News-Archiv 5. - 11. September 2005 (36. Kalenderwoche)
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News des 10./11. September 2005 |
Das Chrome-Center hat eine ausführliche Meldung zu einer neuen Grafikchip-Roadmap von S3. Dabei wirft S3 die einst noch für das zweite Halbjahr geplanten Chips GammaChrome S14 (4 Pipelines, LowCost) und S19 (8 Pipelines, Mainstream) erst einmal aus dem Programm, womit von den auf der CeBIT angekündigten Chips nur der GammaChrome S18 (4 Pipelines, oberes LowCost) bleibt. Ersetzt werden diese Chips ab dem vierten Quartal dann von einer neuen Chipreihe namens Chrome S2X, welche technologisch der GammaChrome-Serie zu entsprechend scheint, aber generell mit 8 Pixel-Pipelines und in 90nm antreten soll ...
... S3 unterteilt diese Chipreihe dann noch in Chrome S23, S25 und S27, wobei über die Unterschiede zwischen diesen Chips derzeit noch nichts bekannt ist: Sicherlich wird es Taktunterschiede geben, genauso gut ist es aber auch möglich, daß es wenigstens eine Variante mit nur 4 Pixel-Pipelines gibt, wofür dann 8-Pipelines-Chips mit 4 deaktivierten Pipelines eingesetzt werden. Mittels der 90nm Fertigung will man angeblich Taktraten von bis zu 700 MHz beim größten Modell S27 anstreben - wobei dies stark abzuwarten ist, schließlich ist S3 in der Vergangenheit nicht unbedingt durch rekordbrechende Taktraten aufgefallen ...
... Jenes Modell S27 soll zudem über eine eigene Multigrafikkarten-Technologie namens Multi-G verfügen, wobei zu dieser bisher nicht mehr als der Name bekannt ist. Auf welchen Mainboard-Plattformen sich Multi-G dann praktisch nutzen lassen wird, dürfte eine der größten noch offenen Fragen darstellen - denn ATI und nVidia werden sicherlich kaum ihre CrossFire- bzw. SLI-Chipsätze für Multi-G öffnen und Dualgrafikkarten-Mainboards anderer Chipsatzhersteller sind derzeit noch äußerst rar gesät. Davon abgesehen wurde neben Ausführungen über verschiedenste mobile Grafikchips noch kurz über den schon länger geplanten Chrome-Nachfolger Destination geredet: Dieser WGF2 bzw. DirectX10 unterstützende Grafikchip soll in zwei Varianten (D1 und D2) im dritten bzw. vierten Quartal des nächsten Jahres erscheinen ...
... Allerdings läßt die zeitliche Abfolge - die kleinere Variante D1 zuerst - schon befürchten, daß hierbei das in den letzten Jahren zu beobachtende Spiel bei S3 seinen Fortgang findet: Zuerst wird einiges angekündigt, dann schafft es nach vielen Verzögerungen die mittlere Variante in den Markt. Nach weiteren Verzögerungen wird dann die einstmals noch geplante höchste Variante gestrichen und dafür die Roadmap mit Zukunftsprojekten neu gefüllt - wie schließlich soeben geschehen. Bei S3 muß man diesbezüglich sehr vorsichtig sein, nichts desto trotz wäre es dem Grafikchip-Entwickler durchaus zu gönnen, mal ein Projekt termingerecht und mit den richtigen Taktraten auf den Markt bringen zu können.
Der Spiegel berichtet über die Praxis nahezu aller großen Suchmaschinen-Betreiber, sich auf ihren internationalen Webseiten den jeweiligen Zensur-Gesetzen selbst solcher Länder wie China & Co. zu unterwerfen. Hochgespült wurde diese leider schon länger gängige Praxis, weil die chinesische Ausgabe von Yahoo offenbar nicht nur entspechend zensierte, sondern durch Weitergabe von Daten zu gesperrten Webseiten ebenfalls auch zur Verhaftung und nachfolgenden Verurteilung eines chinesischen Journalisten beitrug. Rechtlich dürfte dies wohl sogar alles vollkommen legal und möglicherweise sogar zwingend gewesen sein - wenn man schon zensiert, dann hat man natürlich auch diverse Informationen über jene Webseiten, die man da aus dem Index nimmt, und diese gegenüber den jeweiligen Behörden nicht herauszurücken, würde ein hohes Maß an Rückgrat voraussetzen ...
... Allerdings stellt allein schon die Unterwerfung unter nationalstaatliche Zensurgesetze ein Ärgerniss dar, welches schließlich auch einmal hiesige Breitengrade erreichen könnte - dann, wenn auch von deutschsprachigen Suchmaschinen die Unterbindung von Links zu illegaler Software etc. gefordert wird. Doch gerade der Fall des verurteilten chinesischen Journalisten sollte den Suchmaschinen-Betreibern klar machen, wohin das Mittragen lokaler Zensur-Beschränkungen führt - letztlich bis hin zur direkten Unterstützung der Verfolgung politischer Dissidenten. Leider ist den Suchmaschinen-Betreibern in diesem Fall der Geschäftserfolg offenbar wichtiger als die prinzipiellen Werte jener Gesellschaften, in denen sie einst - ohne Zensur und Beschränkung fürchten zu müssen - entstanden sind ...
... Demzufolge darf über diesen Punkt nicht so einfach darüber hinweggesehen werden: Geld zu verdienen in Staaten, welche unserem Meinungsfreiheit- und Demokratie-Verständnis widersprechen, ist die eine Sache, solche Staaten jedoch aktiv in einer solchen Politik zu unterstützen, ist eine ganz andere Angelegenheit, welche wiederum die Staaten der westlichen Welt (für hier ansässsige Firmen) zwingend unterbinden müssen. Es muß den auf diesem Boden groß gewordenen Firmen absolut klar sein bzw. werden, daß wer im Ausland an der Umgehung und Unterbindung von allgemeinen Menschenrechten mitverdient, hierzulande keinen Platz mehr in der Gesellschaft haben kann - dies muß der Staat durch rechtliche und die Gesellschaft durch moralische Konsequenzen klar androhen.
Shortcuts: Die X-bit Labs haben sich in einem umfangreichen Roundup 17 aktuelle Grafikchips in 30 Spielen bzw. theoretischen Testern angesehen und können somit einen guten Überblick über die derzeitige Lage am Grafikkarten-Markt vor dem Erscheinen der neuen ATI-Chips geben. Was Gigabyte kann, kann nun auch Leadtek - zwei GeForce 6600 GT Grafikchips auf einer Grafikkarte, im Test bei Bit-Tech. Beim ZDNet wird darauf aufmerksam gemacht, daß Sicherheitstechnologien wie ID-Card und PIN-Nummer den Identitätsdiebstahl sogar noch erleichtern, weil der Faktor der Kontrolle durch Menschen bei diesen und anderen neueren Sicherheitstechnologien immer mehr entfällt. Bei Hartware berichtet man hingegen zum einen vom 3D Heliodisplay fürs Wohnzimmer und zum anderen vom netzwerkfähiger Toaster ;).
News des 9. September 2005 |
Beim chinesischsprachigen HKEPC (maschinelle englische Übersetzung) gibt es einen ersten Test einer GeForce 6500 und damit die technischen Daten dieser von nVidia als Gegenpart zur Radeon X550 geplanten Karte. Entgegen unserer früheren Vermutung basiert die GeForce 6500 weiterhin auf dem schon bei der GeForce 6200 TurboCache zum Einsatz kommenden NV44-Chip, verfügt also über 4 Pixel-Pipelines und ein nur 64bittiges DDR-Speicherinterface, jedoch ohne das TurboCache-Feature. Damit ist natürlich nicht viel Staat zu machen, so daß nVidia als einziger Punkt zur Leistungssteigerung gegenüber der GeForce 6200 TurboCache die Taktraten blieben: Die GeForce 6500 taktet hierbei mit 450/350 MHz, eine GeForce 6200 TurboCache nur mit 350/350 MHz ...
... In den Messungen seitens HKEPC setzt sich die GeForce 6500 somit auch knapp vor die GeForce 6200 TurboCache, der Vergleich zur Radeon X550 erscheint dagegen zweigeteilt: Dort, wo mehr Speicherbandbreite erforderlich ist (unter Anti-Aliasing und hohen Auflösungen), gewinnt die Radeon X550 dank ihres 128bittigen DDR-Speicherinterfaces teilweise deutlich, doch sind die dabei erreichten Frameraten teilweise ebenso deutlich zu niedrig, um im spielbaren Bereich zu liegen. Für beide Grafikkarten gilt eigentlich, daß sie als Spielerkarten mehr oder weniger ungeeignet sind, hier sollte man nicht unterhalb von 8 Pixel-Pipelines (GeForce 6600, Radeon X700) ansetzen, für reine 2D-Aufgaben es jedoch andere, noch günstigere Lösungen gibt.
Seitens Adrian´s Rojak Pot werden mal wieder ein paar "Unstimmigkeiten" beim Taktverhalten von Asus-Mainboards vermeldet: So arbeitet das P5AD2 Premium generell mit 2 MHz mehr Bustakt als vorgegeben, zudem setzt das Board ab einem FSB800 selbstätig niedigere Speichertimings an. Für den Alltagsbetrieb bedeutet dies natürlich außer eventuell möglichen Stabilitätsproblemen keinen Unterschied, aber in vergleichenden Benchmarks hat somit Asus die Nase vorn, ohne aber wirklich mehr Leistung zu bieten.
Der Heise Newsticker hat eine interessante Meldung über die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Privatkopie: Hierbei hatte ein Bürger direkt beim Bundesverfassungsgericht seine durch Un-CDs unmöglich gewordene Privatkopie einzuklagen versucht, wurde von diesem jedoch zurückgewiesen, da vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zuerst der Gang durch die Instanzen anzutreten sein. Trotzdem gab aber das Bundesverfassungsgericht eine derzeitige Meinung zum Thema der Privatkopie ab, auch wenn diese nicht jedem schmecken dürfte: So sagte man laut dem Heise Newsticker aus, daß selbst ein völliges Verbot der digitalen Privatkopie wohl durch die Verfassung gedeckt sei ...
... Die Grundlage für diese Ansicht dürfte wohl darin liegen, daß das sogenannte "Recht auf Privatkopie" in dem Sinne kein wirkliches Recht ist, sondern eher eine Duldung der Privatkopie. Zu den Zeiten, als die entsprechenden Rechtsgrundlagen entstanden, war die Verhinderung von Kopien analoger Medien nun einmal unmöglich, womit man Kopien für den privaten Gebrauch zuließ, anstatt Privatkopierer pauschal zu kriminalisieren und damit dem Staat eine unlösbare Mammutaufgabe bei Verfolgung dieser aufzubürden. So zumindestens die derzeitige Ansicht dieses höchsten bundesdeutschen Gerichts - wobei in einer möglichen Anhörung eventuell auch andere Punkte zur Sprache kommen würden und damit neue Perspektiven entstehen würden ...
... Denn heutzutage erfüllt die Privatkopie insbesondere bei digitalen Gütern inzwischen ganz andere Zwecke als ursprünglich einmal vom Gesetzgeber gedacht. Denn seinerzeit stellte es der Staat frei, Kopien analoger Güter an Freunde und Verwandte zu verteilen - bis zu 7 Kopien waren und sind noch legal. Heutzutage wird dieses Recht auf Verteilung von Kopien nun nicht wirklich mehr gebraucht, dafür wird jedoch ein anderes Recht benötigt, was den Verbraucher die Möglichkeit an die Hand gibt, wenigstens im eigenen Haus uneingeschränkt über legal erworbene Mediendateien zu verfügen, egal ob analog oder digital. Das sogenannte "Recht auf Privatkopie" wird hierbei derzeit in gewissem Sinne mißbräuchlich verwendet, aber eigentlich geht es um einen gesetzlich geregelten Verbraucherschutz, da sich ein solcher derzeit ganz offensichtlich mit den Möglichkeiten des freien Marktes nicht herstellen läßt.
Shortcuts: Wie sicher Microsofts Betriebssysteme und wie kompetent die führenden Mitarbeiter des Konzerns sind, demonstrierte kürzlich der Sicherheitschef von Microsoft UK: Laut dem Heise Newsticker schlich sich auf seinem Computer ein Dialer ein ;). In unserem Forum gibt es ein Foto des kommenden R520-Grafikchips von ATI zu bewundern. Im Fall "Heise vs. Musikindustrie" hat der Heise-Verlag nun Verfassungebeschwerde eingelegt. Hierbei soll geklärt werden, ob das Anbringen eines Links auf Webseiten mit Angeboten zu in Deutschland nicht legaler Software im Zuge journalistischer Berichterstattung erlaubt ist - oder eben nicht. Wichtig dürfte hierbei wohl weniger der Ausgang der Klage selber sein, sondern die dadurch letztlich erreichte Rechtssicherheit. Und letztlich geht es bei Hard Tecs 4U nochmals um die Hardware-Anforderungen von Windows Vista.
News des 7. September 2005 |
Bei Hexus hat man sich damit beschäftigt, was der neue 78.03er Treiber seitens nVidia bezüglich der Flimmer-Problematik bewirkt. Dabei stellte man nur geringe Performance-Unterschiede fest, allerdings ist das recht CPU-limitierte Half-Life 2 eventuell dafür nicht der richtige Benchmark dafür. Zumindestens aber soll der neue Treiber der Flimmer-Problematik unter dem "High Quality "Setting deutlich entgegenwirken und auch in der Tat wieder eine Bildqualität wie "High Quality" bei der GeForce6-Serie bieten. Den "Quality" Modus hat nVidia allerdings wie angekündigt unangetastet gelassen, für die Anhänger hoher Bildqualität bleibt somit weiterhin nur der Wechsel zum zwischen 5 und 20 Prozent langsameren "High Quality" Modus.
Laut The Inquirer hat sich nVidia angeblich dafür entschieden, keine Ultra-Version der GeForce 7800 heauszubringen. Grundlage für diese Entscheidung soll sein, daß man bei nVidia davon ausgeht, daß ATI nicht viele R520-Chips mit 600/700 MHz produzieren kann. Soweit das Gerücht von The Inquirer, wir für unseren Teil gehen davon aus, daß eine solche Entscheidung sicherlich kaum auf Basis von Vorab-Informationen getroffen wird und nVidia somit schlicht abwartet, mit welcher Performance ATIs R520-Chip nun genau antreten wird.
Auf ATI-Seite berichtet hingegen die DigiTimes, daß ATI seine Partner informiert hat, daß die Auslieferung der neuen Chipgeneration um RV515, RV530 und R520 zum Ende des dritten Quartals starten wird. Da jenes dritte Quartal schon in diesem Monat zu Ende geht, scheinen die neuen ATI-Chips nun endgültig auf die Zielgerade zu biegen. Allerdings bedeutet die Auslieferung von Grafikchips an die Grafikkarten-Hersteller im Laufe des Monats September noch lange keine kaufbaren Karten in diesem Monat - vielmehr benötigen die Grafikkarten-Hersteller auch erst einmal ihre Zeit. Ein Markeintritt der neuen ATI-Chips ist demnach vor Oktober unwahrscheinlich, allerdings könnte es Ende September eventuell die ersten Launches geben.
Hartware berichten von zwei Albatron-Mainboards auf Basis der Intel-Chipsätze i915 und i945, welche angeblich nVidias SLI unterstützen würden. Das PX915-SLI trägt das "SLI" bereits im Namen (und natürlich zwei PCIe-Grafikkartensteckplätze), ansonsten gibt es aber keine Informationen darüber, ob SLI auch tatsächlich unterstützt wird. Beim PX945P behaupten Hartware hingegen, daß SLI explizit unterstützt werden wird. Dabei wird der zweite Grafikkartensteckplatz elektrisch wieder als x4 ausgeführt und über die Southbridge angeschlossen. Inwiefern nVidias SLI-Treiber derzeit beide Mainboards kennt und unterstützt, ist ebenfalls nicht bekannt - allerdings wird SLI auf diesen Mainboards trotz technischer Unterstützung und möglicher Lizenz natürlich nicht laufen, bevor nicht der Treiber auf diesen Mainboards SLI auch freischaltet.
Auf diesen Seiten werden Nachrichten über die zivilrechtliche Verfolgung gegen Tauschbörsianer durch die Musikindustrie zumeist konsequent weggelassen, da es sich hierbei in den allermeisten Fällen um reine Propaganda handelt - der Gewinn für die Musikinstrie liegt nicht in den Klagen selber, sondern allein in der Berichterstattung über diese. Der Heise Newsticker hat nun aber einen abweichenden Fall, welchen wir genauer betrachten wollen: Zum einen, weil er in Deutschland am laufen ist, und zum anderen, weil es sich hierbei um Anzeigen gemäß des Strafrechts handelt. Im genauen hat dabei eine Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit tausenden Strafanzeigen gegen Tauschbörsianer überschüttet, explizit wurde dabei im übrigen das eDonkey-Netz genannt ...
... Inwiefern die Staatsanwaltschaft Karlsruhe diese Fälle nicht eventuell doch noch ablehnt, bleibt noch abzuwarten, immerhin handelt es sich bisher offenbar um satte 20.000 Strafanzeigen, wobei die Anwaltskanzlei schon "angedroht" hat, pro Woche jeweils weitere 10.000 Strafanzeigen nachzuschieben ;). Nimmt die Staatsanwaltschaft diese Fälle aber an, könnte dies für die Tauschbörsianer aber durchaus "unschön" werden, schließlich gegen die Möglichkeiten des Staates weit über diejenigen privater Ermittler hinaus. Für den Staat ist es schließlich kein Problem, aus einer IP-Adresse (zu einer bestimmten Zeit) letztlich eine reale Person zu ermitteln ...
... Ob Vater Staat dies allerdings auf sich nimmt, bleibt noch abzuwarten - eventuell trägt die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei mit der Überflutung der Behörden mit Strafanzeigen letztlich selber dazu bei, daß diese nicht bearbeitet werden. Rechtliche Gründe hierfür finden sich auf jeden Fall: Denn im Einzelfall kann die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei die 20.000 Tauschbörsianer nur des Tauschs jeweils einer Software beschuldigen, was im Sinne des Urheberrechts weit weg von einem gewerblichen Rechtsbruch wäre. Die für diesen (illegalen) Tausch einer Software im ungewerblichen Rahmen anzusetzenden Strafen sind faktisch so niedrig, daß normalerweise deswegen niemand ermittelt - und ganz besonders nicht gleich 20.000 Ermittlungen anstösst ...
... Wenn jetzt jedoch die Frage aufkommt, weshalb die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei trotz dieser Einwände und praktischen Hindernisse die Staatsanwaltschaft bemüht hat, dann gibt es hierfür eine einfache Antwort: Ganz offensichtlich setzt man bei der Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei darauf, daß Vater Staat für die Anwaltskanzlei diesen Part übernimmt, wo sich private Ermittler in Deutschland aufgrund der Rechtslage in Sachen Datenschutz bisher immer noch schwertun: Aus einer IP-Adresse eine Realperson zu ermitteln. Und man kann durchaus sagen, daß dies clever geplant ist: Denn die Ermittlung von realen Personen aus den durch die Strafanzeigen vorliegenden IP-Adressen ist eine - selbst in 20.000 Fällen - lösbare Aufgabe, der größte Teil der Arbeit wird hierbei sowieso den ISPs aufgebürdet ...
... Wie der Heise Newsticker ausführt, wird die Staatsanwaltschaft danach keine Hausdurchsuchungen anordnen - was bei 20.000 Fällen auch schwerlich zu lösen wäre - sondern den Beschuldigten Anhörungsbögen zusenden und gegen eine geringe Geldzahlung (moderner Ablaßhandel?) die Einstellung des Verfahrens vorschlagen. Doch für die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei muß es wohl gar nicht so weit gehen: Es würde vollkommen ausreichen, wenn der Staat "die Drecksarbeit übernimmt" und aus den gelieferten IP-Adressen Realpersonen macht. Mittels Akteneinsicht als legitimierte Vertretung der Rechteinhaber würde die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei so zu 20.000 Personen kommen, die man dann zivilrechtlich verklagen kann - womöglich der eigentliche Grund für diese Strafanzeigen-Schwemme ...
... Daß jene Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei nach der Identifizierung der Tauschbörsianer Akteneinsicht beantragen will, hat diese im übrigen schon angekündigt. Es bleibt nur zu hoffen, daß die Staatsanwaltschaft Karlsruhe diesen üblen Trick rechtzeitig durchschaut und sich nicht zum Ausführungsgehilfen für Zivilrechtsfälle machen läßt. Im übrigen dürfen jene zivilen Klagen ablaufen wie bereits in den USA massenhaft geschehen: Durch Einschüchterung ob der besseren Anwälte und durch eine hohe Klagesumme sollen die Klageopfer schnellstmöglich zum Einlenken bewegt werden, denn in einer Gerichtsverhandlung dürfte ein von der Anklage als "Beweisstück" eingereichtes Blatt Papier, auf dem eine IP-Adresse und ein Dateiname steht ungefähr genauso viel wert sein wie ein von der Verteidigung vorbereitetes Blatt Papier, welches vollkommen identisch aussieht, nur aber eben die IP-Adresse des Richters enthält ;).
News des 5. September 2005 |
Laut The Inquirer soll Microsoft den lange benutzten Namen WGF (für Windows Graphics Foundation) als die mit Windows Vista kommende NextGen 3D-API wieder zugunsten von DirectX 10 aufgegeben haben. Inwiefern das mit dem früheren Anspruch von WGF zusammenpasst, mehr als nur eine API für Spiele zu sein, bleibt abzuwarten, in diesem Fall wäre ein neuer Name anstatt nur einer neuen Versionsnummer wohl wirklich passender gewesen. Aber womöglich bezeichnet DirectX 10 ja auch nur den reinen 3D-Teil von WGF, welches durch die Darstellung auch des Windows-Desktops eher eine 2D/3D-Schnittstelle als nur eine 3D-Schnittstelle ist.
Seitens Hard Tecs 4U gibt es ein paar Informationen zu den nächstes Jahr anstehenden neuen DualCore-Prozessoren von Intel auf Basis des Presler-Cores, welcher sozusagen das "letzte Aufbäumen" der Netburst-Architektur darstellt ;). Wie schon bekannt, wird Presler schlicht aus zwei Prescott-2M-Cores bestehen, die Größe des Level2-Caches sich gegenüber den bisherigen DualCore-Prozessoren von Intel auf Basis des Smithfield-Cores also verdoppeln. Beim FSB800 soll es offenbar ebenfalls bleiben, allerdings plant Intel mit Presler offenbar wieder eine "Extreme Edition" mit FSB1066 ...
... So soll ein "Pentium XE 955" mit 3.46 GHz und FSB1066 in den Markt kommen, der Unterschied zwischen Extreme Edition und normalen DualCore-Prozessor würde dann wieder beim höheren FrontSideBus sowie bei HyperThreading (beim XE aktiv) liegen. Der normale Presler wird dagegen anfänglich bis 3.4 GHz angeboten werden, gemäß früheren Intel-Planungen soll es im Laufe des Jahres dann aber noch bis auf 3.8 GHz hinaufgehen. Unklar ist noch, wie man mit der Virtualisierungstechnologie Vanderpool verfahren wird: Jene ist für den XE sicher, beim normalen Presler wurde sie (noch) nicht erwähnt ...
... Ebenfalls ist unklar, warum ausgerechnet der Pentium XE 955 mit dem i975X einen neuen Chipsatz benötigt, der normalen Presler jedoch mittels BIOS-Update auch von i945/i955-Plattformen unterstützt werden wird. Aber zumindestens wird der i975X zwei PCIe-Grafikkartensteckplätze besitzen, die - im Unterschied zu den bisherigen Intel-Lösungen auf diesem Themengebiet - jeweils mit x8 an die Northbridge angebunden sind. Die Unterstützung für ATIs CrossFire scheint dabei obligatorisch, da jene schließlich bereits der aktuelle i955X-Chipsatz besitzt. Interessanterweise melden diesbezüglich Tom´s Hardware Guide explizit auch die Unterstützung von nVidias SLI beim i975X, womit dieser Chipsatz durch seine Kompatibilität zu den Multigrafikkarten-Technologien beider großen Grafikchip-Entwickler sehr interessant werden dürfte.