News-Archiv 2. - 8. Juli 2007 (27. Kalenderwoche)
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News des 7./8. Juli 2007 |
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Legion Hardware haben sich die verschiedenen Prozessoren angesehen, welche Intel derzeit auf Basis der Core-Prozessorenarchitektur für das Desktop-Segment anbietet. Hierbei gibt es derzeit zuerst einmal die Core 2 Duo E6xx0 Serie im Angebot, welche es zum einen mit FSB1066 (Core 2 Duo E6x00) oder FSB1333 (Core 2 Duo E6x50) und zum anderen mit 2 MB Level2 Cache (Core 2 Duo E6300 & E6400) oder 4 MB Level2 Cache (Core 2 Duo E6320 & E6420 sowie alle höheren Modelle) gibt. Darunter existiert die Core 2 Duo E4x00 Serie, welche generell nur mit 2 MB Level2 Cache, FSB800 und ohne der Virtualisierungs-Technologie VT antritt (die Benutzung von Virtualisierungssoftware ist auf diesen Prozessoren natürlich weiterhin möglich, nur wird dieses dann eben nicht per Hardware unterstützt) ...
... Und letztlich gibt es dann noch die LowCost-Serie Pentium E21x0, welche trotz des etwas irreführenden Namens weiterhin einwandfrei auf der aktuellen Core-Prozessorenarchitektur basiert, auch handelt es sich hier (im Gegensatz zur neuen Celeron 4x0 Serie) auch weiterhin um DualCore-Prozessoren. Diese haben dann allerdings nur 1 MB Level2 Cache und FSB800, wiederum fehlend ist hierbei die Virtualisierungs-Technologie VT. Für den größten Performance-Unterschied zwischen diesen Prozessoren-Serien dürfte (auf gleichem Takt) die unterschiedliche Menge an Level2-Cache sorgen - auch, weil Intel diesen Level2-Cache auf den kleineren Prozessoren (rein physikalisch dürften wohl alle 4 MB haben) anscheinend bei dessen Interface abschneidet ...
... Damit geht aber auch neben der reinen Cache-Größe dessen gute Anbindung an den "Rest" der CPU flöten: So sind die standardmäßigen 4 MB Level2 Cache 16fach assoziativ angebunden, bei 2 MB sind es nur noch 8fach assoziativ und bei 1 MB nur noch 4fach assoziativ. Hier dürfte auch eine gewisse Performancebremse liegen, welche Legion Hardware dann dediziert zu ermitteln versucht haben. Dabei hat man verschiedene CPUs mit den drei Cache-Größen auf denselben CPU-Takt und FSB gebracht, so daß als Unterschied wirklich nur noch Größe und Anbindung des Level2-Caches bestand. Zusätzlich wurde auf gleichem CPU-Takt und FSB einer der neuen Celerons mitgetestet. Diese hat mit 512 kB nochmals einen kleinen Level2-Cache (wohl nur noch 2fach assoziativ angebunden) - der Hauptnachteil dieser CPU dürfte aber sein, daß es sich hierbei nur um einen SingleCore-Prozessor handelt ...
... In der Benchmarks ergaben sich dann auch die bemerkenswertesten Unterschiede zwischen eben jenem SingleCore-Prozessor und den anderen drei DualCore-Modellen. Innerhalb der letztgenannten blieben die Unterschiede absolut im Rahmen, wenngleich bemerkenswerterweise die Differenz zwischen 1 und 2 MB Level2 Cache etwas kleiner ausfiel als die Differenz zwischen 2 und 4 MB Level2 Cache - normalerweise hätte man eher ein umgedrehtes Verhältnis erwarten können, frühere Benchmarks fielen jedenfalls so aus. In der Summe ergab sich jedoch trotzdem kein echter Klassenunterschied zwischen der Core 2 Duo E6xx0 Serie und deren LowCost-Ausführungen, womit man - sofern das Fehlen von VT verschmerzbar ist - für günstige Rechner jederzeit auf die Core 2 Duo E4x00 oder Pentium E21x0 Prozessor-Serie zurückgreifen kann, ohne wesentliches gegenüber der Core 2 Duo E6xx0 Serie zu verlieren.
Wie der Planet 3DNow! berichtet, scheint Intel mit den Treibern für den Direct3D10-Grafikchip im G35 Mainboard-Chipsatz ebenso in Rückstand zu geraten wie aktuell mit den vollständigen Treibern für den GMA X3000 DirectX9-Grafikchip im G965-Chipsatz. Anscheinend soll der G35-Chipsatz aber weiterhin wie geplant im dritten Quartal ausgeliefert werden, allerdings wird es für dessen Grafikpart erst im vierten Quartal Alpha-Treiber geben, während dann erst im ersten Quartal 2008 der finale Grafik-Treiber zu erwarten ist. Angesichts dessen, daß Intel selbigen für den vor über einem Jahr releasten GMA X3000 Grafikchip immer noch nicht herausgeben konnte, könnte es aber durchaus auch länger (deutlich) dauern als dato angegeben ;).
Shortcuts: Fudzilla berichten von einer weiteren Radeon HD 2900 XT mit 1 GB Speicher, diesesmal von Sapphire. Die Taktraten dieser Karte sind allerdings noch etwas unklar, da die Händler hierzu verschiedene Angaben machen und auf der Sapphire-Webseite diesbezüglich noch nichts zu sehen ist. Wie Hard Tecs 4U berichten, liefert der Speichermodulhersteller Super Talent nun auch DDR3-Speicher des Formats DDR3/1600 aus - und damit jetzt schon die höchste von der JEDEC erst einmal geplante DDR3-Taktfrequenz. Der Preis ist mit 500 Euro für das 2-GB-Kit natürlich noch jenseits von Gut und Böse, zudem besteht wie schon einmal ausgeführt derzeit keine Notwendigkeit für DDR3-Speicher, ganz besonders nicht für die so hoch getakteten Module.
News des 6. Juli 2007 |
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nVidia scheint es angesichts der aktuellen Erfolgswelle inzwischen schon wieder zu gut zu gehen, weswegen man nun die Zeit hat, sich mit Vertreibern von modifizierten Treibern anzulegen. Nun gut, wenigstens hat man inzwischen soweit dazugelernt, daß man in einem solchen Fall mit den betreffenden Webseiten direkt spricht und nicht sofort die teuren Anwälte vorschickt. Nichts desto trotz ist das nVidia-Schreiben an NGOHQ natürlich mit den entsprechenden juristischen Drohung verbunden, sollten die Forderungen von nVidia nach dem Stop des Anbietens von modifizierten Treibern nicht erfüllt werden. Was NGOHQ allerdings lobenswerterweise nicht auf sich sitzen und nVidia einen harschen Antwortbrief zukommen lassen haben ...
... Wobei sich NGOHQ den in diesem Brief angeschlagenen Ton glücklicherweise leisten können, kommt die Webseite doch aus Israel und wird dort kein geltenden Recht verletzt (die Distribution der nVidia-Treiber ist erlaubt, so lange damit keine kommerziellen Absichten verbunden sind). Diese Ausgangslage erlaubt es NGOHQ aber auch, nVidia - sorry, läßt sich wahrheitsgemäß kaum anders formulieren - richtig einen vor den Latz zu geben. Dabei geht man nVidia nicht nur wegen der Absurdität der nVidia-Behauptungen an, sondern wirft diesen auch noch Gesetzesbruch in den USA selber vor, weil nVidia (angeblich) bewußt ältere Grafikchips aus den INF-Dateien neuerer Treiber entfernt, um somit den Anwender dazu zu animieren, sich neuere Grafikchips zuzulegen ...
... Besonders stößt NGOHQ allerdings der Umstand auf, daß nVidia offenbar reihenweise Webseiten weiterhin gewähren läßt, welche ähnlich wie NGOHQ modifizierte Treiber anbieten und dazu auch noch im Einfassungsbereich des US-Rechts stehen - einzig und allein NGOHQ wurde von nVidia angegangen, und dies auch nicht zum ersten Mal. Aus diesem Grund hat man sich auch entschloßen, nVidia bei Weiterverfolgung derer Ansprüche Gegenklage anzudrohen - der Fall könnte also durchaus noch richtig interessant werden ;). In der Summe dürfte sich nVidia mit der ganzen Aktion - Gültigkeit des US-Rechts hin oder her - sowieso ein erstklassiges PR-Eigentor geschossen haben. Und dies insbesonders auch deswegen, weil Hauptkonkurrent ATI nun genüßlich Salz in die von NGOHQ gerissene Wunde streuen kann, indem man auf die eigene Haltung zu modifizierten Treiber verweist ...
... ATI macht es hier gemäß unserem Verständnis vollkommen richtig und stellt der Community die Erstellung von modfizierten Treibern frei - wichtig ist nur der überall anzubringende Hinweis für die Endanwender, daß ATI natürlich keinen Support für solcherart Treiber übernimmt, was auch absolut verständlich ist. Natürlich wird es sich nie ganz verhindern lassen, daß Endanwender mit einem modifizierten Treiber den Support der Grafikchip-Entwickler sowie der Grafikkarten- oder Systemhersteller nerven - aber andererseits könnten das die Grafikchip-Entwickler auch ganz einfach abstellen, indem sie den Grafikchip-Support ihrer Treiber möglichst breit auslegen. nVidia liegt hierbei insbesondere im Bereich der mobilen Grafik um einige Dimensionen hinter ATI zurück, indem man für mobile Grafikchip ausschließlich auf die Treiber der OEM-Hersteller setzt ...
... Von diesen gibt es bezüglich Grafiktreibern aber nur einen ausgesprochen unvollständigen Support: Von den meisten OEM-Hersteller gibt es nur den Auslieferungstreiber und vielleicht ein zeitnahes Update. Wie man damit im besonders Treiber-intensiven Feld der 3D-Grafik über Jahre hinweg auskommen soll, ist vollkommen schleierhaft. Und eigentlich stellt dies auch ein falsches Angebot gegenüber dem Käufer dar, denn 3D-Grafik benötigt nun einmal Treibersupport für mindestens so lange, wie die Grafiklösung aktuelle Spiele wenigstens noch halbwegs darstellen kann - ansonsten sollte man die "Spielefähigkeit" konsequent aus der Angebotsbeschreibung streichen. In diesem Zusammenhang ist es doch sehr erstaunlich, daß nVidia die Zeit findet, sich selektiv mit einer einzelnen Download-Adresse für modifizierte Treiber anzulegen, anstatt die vorhandene Energie in die drängendere Problematik zu stecken, daß Käufer von Mobile-Grafikchips von nVidia in den meisten Fällen keinen vernünftigen Treibersupport seitens der OEM-Hersteller bekommen.
Wie Silicon.de berichten, bezieht die US-Musiklobbyorganisation RIAA ihre für die unzähligen Klagen gegen P2P-User genutzten Daten offensichtlich von einer Firma, welche nicht die in vielen US-Bundesstaaten vorgeschriebene Detektei-Lizenz besitzt. Damit dürften sich alle Klagen gegen P2P-User auf Basis von Daten dieser Firma automatisch erledigt haben, denn in den betreffenden US-Bundesstaaten haben diese ohne die genannte Detektei-Lizenz keinerlei Beweiskraft vor Gericht. Dies würde dann sogar diese Fälle betreffen, wo in der Tat der Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material stattgefunden hat - und nicht nur bei den vielen ungerechtfertigten Klagen, welche offenbar auf fehlerhaftem Datenmaterial beruhen. Interessanterweise scheint hierzulande keine vergleichbare Regelung zu existieren - und so dürfen in Deutschland weiterhin für die staatlichen Ermittler unkontrollierbare Daten (welche noch dazu auch von externen Unternehmen im nicht-EU-Ausland erhoben sein dürfen) Grundlage von Strafverfahren sein.
News des 5. Juli 2007 |
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Auf der AMD-Webseite finden sich einige AMD-eigene Aussagen zur Barcelona-Performance - von "Messungen" oder gar einem "Benchmark" wollen wir lieber nicht sprechen, denn AMD hat die Werte gemäß eigenen Angaben geschätzt. Allerdings dürften diese Schätzungen im Rahmen der von AMD gewählten Testumgebung wohl wahrscheinlich hinkommen, da man sich bei solchen Industrie-Benchmarks wie dem SPEC keine echten Falschangaben leisten kann. Nichts desto trotz hat sich AMD natürlich im bestmöglichen Licht dargestellt - so gibt es Hinweise, daß der mitgetestete Xeon 5355 (Core-Prozessorenarchitektur, QuadCore, 2.66 GHz) durchaus auch schneller laufen kann als von AMD angegeben ...
... Primär hat AMD allerdings bei den eigenen Taktraten deutlich übertrieben, indem man den genannten Xeon 5355 gegen einen Barcelona-Prozessor mit 2.6 GHz gestellt hat. Diesen wird es zum Start der K10-Architektur für den Servereinsatz allerdings nicht geben, zu erwarten sind dort nach unterschiedlichen Aussagen entweder 2.0 oder 2.2 GHz, während 2.6 GHz erst zum Jahresende bei AMD anstehen. In dieser zeitlichen Komponenten liegt dann auch gleich das nächste Problem von AMD: Zu eben diesem Jahresende wird Intel wohl auch schon die ersten 45nm Server-Prozessoren in den Markt entlassen. Hierbei sollte (neben einer geringfügig besseren Pro/MHz-Leistung) aufgrund der verkleinerten Fertigung selbst bei QuadCore-Modellen wieder ein gewisser Taktsprung möglich sein, derzeit sind Taktraten von bis zu 3.33 GHz im Gespräch ...
... Und all dies dürfte das von AMD rosarot gezeichnet Bild doch nachhaltig verändern: Wenn man sich zum K10-Start auf 2.0 oder 2.2 GHz mit dem Xeon 5355 herumschlägt (bei welchem Intel zudem sicherlich jederzeit in der Lage ist, auch unter der aktuellen 65nm Fertigung noch eine höhere Taktstufe zu liefern), dann schmilzt der von AMD prognostizierte Vorsprung maßgeblich zusammen, AMD dürfte dann nur noch geringfügig vor den Intel-Prozessoren liegen. Kommen dann zum Jahresende bei AMD höhere Taktraten und bei Intel die 45nm-Modelle, dürfte es für AMD noch knapper werden, denn die von Intel zu erwartenden Taktsteigerungen liegen etwas höher als die von AMD zu erwartenden (hinzu kommt die leicht höhere Pro/MHz-Leistung der 45nm-Modelle gegenüber den 65nm-Modellen von Intel). Grob könnte man somit eher von einem Gleichstand reden als von einem totalen Sieg AMDs ...
... Auf der anderen Seite würde dies natürlich vollkommen ausreichend sein, um AMDs Stellung im Servermarkt wieder zu festigen und vor allem wieder Prozessoren zu gewinnbringenden Preisen absetzen zu können. Dies dürfte dann aber auch nicht nur für den Server-, sondern auch den Desktop-Markt gelten: Sollten sich die kommenden K10-basierenden Desktop-Modelle von AMD ebenso vernünftig gegenüber den Desktop-Angeboten von Intel schlagen wie in diesen Schätzungen der Server-Modelle in Server-Benchmarks, würde AMD auch im Desktop-Markt wieder im Performance-Spitzenfeld mitspielen. Noch ist diesbezüglich zwar noch absolut nichts entschieden, aber die AMD-Schätzungen geben durchaus Hoffnung, daß AMD mit der K10-Architektur wieder Anschluß an Intel gefunden haben könnte.
Wie der Heise Newsticker ausführt, will man sich von gesetzgeberischer Seite dem Thema der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen annehmen - welches bisher dadurch gezeichnet ist, daß im Fall einer Firmeninsolvenz der Insolvenzverwalter das theoretische Recht hat, bestehende Lizenzvereinbarungen aufzuheben und damit das Geschäft von Lizenznehmern maßgeblich zu behindern. Diese natürlich vielen anderen Rechtsgrundlagen komplett widersprechende Gesetzeslage soll wahrscheinlich dahingehend verbessert werden, daß die Lizenznehmer im Fall der Insolvenz des Lizenzgebers wenigstens ihre Lizenzen behalten dürften, selbst wenn eventuell genauso vereinbarte Wartungs- oder/und Support-Verträge dann natürlich flachfallen dürften ...
... Vornehmlich geht man das Problem natürlich aus Sicht von Business-zu-Business-Geschäftsbeziehungen an, generell ist die Lizenzproblematik aber auch auf die Welt der Endkunden übertragbar, da auch Otto Normalverbraucher inzwischen im Computer- und Medienbereich mit jeder Menge Lizenzen konfrontiert wird. Insobesondere dann, wenn der feuchte Traum der Softwarehersteller irgendwann wahr wird und wir Betriebssysteme und Anwendungen nur noch mieten und nicht mehr kaufen (um damit kurzfristig weniger, aber langfristig mehr zu zahlen), ist es natürlich elementar, nicht durch die Insolvenz eines Herstellers plötzlich seine Softwaregrundlage oder im schlimmsten Fall die Produktivumgebung zu verlieren ...
... Durchaus wäre es den verantwortlichen Politikern zudem nahezulegen, auch über weitere Problematiken von insolventen Software- und Medienfirmen nachzudenken. Zu nennen wären hierbei jegliche DRM-Konstruktionen, proprietäre Dateiformate oder auch Aktivierungsdienste wie bei den Windows-Betriebssystemen. Diese sind meist nicht das eigentlich vertriebene Produkt, bilden aber dessen technische Grundlage, womit beim Ausfall der herstellenden Firma auch das (schon vollständig bezahlte) Produkt ausfallen kann. Sicherlich wäre es clever, schon jetzt an diese vorhandene und damit auch todsicher im Laufe der Zeit irgendwann einmal eintretende Möglichkeit zu denken und damit schon jetzt die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, daß an die jeweiligen Lizenznehmer gedacht ist und diese ihre Produkte auch über das Ableben der Herstellerfirma hinaus nutzen können ...
... Denkbar wäre hier beispielsweise ein unabhängig verwalteter Fond, in welche solcherart Hersteller einzahlen müssen und welcher im Fall des Falles die Produkte des Herstellers von DRM-Schranken befreit, proprietäre Dateiformate frei verfügbar macht sowie Softwarepatches zur Verfügung stellt, welche die vorher notwendige Aktivierungsprozedur ausschalten (oder die Aktivierungsserver halt weiter betreibt). Ehrlicherweise erwarten wir aber nicht, daß diese Problematik von unseren Politikern bereits vorausschauend erkannt wird (nicht, wenn man sich das zu Gemüte geführt hat) - wahrscheinlich muß wirklich erst ein solcher (bedeutsamer) Fall passieren, auf das diese eigentlich klar zu erkennende Gesetzeslücke auch geschlossen wird.
News des 4. Juli 2007 |
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Bei der VR-Zone hat man sich nVidias neuestes LowEnd-Produkt in Form der GeForce 8400 GS angesehen. Die Karte ist primär nichts anderes als eine GeForce 8500 GT mit halt nur 64bittigem Speicherinterface, ansonsten aber gleichen Ausführungseinheiten und identischen Taktraten. Dafür hält sie sich allerdings ganz gut, das nunmehr alte LowEnd-Produkt der DirectX9-Serie, GeForce 7300 GS, wird eigentlich überall klar geschlagen. Natürlich gibt es nach wie vor einen klaren Performancerückstand zu "echten" LowCost-Grafikkarten wie der GeForce 7300 GT oder der GeForce 8500 GT, allerdings reicht die Performance der GeForce 8400 GS trotzdem noch aus, um unter 1024x768 und ohne Anti-Aliasing und anisotropen Filter aktuelle Spiele auf hohem Qualitätseinstellungen mit sehr annehmbaren Frameraten darstellen zu können. Wenn der Anspruch also nicht höher liegt, scheint die Karte durchaus geeignet zu sein - trotz nur 64bittigem Speicherinterface. Genaueres kann man sicherlich aber erst dann sagen, wenn ausführlichere Tests zu dieser Karte vorliegen.
Im allgemeinen Streit um die Verbesserung (oder auch Totalisierung) des Jugendschutzes bringt der Förderverein "Initiative Geldkarte" laut Golem einen durchaus interessanten Vorschlag, wie man eben dieses elektronische Zahlungsmittel zu einer einfachen Altersidentifizierung benutzten könnte. Da auf jeder Geldkarte automatisch gespeichert ist, ob der Besitzer bei Ausstellung volljährig war und genauso auf Wunsch sogar das exakte Geburtsdatum hinterlegt werden kann, könnten diese Karten dazu dienen, sich gegenüber Diensten zu identifizieren, welche Produkte für Erwachsene anbieten. Dazu muß die Karte natürlich zu Hause eingelesen werden, sprich der Benutzer über einen an den PC angeschlossenen Geldkartenleser verfügen ...
... Dieses Verfahren erscheint allerdings immer noch gängiger als das bisherige, wo man sich nach den harten Regeln des bundesdeutschen Jugendschutzes am besten nur über ein PostIdent-Verfahren persönlich gegeüber Dritten identifizieren lassen muß. Ob dieses vorgeschlagene neue Verfahren von Vater Staat anerkannt wird, ist dagegen noch eine ganz andere Schiene - dieser zeigt schließlich bei diesem Thema generell keine besonderen Anstrengungen, die Buchstaben des Grundgesetzes zu erfüllen und bezüglich aller Jugendschutzmaßnamen peinlich darauf zu achten, daß legale Erwachsenenunterhaltung auch weiterhin Erwachsenen zugänglich bleibt und nicht über den Umweg des Jugendschutzes auch für Erwachsene faktisch ausgesperrt wird.
Wie der Heise Newsticker und Golem ausführen, kommt es nun offenbar zur zweiten wesentlichen Änderung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland. Die wichtigste Änderung zur bisherigen Gesetzeslage ist dabei, daß künftig auch das Downloaden aus Tauschbörsen strafrechtlich verfolgt werden kann - bisher konnten die Rechteinhaber nur recht mühsam ihre zivilrechtlichen Ansprüche versuchen durchzusetzen. Für diesen Fall wird es auch keine Bagatellklausel geben - es bleibt hierbei also stark abzuwarten, ob diese Gesetzgebung so in der Praxis umgesetzt werden kann, denn wenn dann wöchentlich zehntausende an Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen über die Staatsanwaltschaften hereinschwappen, dürften diese ganz schnell die weiße Flagge hissen ...
... Gut möglich ist, daß die Staatsanwaltschaften zukünftig ihre eigene Bagatellgrenze finden - was aber mitnichten Entwarnung bedeutet, denn auch unterhalb dieser Grenze wird sicherlich trotzdem erst einmal zur bekannten IP-Adresse die entsprechende Person ermittelt und diese Daten der Medienindustrie für deren Zivilklage übergeben. Insofern könnten hier wirklich schwere Zeiten für Filesharer von urheberrechtlich geschützten Dateien anbrechen - oder aber auch die Flucht in Tauschbörsen der nächsten Generation, welche eine Nachverfolgung der User maßgeblich erschweren oder auch vollständig verhindern. Ein anderer für den Normaluser relevanter Punkt besteht darin, daß es nun leider keine Deckelung der Urheberrechtsabgaben auf diverse Technik-Gerätschaften wie Drucker, Rohlinge und ähnliches geben wird ...
... Damit bleibt das bisherige System bestehen, daß sich die Hersteller dieser Gerätschaften mit den Verwertungsgesellschaften gütlich einigen müssen - wobei in diesem System durchaus eine gewisse Idiotie liegt, denn wie soll man sich gütlich einigen, wenn es keinen beiderseitigen Willen zum Vertragsabschluß gibt, weil die Gerätehersteller schließlich eigentlich überhaupt nichts von den Verwertungsgesellschaften wollen?! In der Praxis wird man also wieder die Gerichte belästigen, welche dann die entsprechenden Geräteabgaben festlegen müssen - anstatt dies gleich vom Gesetzgeber geregelt werden würde. Letzteres würde auch einige von den Verwertungsgesellschaften angedachten Mondabgaben verhindern, welche diverse Produkte hierzulande so teuer machen würden, daß sich der Kauf aus dem europäischen Ausland (gemeinsamer Binnenmarkt ahoi!) deutlich lohnt. Die Verlierer dieser nun weiter wuchernden Verwertungsgesellschafts-Geißel werden also nur die deutschen Hardware-Händler sein.
News des 3. Juli 2007 |
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Die VR-Zone wirft die bisher bekannten Informationen zu nVidias G92-Chip einigermaßen um und behauptet, daß es sich hierbei um einen Grafikchip für die gehobene Mittelklasse in 65nm und mit 256 Bit Speicherinterface handeln soll - also das, was in den derzeitigen Direct3D10-Lineups beider Grafikchip-Entwickler komplett fehlt. Ehrlicherweise deutet der Codename "G92" durchaus schon darauf hin, daß es sich hierbei nicht um das Top-Modell der G9x-Serie handelt, welches sich normalerweise G90 nennen müsste. Insofern ist es durchaus wahrscheinlich, daß die VR-Zone in diesem Punkt recht hat und der G90-Chip das neue Top-Modell und der G92-Chip dann der neue Mainstream-Chip wird. Beide Grafikchips sind zum Ende des Jahres zu erwarten.
Einen weiteren Test eines Kombi-Mainboards für die Nutzung von DDR2- und DDR3-Speicher (natürlich nicht gleichzeitig) liefert das Hardware-Mag. Das dabei getestete Gigabyte P35C-DS3R Mainboard wurde mit DDR2/800, DDR2/1066 und DDR3/1066 vermessen, wobei sich faktisch keinerlei Performanceunterschiede ergaben - und wenn, dann der DDR3-Speicher sogar eine messbare, wenngleich auf keinen Fall fühlbare Nuance hinter dem (gleichgetakteten) DDR2-Speicher zurückliegt. Inosfern kann man derzeit beruhigt auf DDR3-Speicher verzichten und sich die Mehrausgabe für diesen nicht mehr Performance bringenden Speicher sparen. Letztlich kann man sogar darüber nachdenken, ob es nicht auch ein reines DDR2-unterstützenden Mainboard tut - denn wie schon einmal ausführlich dargelegt, dürfte sich an der Performance-Situation von DDR3-Speicher auch in der Zukunft nichts ändern ...
... Davon ganz abgesehen zeigt dieser Test aber auch recht deutlich, daß Mainboard-Chipsätze dann, wenn sie nichts grundlegend falsch machen, in die Performance des Gesamtsystems nicht eingreifen, denn auch die zusätzlich mitgetesteten Chipsätze 975X und P965 von Intel sowie nForce 680i SLI von nVidia lagen bei der Performance auf identischem Niveau zu Intels neuem P35-Chipsatz. Sofern der CPU- und Speicher-Support identisch ist, zählt bei Mainboard-Chipsätzen eher denn der Support für die verschiedenen Anschlußtechnologien wie SATA, USB, FireWire als Entscheidungsgrundlage sowie die Stabilität der Treiber - wobei letzteres durchaus eine reine Glaubensfrage darstellt und es hierzu kaum belastbare Fakten gibt.
Wie unter anderem der Heise Newsticker berichtet, will nun auch die Bundesregierung die Indizierungspraxis für Computerspiele deutlich ausweiten und dazu entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Dies ist insofern bemerkenswert, als das bisherige Initiativen zum Thema zumeist nur von einzelnen Bundesländern ausgingen und diese bislang im Bundesrat noch jedesmal vertagt wurden. Gegenüber einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung dürfte sich der Bundesrat jedoch weniger sträuben und diese wohl passieren lassen - ganz besonders, wenn es nicht um Totalverbote, sondern "nur" um eine Ausweitung der Indizierung geht ...
... In der Sache ist diese Ausweitung der Indizierung aber nichts desto trotz genauso haarsträubend wie die von einigen Bundesländern angetrebten Totalverbote. Denn künftig sollen nicht nur "gewaltverherrlichende" Computerspiele von der Indizierung bedroht sein, sondern auch "gewaltbeherrschte" Spiele. Nun ist aus jugendschützerischer Sicht nichts dagegen einzuwenden, wenn man Gewalt als Lösungsmöglichkeit kritisiert, allerdings widerspricht ein Totalverbot für Jugendliche allem, was bisher beim praktischen Jugendschutz für Spiele & Filme usus war. Denn "gewaltbeherrscht" sind auch reihenweise Computerspiele, welche derzeit USK12-Siegel bekommen - faktisch jedes Strategiespiel und die meisten Aufbausimulationen wären damit von der Indizierung bedroht ...
... Ob man diese Spiele allerdings mit der geplanten Neuregelung im Blickfeld hat, ist eher zu bezweifeln. Allerdings würde diese Neuregelung durch ihren sehr weiten Einfassungskreis den Jugendschützern die Möglichkeit an die Hand geben, nahezu jedes missbeliebige Spiel zu indizieren. Typische Strategiespiele und natürlich die Aufbausimulationen würden hier wohl durchkommen, dafür dürften jedoch die allermeisten Shooter (egal wie unblutig) und vor allem auch die typischen Medienaufreger wie GTA sehr schnell indiziert werden können. Ob diese Pläne in dieser Form Bestand haben, bliebe natürlich noch abzuwarten, schließlich gibt es diesbezüglich ständig neue Vorschläge und Initiativen (zudem steht hier immer noch die Frage der Verfassungsmäßigkeit im Raum) ...
... Aus der Erfahrung der letzten Gesetzgebungen zu eher kritischen Themen ist aber zu erwarten, daß nach langem Hü und Hott und dann, wenn das Medieninteresse ob der Langwierigkeit des Verfahrens inzwischen erlahmt ist, sich eher die Hardliner durchsetzen werden. Sollte es so weit kommen, ist das natürlich aber auch ein "Verdienst" des Umstands, daß die in die Millionen gehende Gemeinde der deutschen Computerspieler nach wie vor keine Lobby hat und dementsprechend ihre Stimme nicht laut genug nach Berlin hallt. Zu kritisieren sind diesbezüglich auch die Hersteller bzw. Distributoren von Computerspielen, welche mit diesen zwar jede Menge Geld in Deutschland verdienen, davon jedoch keine merkbaren Anteile zur Lobbyarbeit zur Verfügung stellen bzw. sich auch sonst bei diesem ihre eigenen Umsätze betreffenden Thema doch arg zurückhalten.
News des 2. Juli 2007 |
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Die DigiTimes bringen die Aussage eines Mainboard-Herstellers, wonach AMD seine für den Desktop-Bereich gedachten K10-basierenden Phenom-Prozessoren nun nicht mehr im vierten Quartal diesen Jahres (geplant ist der November) in den Markt bringen wird, sondern daß dieses Launchdatum auf das erste Quartal 2008 verschoben wurde (voraussichtlich Januar). Der Grund hierfür soll darin liegen, daß AMD den Produktionsprozeß zu überarbeiten gedenkt, um die Ausbeute zu erhöhen und auf höhere Taktraten zu kommen. Interessanterweise sieht AMD die Phenom Prozessoren-Riege inzwischen selber als Penryn-Konkurrent - und nicht mehr in Konkurrenz zu den derzeit aktuellen Core 2 Duo Prozessoren ...
... Damit wird die Aufgabe für AMD allerdings gewiß nicht leichter, denn abgesehen von einigen Tweaks zugunsten der Pro/MHz-Leistung sollen die in 45nm gefertigten Penryn-Prozessoren vor allem mit mehr Takt als die jetzigen Intel-Prozessoren antreten: Frühere Roadmaps berichten hierzu von 3.5 bis 4.0 GHz, was angesichts der 45nm Fertigung als realisierbar erscheint. Womöglich hängt hier ja beides miteinander zusammen: Die Einsicht von AMD, das man mit dem Phenom letztlich doch gegen den Penryn antreten wird, hat eventuell die Erkenntnis reifen lassen, daß man dafür dann doch noch etwas mehr Takt benötigt. Auf der anderen Seite hat AMD diesen Bericht auch schon wieder dementiert und beharrt derzeit noch auf einen November-Start der Phenom-Prozessoren.
Golem berichten von neu in den Handel kommenden Intel-Prozessoren, so die Core 2 Duo E6x50 Serie mit FSB1333 und die neuen LowCost-Modelle der Pentium E21x0 Serie. Allerdings scheinen die Preise der bisherigen Core 2 Duo Modelle bislang noch nicht angepasst worden zu sein, denn ein Core 2 Duo E6700 kostet immer noch deutlich mehr als der neue Core 2 Duo E6750 (beide mit gleichen Takt, der Unterschied liegt nur im FSB). Zur Core 2 Duo E6x50 Serie wäre zudem noch zu erwähnen, daß Intel seine früher als "LaGrande" bezeichnete "Sicherheitstechnologie" in diesen Prozessoren nunmehr unter dem sehr unverfänglichen Namen "TXT" anbietet. Was sich mit der Freischaltung dieser Funktion, welche immerhin schon seit dem Pentium 4 Prescott unaktiviert in den Intel-Prozessoren schlummerte, wirklich ändert, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings weiterhin unklar ...
... Die bisherigen Testberichte zu diesen neuen Prozessoren haben diese Frage gewöhnlich nicht einmal angeschnitten, so daß derzeit auch nicht bekannt ist, ob sich das Feature (wie andere CPU-Features) über das Mainboard-BIOS nach Wunsch deaktivieren läßt. Allgemein dürfte es aber wohl so sein, daß erst entsprechende Software (beispielsweise Palladium/NGSCB) die vorhandenen Hardware-Einheiten zum Leben erwecken werden, bis dahin dürfte TXT mehr oder weniger Leerlauf schieben. Für Paranoiker empfiehlt sich hierzu natürlich das (derzeit noch nicht erhältliche) Modell Core 2 Duo E6540, welches wie das Modell E6550 den FSB1333 aufweist, bei welchem TXT jedoch in Hardware deaktiviert wurde. Und um Intel nicht unrecht zu tun: Auch in den aktuellen Athlon 64 X2 Prozessoren von AMD gibt es eine vergleichbare Technologie unter dem Namen "Presidio", welche derzeit allerdings noch nicht "scharfgeschaltet" ist.
Shortcuts: Wenigstens einmal eine gute geschäftliche Nachricht für AMD sollen laut Fudzilla die Verkäufe des 690G Mainboard-Chipsatzes darstellen. Hier scheint sich AMD recht schnell nach der ATI-Übernahme ein gutes Stück vom Geschäft mit Mainboard-Chipsätzen gesichert zu haben. Nochmals Fudzilla berichten von einer neuen Intel-Roadmap, welche keine Desktop-Prozessoren in 45nm (ergo mit Penryn-Abstammung) noch in diesem Jahr sieht. Dieses war zwar bisher schon vermutet worden, durch die Vorverschiebung einiger 45nm Server-Prozessoren kamen allerdings Gerüchte auf, Intel könnte auch mit den 45nm Desktop-Modellen bereits in diesem Jahr landen. Und letztlich haben TweakPC im jüngsten Catalyst-Treiber mit der "Radeon HD 2350" noch eine neue Direct3D10-Grafikkarte von ATI entdeckt. Vom Namen her sollte sich diese noch unterhalb der Radeon HD 2400 Pro einordnen, wahrscheinlich tritt die Radeon HD 2350 dann mit nochmals niedrigeren Taktraten an - was eine ziemliche LowEnd-Performance vermuten läßt.