News-Archiv 11. - 17. Februar 2008 (7. Kalenderwoche)
16./17. Februar 15. Februar 14. Februar 13. Februar 12. Februar 11. Februar
News des 16./17. Februar 2008 |
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Wie Fudzilla vermelden, kommt in der zweiten Jahreshälfte von ATI eine neue Mainstream-Lösung mit dem Codenamen RV740. Bei dieser neuen Mainstream-Lösung wird ATI dann auch endlich mehr Hardware-Power bieten (nicht wie bei den aktuellen Radeon HD 3600 Karten, welche nicht schneller als die "alten" Radeon HD 2600 Karten sind), darauf deutet das 256 Bit DDR Speicherinterface hin. Gemäß des Chipnamens sollte der RV740-Chip zudem auch schon zur R7xx-Generation um die Grafikchips R700 (HighEnd) und RV770 (Performance) gehören, welche allesamt ab dem Sommer bzw. dem zweiten Halbjahr zu erwarten sind.
Nochmals genauere Aussagen dazu, was nVidia mit der Ageia-Technik vorhat, gibt es bei Golem: Danach soll die PhysX-Engine auf nVidias CUDA transportiert werden, in Folge dessen sollen dann alle GeForce8-Grafikkarten PhysX-Content beschleunigen können. Bislang stellt sich nVidia hierzu ein Modell mit einer extra Grafikkarte nur für die Physik-Beschleunigung vor. Ob es auch möglich sein wird, daß eine Grafikkarte neben der Physik-Beschleunigung auch weiterhin die gewöhnliche Grafikbeschleunigung übernimmt, ist nicht bekannt und dürfte nVidia zu diesem Zeitpunkt womöglich selber noch nicht so genau wissen. Sollte die Physik-Beschleunigung immer eine extra Grafikkarte erfordern, würde dies natürlich zum einen ungünstig bei HighEnd-Systemen sein, wo man bei Triple-SLI dann eine Grafikkarte zuungunsten der allgemeinen Grafikperformance für die Physik-Beschleunigung opfern müsste.
Zum anderen würde ein solches Modell auch nahelegen, daß es für die Physik-Beschleunigung nicht zwingend die gleiche Grafikkarte sein muß wie für die eigentliche Grafikberechnung, denn beispielsweise eine GeForce 8800 Ultra ist einfach zu teuer als reiner Physik-Beschleuniger. Sinnvoll könnte das System aber werden, wenn man zur normalen Performance- oder HighEnd-Grafikkarte einfach eine LowCost-Lösung vom Schlage GeForce 8400 GS steckt und mittels dieser die Physikdarstellung beschleunigt. Wenn nVidia dies so hinbekommen könnte, wäre in der Tat viel für den Gamer zu gewinnen, könnte sich dann auch die Nutzung der PhysX Physik-Engine mit der Zeit deutlich erhöhen. Die PhysX-Hardware kann dagegen wohl schon jetzt abgeschrieben werden, nVidia hat dies ausreichend deutlich zu Protokoll gegeben.
Ein für Nutzer eines WLAN-Netzwerkes sehr wichtiges Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gefällt. Dieses stellt laut in einem Fall von Urheberrechtsverletzung über das Internet Computerbetrug fest, daß der Besitzer des WLAN-Netzes "willentlich einen Internetzugang geschaffen" hatte, welcher "objektiv für Dritte nutzbar war" - woraus man dann die Hafbarkeit des WLAN-Besitzers ableitete. In Endeffekt hat das Gericht somit freie WLAN-Netzwerke als faktisch illegal erklärt - und gemäß der Urteilsbegründung eigentlich auch jede andere Möglichkeit, sich anonym im Internet zu bewegen. Ob sich diese Rechtsauffassung in dieser Form hält, bliebe noch abzuwarten, allerdings kann generell trotzdem empfohlen werden, sicherheitshalber keine freien WLAN-Netzwerke zu betreiben und diese zudem grundsätzlch zu verschlüsseln.
Fefes Blog vermeldet eine neue Stellenausschreibung des Bundeskriminalamtes nach IT-Fachkräften, welche beim BKA offenbar den Bundestrojaner erstellen sollen. Zumindest deutet der Text der Stellenausschreibung klar in die Richtung von Software-Entwicklung, sollen hierbei in jedem Fall polizeispezifische Tools geschaffen werden. Wie Fefes Blog allerdings schon richtig anmerkt, dürfte es schwierig sein, mit der Besoldung des öffentlichen Dienstes in irgendeiner Form Leute zu finden, welche die hohe Aufgabe eines funktionierenden Bundestrojaners stemmen können. Im übrigen sind alle der ausgeschriebenen Stellen auf zwei Jahre befristet - in dieser Zeit will man also den Bundestrojaner fertigbekommen.
News des 15. Februar 2008 |
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Nach langer Zeit des Wartens hat es S3 Graphics endlich geschafft und die ersten eigenen Direct3D-10.1-Grafikchips für Ende Februar angekündigt. Das bisher als "Destination Films" bekannte Design mündet nun in der Chrome 400 Serie, welche erst einmal aus den Lösungen Chrome 430 und 440 besteht. Dahinter verbirgt sich in beiden Fällen der LowCost-Grafikchip mit Codenamen "Destination D3", bekannte technischen Daten sind die 65nm-Fertigung und das nur 64 Bit DDR breite Speicherinterface. Der gemäß früheren Roadmaps für das Mainstream-Segment geplante Grafikchip "Destination D2", welcher eigentlich in den Ausführungen Chrome 450 und 460 resultieren sollte, wurde erst einmal nicht genannt und ist gemäß unbestätigten Gerüchten auch in dieser Form gestrichen.
Geplant war der "Destination D2" Grafikchip noch in der 90nm-Fertigung - gut möglich also, daß diese Absetzung nur bedeutet, daß S3 Grafikchips den D2 später in 65nm neu auflegen will. Denn alleine nur mit dem "Destination D3" bzw. Chrome 430 und 440 für das LowCost-Bereich wird man kaum irgendetwas reißen können, zumal wenn die Performance dieser Lösungen derzeit auf dem Niveau von Radeon HD 3450 und GeForce 8400 GS geschätzt wird. Hier wird S3 wohl gar nicht viel anderes übrig bleiben, als im OEM-Markt die eh schon niedrigen Preise dieser Karten noch zu unterbieten, um irgendwie einen kleinen Teil des Kuchens abzubekommen. Das eigentliche Ziel, in irgendeiner Form voranzukommen (und mittelfristig zur dritten Kraft aufzusteigen), wird sich dagegen mit Chrome 430 und 440 sicherlich nicht umsetzen lassen.
Einen interessanten Punkt zu dem Gerücht, nVidia wolle AMD übernehmen, bringen die X-bit Labs: Danach würde die x86-Lizenz von Intel zugunsten AMD eben nur für AMD gelten und im Fall einer Übernahme von AMD nicht automatisch weiterbestehen. Wenn man sich auf dieses Feld der Gedankenspielerei begeben will - und mehr ist momentan an diesem Übernahmegerücht auch nicht dran - dann dürfte dies aber im Endeffekt doch kein echter Hinderungsgrund sein: Denn selbst wenn Intel eine solche Übernahme nicht gefallen mag, benötigt Intel doch weiterhin AMD als Wettbewerber im Prozessoren-Markt, um nicht vor den US-amerikanischen Wettbewerbshütern als klassischer Monopolist dazustehen und dementsprechen harte wettbewerbsrechtliche Auflagen aufgebrummt zu bekommen.
Als Bremspunkt für eine solche Übernahme dürfte eher die sich dann ergebende Situation im Grafikchip-Markt gelten, wenn AMD/ATI und nVidia dann Monopolist im Markt der Grafikchips für extra Grafikkarten wären. Im Normalfall dürfte dies niemals vor den Wettbewerbshütern durchgehen - allerdings stecken diese natürlich auch nicht in der Materie drin und lassen sich eventuell von bunten Powerpoint-Präsentationen beeindrucken, wonach Intel rein offiziell die Nummer 1 im Grafikchip-Markt ist und nVidia sowie AMD/ATI die Nummer 2 und 3 abgeben. Daß sich die Intel-Erfolge in diesem Markt aussschließlich auf in Mainboards integrierte Grafikchips beziehen und somit kaum mit den extra Grafikchips von nVidia und ATI vergleichbar sind (und damit also doch das eigentlich zu verhindernde Monopol entstehen würde), geht bei technischen Laien schnell unter.
Davon abgesehen liefert der von den X-bit Labs zitierte Analyst eigentliche selber schon eine Begründung, warum die Idee dieser Übernahme eher denn Nonsens ist: Danach wäre das Geschäft von nVidia durch die Projekte von Intel und AMD gefährdet, einen Grafikchip neben die CPU zu integrieren. Sollte sich diese Idee durchsetzen, hätte dies sicherlich Auswirkungen auf nVidias Geschäfte, allerdings stellt sich der Analyst nach aller Wahrscheinlichkeit die Auswirkungen dessen doch viel zu gewaltig vor. Denn die Integration eines LowCost-Grafikchips neben die CPU bedroht nicht im Ansatz das Kerngeschäft von nVidia mit extra Grafikchips für extra Grafikkarten, da beide Lösungen trotz des gleichen Oberbegriffs ("Grafikchip") zu völlig anderen Käufergruppen mit einem völlig anderen Anforderungsprofil gehen. Selbst das Geschäft mit Mainboard-Chipsätzen dürfte nicht grundlegend betroffen sein - es werden dann halt weniger Mainboard-Chipsätze mit integrierter Grafiklösung verkauft, was ebenfalls nicht bedeutet, daß Mainboard-Chipsätze in irgendeiner Form überflüssig werden würden.
Entgegen der letzte Woche gemeldeten Empfehlung des Wirtschaftsausschusses will der deutsche Bundesrat die geplante Verschärfung der gesetzlichen Indizierung nun doch ohne weitere Anpassungen verabschieben. Dies überrascht um so mehr, als daß die Kritik des Wirtschaftsausschusses nicht inhaltlicher Natur war, sondern in erster Linie auf eine bessere Rechtssicherheit abzielte. Wie so oft will der Gesetzgeber es aber wohl der Gerichtsbarkeit überlassen, die eigentlichen Grenzen des Gesetzes auszuloten - wobei das in diesem speziellen Fall noch nicht einmal durch eine ordentliche Verhandlung entschieden, sondern primär durch (nebenbei durch die lokale Politik weisungsgebundenen) Staatsanwälten durchgeführt werden wird. Denn konkret bedeutet das ganze, daß man nach Verabschiedung dieses Gesetzes nur noch einen beliebigen Staatsanwalt in Deutschland finden muß, welcher einen Indizierungsantrag bei einem Amtsrichter einbringt.
Da es hierbei keinerlei Verhandlung gibt und somit nur der Standpunkt des Staatsanwalts gehört wird, gehen solcherart Fälle zu 99 Prozent ohne größeres Aufhebens durch - vergleiche die Telefonüberwachung oder die Hausdurchsuchungspraxis, wo der gesetzliche Richtervorbehalt schließlich auch nicht (wie vom Gesetzgeber beabsichtigt) dazu geführt hat, im jeweils konkreten Fall unzulässige Maßnahmen auszufiltern. Das Wohl und Wehe von kommerziellen Produkten, welche außerhalb des Jugendschutzes in Deutschland vollkommen legal sind, würde dann also von der Profilierungssucht lokaler Politiker und Staatsanwälte abhängen - womit Wildwuchs und einer komplett uneinheitlichen "Rechtssprechung" alle Türen geöffnet wären.
Natürlich besteht immer noch die Chance, daß alles ruhig bleibt und die Staatsanwaltschaften von diesen erweiteren Möglichkeiten keinen oder kaum Gebrauch machen. Auf der anderen Seite besteht aber genauso auch die Chance zu einem Dammbruch mit einer großen Indizierungswelle gegen alle von der Politik und durch ein gewisses SPAM-Medium ;) als "schädlich" klassifizierten Spiele, in dessen Folge die Spieleindustrie doch zu einigen Änderungen ihres Deutschland-Geschäfts gezwungen wäre. Wahrscheinliche Maßnahmen dürfen dabei weniger Lokalisierungen von indizierungsgefährdeten Spielen wie auch mehr Vorab-Schnitte bei deutschen Fassungen sein - also all das, was den volljährigen Spieler bei allem Jugendschutzeifer genauso mit betrifft, obwohl doch die Grundlagen der deutschen Jugendschutzgesetzgebung sich eindeutig gegen schwere Beeinträchtigungen Erwachsener durch den Jugendschutz aussprechen.
News des 14. Februar 2008 |
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Wie die VR-Zone informiert, hat nVidia seine Partern angewiesen, auf der CeBIT keine GeForce 9800 GX2 Grafikkarten öffentlich auszustellen. Somit dürfte es Bilder und Informationen zu dieser DualChip-Lösung nur unter NDA geben, welche dann wohl erst zum geplanten Launch am 11. März veröffentlich werden dürfen. Aus dem großen Gemeinschaftslaunch von GeForce 9600 GT für das Mainstream- und GeForce 9800 GX2 für das HighEnd-Segment am (ursprünglich geplant) 14. Februar ist somit nichts geworden, da die GeForce 9600 GT nunmehr Ende des Februar vorgestellt werden wird, die GeForce 9800 GX2 nun aber wohl sicher auf Mitte März verschoben ist.
Gemäß Fudzilla ist die nächste Generation an Mainboard-Chipsätzen von Intel zur Jahresmitte zu erwarten, mit einem Launchtermin womöglich zur Computex Anfang Juni. Genannt wurden aus dieser 4er Generation bisher die Chipsätze P45 für das Mainstream-Segment sowie G45 mit integrierter Direct3D10-Grafiklösung. Als hauptsächliches Unterscheidungsmerkmal zur aktuellen 3er Generation wird die 4er Generation über den Support von PCI Express 2.0 verfügen - ein Features, über welches bei Intel bislang nur der HighEnd-Chipsatz X48 verfügt. Interessanterweise soll es beim FSB-Support nicht höher als FSB1333 gehen - ein Hinweis, daß Intel den FSB1600 bei den Extreme-Prozessoren belassen und nicht auf die normalen Core 2 Duo/Quad Prozessoren übertragen wird.
Damit drängt sich die 4er Chipsatz-Generation von Intel nicht gerade auf - und schließlich dürften sich auch alle noch kommenden Core-2-Prozessoren außerhalb der Extreme-Reihe mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf den bestehenden Mainboards auf Basis von Intels 3er Chipsatz-Generation betreiben lassen. Beachtenswert ist die 4er Chipsatz-Generation von Intel eher deswegen, weil diese gemäß früheren Intel-Roadmaps auch schon den Support der ersten Nehalem-Prozessoren bieten soll. Allerdings dürften hierfür in jedem Fall neue Mainboards vonnöten sein - schon allein, weil Speicher- und Prozessor-Anbindung bei den Nehalem-Prozessoren gänzlich anders gelöst sind als bei den aktuellen Core-2-Prozessoren.
Der Heise Newsticker hat ein paar Ausführungen über den angedachten ePersonalausweis, welcher eine interessante Anonymisierungsfunktionalität besitzen soll. Damit würden sich beispielsweise Alterschecks realisieren lassen, bei welchen wirklich auch nur das Alter der Person überprüft wird, ohne deswegen aber alle anderen Daten (wie den Realnamen) preiszugeben. Auch wäre es damit möglich, bei Plattformen wie MySpace und eBay weiterhin unter einem für andere Nutzer und sogar die Plattform selber nicht aufdeckbarem Pseudonym tätig zu sein, bei Mißbrauch könnte man aber trotzdem noch die sich dahinter verbergende Person ermitteln. Im Sinne dessen, daß es in der einen oder anderen Weise wohl sowieso in Richtung weiterer Überwachung und Kontrolle geht, könnte dies eine Lösung sein, mit welcher noch die meisten leben können.
Ein kritischer Punkt an dieser Lösung wird aber trotzdem bleiben: Und zwar daß die Möglichkeit, sparsam mit Daten umzugehen, in aller Regel nicht viel bringt, wenn die Web-Industrie nicht gesetzlich gezwungen wird, dies auch umzusetzen. Sprich: Die reine Möglichkeit zu weitestgehender Anonymisierung hilft nicht dagegen, daß die Webseiten- und Dienste-Anbieter wesentlich mehr Daten vom Nutzer verlangen als für den Betrieb des Dienstes wirklich notwendig sind. Hier müsste der Gesetgeber noch deutlich nachlegen - und sich vor allem von der Vorstellung lösen, daß dies der freie Markt schon irgendwie selber regelt. Letzteres mag in der Wirtschaftstheorie zutreffen, in der reinen Praxis ist davon jedoch wenig zu sehen und vor allem bei einer weiterschreitenden Konzentration auf immer weniger Anbieter auch zukünftig kaum zu erwarten.
News des 13. Februar 2008 |
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Bei Legion Hardware hat man sich anhand zweier Radeon HD 3850 Karten von Gigabyte den Unterschied zwischen 256 und 512 MB Grafikkartenspeicher angesehen. Die Messungen sind allerdings eher nur für ATI-Grafikkarten relevant, da diverse Benchmarks und Usererfahrungen der jüngeren Vergangenheit deutlich darauf hindeuten, daß es bei nVidia einen anderen, größeren Unterschied zwischen 256- und 512-MB-Ausführungen derselben Grafikkarten gibt. Nichtsdestotrotz fallen die Unterschiede bei dem genannten ATI-Modell erstaunlich niedrig aus: Gerade einmal 4 Prozent sind es, egal ob unter 1680x1050 oder unter 1920x1200. Dies ist in der Tat wirklich sehr gering und derzeit noch bedeutungslos, was damit zum einen der Wert von ATIs Radeon HD 3850 256MB anhebt und zum anderen nVidia in dem Preissegment dieser Karte (wo man derzeit ATI faktisch nichts entgegenzusetzen hat) noch weiter unter Druck setzt.
Das inzwischen für seine waghalsige Rechtssprechung in Internet- und Urheberrechtsfragen bekannte Landgericht Hamburg hat laut dem Heise Newsticker in einem Fall des Themenbereichs Foren- und Bloghaftung (Callactive gegen den Blogger Stefan Niggemeier) nunmehr die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt, welche erneut für einigen Zündstoff sorgen dürfte. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein kritischer Blog-Bericht über einen zu Callactive gehörden Call-TV-Sender, in dessen Folge es entsprechend heftige Kommentare der Blogleser gab. Einer dieser Kommentare soll wohl "unzulässig" gewesen sein und wurde auch recht fix aus dem Blog gelöscht, Callactive klagte jedoch dagegen, daß dieser überhaupt dort erschien.
Das Landgericht Hamburg sah nun in der Tat den Blogger als rechtlich belangbaren Mitstörer an, weil dieser durch seinen kritischen (allerdings für sich selbst rechtlich nicht zu beanstandenden!) Beitrag solcherart "Schmähkommentare" mit provoziert hat, laut dem Gericht hätte der Blogger in diesem Fall alle Leser-Kommentare vor einer Veröffentlichung manuell prüfen müssen. Einmal abgesehen davon, daß dies wider anderen Gerichtsurteilen, der allgemeinen Rechtslage und auch dem gesunden Menschenverstand steht, schlägt sich das Gericht mit dieser Urteilsbegründung faktisch selber: Denn wenn alleine zählt, daß man in irgendeiner Form (d.h. auch unwillentlich) "Schmähkommentare" begünstigt - dann ist faktisch Callactive selber ein einwandfreier "Mitstörer", denn deren gesamte Arbeitsweise provoziert schließlich nachweislich die angemängelten "Schmähkommentare" in Serie ;).
Interessant im übrigen die weitere Anmerkung des Gerichts, nach welcher die Zulassung von Pseudonymen bei Foren- und Blog-Kommentaren den Betreiber zu einer höheren Sorgfaltspflicht zwingen würde. Das Gericht führte aber nicht aus, daß nur eine eindeutige Personenidentifizierung von dieser höheren Sorgfaltspflicht entbinden würde - wichtig ist dem Gericht offenbar nur die Pflicht zur Angabe eines Realnamens. Inwiefern dies einen "Sicherheitsgewinn" erbringt, da man ohne eindeutige Personenidentifizierung schließlich jeden x-beliebigen Realnamen angeben kann, darf uns das Gericht gerne erklären - der Alternativfall würde dann im übrigen so aussehen, daß das Gericht eine eindeutige Personenidentifizierung auch für Foren- und Blog-Kommentare fordern würde. Und das alles, um die Geschäftspraktiken einer Firma zu schützen, die - hier sollten die Richter ehrlich zu sich selber - keiner ernsthaften wettbewerbs- wie auch strafrechtlichen Prüfung standhalten würde.
News des 12. Februar 2008 |
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Die PC Games Hardware hat einen Test angestellt, welcher sich primär mit der Multi-GPU-Performance unter Crysis beschäftigt. Interessanteste Erkenntnis ist hierbei aber weniger die abschliessende Empfehlung pro zweier GeForce 8800 GT Grafikkarten, welche wohl das beste Preis/Leistungsverhältnis für dieses Spiel erbringen, sondern der Punkt, daß die Verbesserungen der jüngsten ATI-Treiber unter Crysis sich ausschließlich auf das üblicherweise zum Benchmarken benutzte Island-Level beziehen, unter anderen Crysis-Leveln der Effekt der neuen Treiber jedoch mehr als deutlich geringer war. Dies bedeutet zwar nicht, daß ATI in Form von "unerlaubten" Optimierungen schummeln würde, allerdings hat man sich bei der Treiber-Arbeit an Crysis eben leider nur auf diese Stellen konzentriert, welche üblicherweise zu Performance-Vergleichen herangezogen werden.
Alles andere wurde dafür links liegen gelassen und profitiert somit nur höchst sekundär von den Treiber-Verbesserungen - was natürlich nicht das Ziel einer ernsthaften Treiber-Arbeit sein kann. Denn bei dieser geht es darum, die Spielbarkeit eines Spiels generell zu erhöhen, der dazugehörige Benchmark ist hierzu nur ein Test des ganzen und nicht aber der alleinige Maßstab. Wir haben hier also faktisch einen harten Beweise dafür vorliegen, daß teilweise nur direkt auf die Benchmarks hin optimiert wird (zugunsten von guten Testberichten), nicht aber auf das ganze Spiel (zugunsten der Spieler). Die einzige Abhilfe hiergegen scheint es wohl zu sein, möglichst breit zu testen, am besten auch mit eher seltenen bzw. eigenerstellten Test-Sequenzen.
Noch vollkommen unabhängig von der gesetzlich angestrebten Ausweitung der Indizierungspraxis in Deutschland hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen neuen Kriterienkatalog für ihre Arbeit erstellt, welcher zum Teil detaillierte Indizierungsrichtlinien enthält, zum anderen aber auch einige Verschärfungen. So lassen sich zukünftig auch "unsittliche" Darstellungen indizieren, zudem wurde die Stellschrauben bezüglich Gewaltdarstellungen nunmehr so weit hochgezogen, daß auch solcherart Spielen wie GTA akute Indizierungsgefahr droht. Sehr interessant ist im übrigen die Nennung von Gründen für eine Nicht-Indizierung: Danach reicht es im Prinzip aus, wenn ausgeübte Gewalt nicht sichtbar ist oder wenigstens unblutig vonstatten geht. Dabei ließe sich gerade über diesen Punkt heftig debattieren, auch eingedenk der Indizierungsgrundsätze, daß Heranwachsenden durch die "falschen" Spiele schließlich nicht zur Gewalt "verführt" werden sollen.
Denn man könnte hierzu durchaus argumentieren, daß dies gerade dann eintreten kann, wenn die Folgen von Gewalt vollkommen verharmlost dargestellt werden. Auch folgt die Konzentration auf die auf dem Bildschirm sichtbare körperliche Gewalt eher dem Prinzip "was man nicht sieht, das weiss man nicht", obwohl es unter moralischen Gesichtspunkten (und um die sollte es beim Jugendschutz schließlich gehen) doch völlig egal ist, ob in Spiel A der Spieler selber am Abzug sitzt oder in Spiel B mittels Kommandobefehl und ohne große Grafikeffekte "virtueller Mord" (an ebenso natürlich virtuellen Personen) verübt wird. Was natürlich letztlich bedingen würde, daß an der bundesdeutschen Indizierungspraxis in irgendeiner Form etwas logisches wäre - allerdings geht es inzwischen mehrheitlich wohl nur noch darum, den Anhängern von Verboten und breiten gesellschaftlichen Regulierungen ein möglichst großes Opfer vorzulegen.
News des 11. Februar 2008 |
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Gemäß der Gerüchteküche Fudzilla basiert nVidias kommender Konter zur Radeon HD 3870 X2 in Form der DualChip-Grafikkarte GeForce 9800 GX2 erstens einmal auf zwei G92-GTS Grafikchips und hat ergo zweimal 128 Shader-Einheiten zur Verfügung - und hat zweitens wohl einige Probleme mit der Abwärme, was aufgrund der vorgenannten technischen Ansetzungen auch nicht wirklich verwunderlich ist. Zusammen mit dem Punkt, daß nVidia derzeit wohl noch nicht zufrieden mit der SLI-Skalierung der beiden auf dieser Karte verbauten Grafikchips ist, soll sich die Karte demzufolge bis Anfang März verzögern, nachdem sie ursprünglich einmal schon zum 14. Februar vorgestellt werden sollte.
Beim chinesichsprachigen PConline (maschinelle Übersetzung ins englische) hat man einen ersten Test der wohl zur oder nach der CeBIT in den Markt kommenden neuen Mainboard-Chipsätze mit integrierter Direct3D10-Grafiklösung seitens AMD und nVidia. Bei AMD nennt sich der entsprechende Mainboard-Chipsatz 780G und trägt eine Radeon HD 3200 Grafiklösung, welche wohl mit der Radeon HD 3450 des Desktop-Bereichs identisch sein sollte. Um die übliche Schwäche von integrierten Grafiklösungen - die schwache Speicheranbindung über den PC-Hauptspeicher - abzufedern, bietet AMD diese Radeon HD 3200 auch mit einem eigenen 64 oder 128 MB großen Speicher an, offiziell "Side Band Memory" genannt.
Bei nVidias MCP78 Mainboard-Chipsatz bleibt es dagegen bei der bekannten Speicheranbindung über den PC-Hauptspeicher, im MCP78 werkelt dann eine GeForce 8300 genannte Grafiklösung, welche allem Anschein nach vom G98-Chip abstammt (wie der bei der GeForce 8400/8500 verbaute G86-Chip, jedoch generell nur noch mit 64 Bit DDR Speicherinterface). In beiden Fällen ist die Speicheranbindung jedoch nicht wirklich berauschend, da AMD wie nVidia Grafikchips mit nur 64 Bit DDR Speicherinterface verbaut haben, welche ergo noch nicht einmal die volle Leistung eines DualChannel-Mainboards (zweimal 64 Bit DDR) ausnutzen können. Auf der anderen Seite ist dies bei früheren integrierten Grafiklösungen auch nicht besser - und die Anzahl der Shader- und Textureneinheiten ist bei Radeon HD 3200 und GeForce 8300 schon einmal recht ansprechend, da auf dem Niveau aktueller LowCost-Lösungen (und nicht wie bisher immer noch klar darunter) angesiedelt.
In den Performance-Tests zeigte sich dann die Schlagkraft von Side Band Memory bei AMDs 780G-Chipsatz: Ohne Side Band Memory verliert der AMD 780G regelmäßig gegen den nVidia MCP78 - und mit Side Band Memory liegt der AMD 780G dann zumeist sehr deutlich vorn. In diesem Zusammenhang würde wirklich interessieren, wie sich der AMD 780G mit Side Band Memory gegenüber LowCost-Grafikkarten vom Schlage GeForce 8400 GS und Radeon HD 2400 Pro positionieren kann, denn es steht hier durchaus zu vermuten, daß dieser Mainboard-Chipsatz der 3D-Performance dieser extra Grafikkarten schon nahe kommen kann. Was für den Desktop-Markt sicherlich auch nicht verkehrt wäre, denn somit würden die Grafikchip-Hersteller bei ihren LowCost-Lösungen dazu gezwungen werden, doch klar mehr Leistung als bei diesen integrierten Grafikchips zu bieten.
Shortcuts: Wie die ComputerBase berichtet, ist es wieder einmal Asus, welche vorsprinten und einen FSB1600-Support auch für viele ältere Mainboards anbieten. Zwar bezieht sich der FSB1600 derzeit nur auf einen Extreme-Prozessor von Intel, nichtsdestotrotz ist eine solche Aktion im Sinne der Kundenzufriedenheit sowie der Langlebigkeit von Produkten jederzeit anzuerkennen. Nochmals die ComputerBase bietet zudem einen BIOS-Editor für ATIs Radeon HD 3850/3870 Grafikkarten, mit welchem sich Taktfrequenzen und Spannungswerte für die verschiedenen Takt-Modi auf BIOS-Ebene festlegen lassen. Das Tool ist natürlich interessant für jene Nutzer, welche bis an die Grenzen gehen wollen - und für die "normale" Übertaktung allerdings weniger zu empfehlen, da hierbei immer ein (niemals risikoloses) Flashen des Grafikkarten-BIOS nötig ist.