News-Archiv 7. - 13. April 2008 (15. Kalenderwoche)
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News des 12./13. April 2008 |
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nV News haben mal wieder eine Statistik über die Seitenzugriffe unter Windows XP und Vista veröffentlicht. Zu beachten wäre bei dieser, daß auf einer Technik-Webseite der Anteil von Windows Vista naturgemäß deutlich höher ist als allgemein im Web, wo Windows Vista zum Jahreswechsel gerade einmal die 10-Prozent-Markt knacken konnte. Bei nV News ist das Verhältnis deutlich günstiger für Windows Vista, es sind derzeit 54 Prozent Windows XP gegenüber 29 Prozent Windows Vista. Gut zusehen ist hierbei im übrigen, daß der Jahreswechsel Windows Vista wieder einem gewissen Schub gegeben hat, aktuell ist jedoch eher wieder eine Verflachung der Zuwachsrate zu beobachten.
Dies war gerade letztes Jahr sehr deutlich: Nach den Anfangsmonaten gingen die Zuwächse für Windows Vista etwa ab April 2007 deutlich zurück und robbt sich das neue Betriebssystem seitdem nur noch äußerst gemächlich nach vorn. Zwischen April 2007 und 2008 liegen auf nV News gerade einmal 2,0 Prozent zusätzlicher Marktanteil für Windows Vista (wobei Windows XP in diesem Zeitraum 2,8 Prozent einbüsste und somit auch andere Betriebssysteme gewinnen konnten). Die 2,0 Prozent Zugewinn über ein ganzes Jahr sind natürlich desaströs - da muß man nicht einmal einen Rechenschieber bemühen, um abzusehen, daß Windows Vista bis zum Markteintritt von Windows 7 auf keinen Fall mehr Windows XP als Marktführer ablösen wird können.
Vielmehr ist von einer Situation auszusehen, wo Windows Vista im Jahr 2010 als dem wahrscheinlichen Launchjahr von Windows 7 in der Allgemeinheit einen Marktanteil von ca. 25 bis 30 Prozent haben wird, auf Technik-Webseiten wie nV News dürften es in Richtung 30 bis 40 Prozent für Windows Vista sein. Windows XP dürfte in beiden Fällen weiterhin das klar führende Betriebssystem sein - und das zum Start von Windows 7 im Jahr 2010. Sollte dieses Betriebssystem vom Markt gut aufgenommen werden, dürfte dieses in kürzester Zeit die Zugewinne von Windows Vista absaugen, so daß Windows Vista auf diesen prognostizierten 25 bis 30 Prozent verweilen würde. Irgendwann im Jahr 2011 könnte sich dann eine Situation ergeben, wo Windows XP, Vista und 7 halbwegs gleichauf bei jeweils runden 30 Prozent Marktanteil liegen, danach sollte Windows 7 dann die Führung übernehmen.
Zwei relevante Dinge lassen sich aus diesem Prognosen mitnehmen: Erstens einmal wäre eine Konzentration der Software-Entwicklung auf Windows Vista ein Fehler - es sei denn, es handelt sich um langfristige Projekte, die sowieso erst zu Zeiten von Windows 7 erscheinen. Windows Vista wird für sich alleine jedoch wohl nie Marktführer werden - und was viel wichtiger ist, auch nie über die 50-Prozent-Marke kommen, dafür sind die aktuellen Zuwachsraten zu gering und ist der Vista-Nachfolger Windows 7 zu nahe. Und zweitens dürfte sich erst mit dem Erscheinen von Windows 7 der Anteil der Gamer, welche ein Direct3D10-fähiges Betriebssystem einsetzen, der 50-Prozent-Marke nähern. Diese Marke ist wohl erst im Jahr 2011 erreicht und erst für das Jahr 2012 ist dann eine rasante Abnahme des Marktanteils von Windows XP zu prognostizieren.
Bis zu diesem Zeitpunkt dürfte es also immer noch einen erheblichen Anteil an Windows-XP- und damit DirectX9-Nutzern unter den Gamern geben. DirectX9 dürfte uns also wesentlich länger erhalten bleiben als bislang vielleicht angenommen - was auch für die Spiele-Entwicklung seine Auswirkungen haben wird. Denn derzeit werden viele Direct3D10-Spiele ja noch dahingehend programmiert, daß man DirectX9 als Grundlage nimmt und dann einen Direct3D10-Aufsatz erstellt, um einige zusätzliche Direct3D10-Effekte zu zeigen. Diese Methode erzielt höchstmögliche Kompatibilität, nutzt aber einige der Vorteile von Direct3D10 (insbesondere im Bereich der einfacheren Programmierung) nicht aus, da sich diese nur ergeben, wenn das Spiel gleich grundsätzlich nur in Direct3D10-Code geschrieben werden würde.
Durch die wirkliche lange Lebensdauer von Windows XP könnten die Spiele-Entwickler nun aber gezwungen werden, darauf noch einige Jahre lang zu verzichten. Einen wirklichen Schub erhält eine vom vorherigen Stand der Technik unkompatible Technologie wie Direct3D10 im gewöhnlichen erst dann, wenn exklusiv für sie entwickelt wird - konkret wären das Spiel, welche nur Direct3D10 unterstützen. Daß sich die Spiele-Entwickler auf so etwas einlassen, bevor die Direct3D10-unterstützenden Betriebssysteme wenigstens 50 Prozent Marktanteil haben, ist aber eher unwahrscheinlich - eine Grafikkarte kann man ja noch einfach mal so austauschen, bei einem Betriebssystem sieht das jedoch schon ganz anders aus. Lange Rede, kurzer Sinn: Spiele, welche nur noch Direct3D10 (und kein DirectX9 mehr) unterstützen, sind prognostiuziert in Masse nicht vor dem Jahr 2011 zu erwarten.
Die Telepolis beschäftigt sich mit dem im EU-Parlament gescheiterten Versuch, Urheberrechtsverletzer mit einem Internet-Verbot zu belegen - wobei man besonders auf den Umstand aufmerksam macht, daß diese Entscheidung doch reichlich knapp ausfiel und damit mitnichten in der Zukunft Bestand haben muß. Davon abgesehen sei unsererseits hier noch ein Punkt eingeworfen, welcher in der bisherigen Diskussion zum Thema kaum erwähnt wurde: Die ganze Idee ist unserer Ansicht nach irrig, weil man Bürger nicht Nutzungsrechte für irgendwas entziehen kann, was regulär keine besondere Erlaubnis benötigt. Man kann ergo Führerscheine, Waffenscheinen oder sonstiges entziehen - weil diese Scheine bedeuten, daß man sich für die Nutzung dieser Dinge erst qualifizieren muß und diese Qualifizierung natürlich bei Mißbrauch in Frage gestellt werden kann.
Wenn man dagegen einem Bürger die Internetnutzung verbietet, ist dies ähnlich willkürlich, als würde man diesem das das Trinken von Mineralwasser oder auch (übertrieben) das Atmen von Luft untersagen. So etwas wäre nur bei einer konkret zu begründenden Gefahrenlage möglich - ergo dann, wenn der Schutz der Gesellschaft angesichts eines konkreten Risikos höher zu bewerten wäre als die freien Entfaltungsmöglichkeiten des Individums. Für den Fall von Urheberrechtsverletzungen im privaten Rahmen trifft dies sicherlich nicht zu. Hinzu kommt, daß mit der fortschreitenden Verlagerung von Dienstleistungen des Staates ins Internet ein Internetverbot auch rein praktisch nicht mehr durchsetzbar ist, insofern führen alle Überlegungen in diese Richtung hin zu letztlich rein gar nichts.
Wie unter anderem der Spiegel berichtet, wünscht sich der bundesdeutsche Verfassungsschutz zukünftig den geheimdienstlichen Zugriff auf die deutschen Internet-Knoten, über welcher der gesamte Internet-Verkehr in Deutschland läuft. Leider wurde nicht genau ausgeführt, wofür man diese Maßnahme benutzen will - denkbar wären hier drei Fälle: Erstens einmal das Abhören von eMails, welche über ausländische Anbieter laufen, auf welche die bundesdeutschen Behörden also auch mit der Vorratsdatenspeicherung keinen Zugriff haben. Zweitens die Überwachung von Zugriffen auf ausländische Webseiten, welche seitens des Verfassungsschutzes unter Beobachtung stehen - dies würde sozusagen in Server-Logs resultieren, ohne daß man Zugriff auf die Server selber hätte.
Und drittens die Kontrolle des bundesdeutschen Internet-Verkehrs auf "verdächtige" Schlüsselworte - ob nun in eMails, Foren, Chats oder Webseiten. Eine zusätzliche Variante wäre dann noch die Manipulation des Internet-Verkehrs, beispielsweise das Anhängen des Bundestrojaners an eMails oder Downloads - wobei dies wie gesagt dann keine passive Überwachung, sondern eben ein aktiver Eingriff in den Internetverkehr wäre. Wie der Verfassungsschutz das ganze allerdings mit dem deklarierten Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Einklang bringen will, wäre sicherlich sehr interessant zu erfahren - vor allem da die Ausnahmeregelungen dieses Grundrechts kaum greifen dürften, sich der Verfassungsschutz im Normalfall mit Informationsgewinnung beschäftigt und sich für den Fall konkret geplanter Taten sowieso polizeiliche Ermittler einschalten.
News des 11. April 2008 |
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Laut unserem Forum ist die Radeon HD 3690 in Fernost schon im Handel. Für diese RV670-basierende Grafikkarte mit Taktfrequenzen von 700/850 MHz (Radeon HD 3850: 670/830 MHz), aber eben nur einem 128 Bit DDR breiten Speicherinterface, ergibt sich umgerechnet ein Preis von nur 64 Euro, was ausgesprochen günstig erscheint. Auf der anderen Seite rangiert die Radeon HD 3850 derzeit schon bei 100 Euro und macht die Radeon HD 3690 natürlich nur Sinn, wenn sie deutlich günstiger als diese angeboten wird. Zu dieser Preislage kannabalisiert ATI aber natürlich auch das eigene bisherige Mainstream-Angebot in Form von Radeon HD 2600 Pro/XT und Radeon HD 3650, welche gegen die Radeon HD 3690 keinen Stich sehen sollten. In Europa soll die Radeon HD 3690 allerdings wohl nicht unter diesem Namen erscheinen, hierzulange soll es die ansonsten gleiche Grafikkarte unter dem Namen Radeon HD 3830 geben.
Gegenüber Golem hat nVidia bestätigt, daß es einen GT200-Grafikchip gibt und dieser über eine Milliarde Transistoren schwer ist. Details zum Grafikchip will nVidia im Mai bekanntgeben, wobei dies sicherlich nur interne NDA-Präsentationen sein werden und wohl weniger mit fertiger Hardware zu diesem Termin zu rechnen ist. Allerdings sagt diese Terminsetzung auch aus, daß es bis zu verkaufsreifen GT200-Grafikkarten nicht mehr weit sein kann, die Verfügbarkeit dieser ist also eher am Anfang des dritten Quartals zu sehen. Der GT200-Chip soll nach bisherigen Informationen die G8x/G9x-Architektur fortsetzen, allerdings über einige Änderungen bzw. Verbesserungen verfügen und damit kein direkter Refresh-Chip wie der G92 werden.
Bei der eine Milliarde Transistoren sollte eine ziemlich heftige Hardware-Power herauskommen, in jedem Fall dürfte der GT200-Chip somit den G80-Chip klar ausstechen, dessen bestes Exemplar in Form der GeForce 8800 Ultra Grafikkarte vom Refreshchip G92 zumindestens in SingleChip-Kartenform nicht erreicht werden konnte. Zusammen mit höheren Taktfrequenzen und Verbesserungen der Architektur ist durchaus eine Leistungsverdopplung gegenüber dem G80-Chip in Sicht - was aber angesichts des zeitlichen Abstands zwischen beiden Grafikchips von anderthalb Jahren auch nicht wirklich ungewöhnlich wäre. Dazu passt auch die Meldung seitens Hard Tecs 4U, daß die gerade erst in den Markt gekommene GeForce 9800 GX2 schon im Juni auf End-of-Life gesetzt werden soll: nVidia dürfte ab dem dritten Quartal im absoluten HighEnd-Segment auf den GT200-Chip setzen und benötigt diese teure DualChip-Lösung dann nicht mehr.
Und letztlich noch etwas zum Thema des Mißbrauchs von Überwachungsmaßnahmen: Wie Gulli berichten, wurde in Großbritannien kürzlich ein eigentlich zur Terrorbekämpfung eingeführtes Gesetz gegen einen vermeintlichen (und nicht tatsächlichen) Fall von "betrügerischer Bewerbung um einen Schulplatz" angewandt - mit der Folge, daß eine Familie mit dreijährigem Kind zwei Wochen lang rundherum überwacht wurde. Besonders erschreckend ist dabei, daß diese Maßnahme von den zuständigen Behörden nicht einmal im nachhinein als überzogen gewertet wurde, sondern diese vielmehr als "angemessen" bezeichnet sowie ebenfalls in anderen ähnlich gelagerten Fällen angesetzt wurde. Hier handelt es sich ergo noch nicht einmal nur um einen einfachen Mißbrauch von Terrorbekämpfungs-Maßnahmen, sondern vielmehr deren von der Obrigkeit als regulär angesehene Ausweitung auf die gesamte Bevölkerung. Was sich insbesondere diejenigen unserer Politiker hinter die Ohren schreiben sollten, welche Mißbrauch staatlicher Gewalt immer ins Reich der Fabeln verweisen wollen.
News des 10. April 2008 |
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Die VR-Zone berichten über nVidias kommende Offensive auf dem Feld der Mobile-Grafiklösungen. Dabei plant man die komplette GeForce9-Serie auch für das Mobile-Segment umzusetzen, nimmt sich dabei aber einige "künstlerische Freiheiten" bei der Grafikkarten-Benennung heraus. So wird es GeForce 9800M Grafikkarten geben, welche auf dem G92-Chip aufsetzen - aber genauso auch welche, die auf dem G94-Chip des Mainstream-Segments basieren. Der G96-Chip des LowCost-Segments muß gar für die GeForce 9600M und 9700M Serie herhalten, obwohl im Desktop-Bereich Grafikkarten mit diesem Chip beim Namen nicht höher als "GeForce 9500" kommen (werden).
nVidia spekuliert hier also offen auf die guten Namen der Desktop-Lösungen und wird dann (zum Teil) nur deutlich schwächere Produkte liefern - was natürlich auch nur dadurch möglich wird, weil man zu einem Notebook-Angebot im gewöhnliche keine tiefergehenden Informationen zum verbauten Grafikchip bekommt und daher ohne Insiderwissen solcherart Trickerseien nicht durchschauen kann. Zwar haben sich ATI und nVidia in der Vergangenheit schon desöfteren solcherart Fehlbenennungs-Spielchen bei Mobile-Grafiklösungen geleistet, in diesem Fall übertreibt es nVidia aber maßlos - hier passen nach Desktop-Maßstäben bei immerhin 9 der 15 neuen Mobile-Grafikkarten die Grafikkartennamen nicht zum Grafikchip.
Daneben enthält die Aufstellung der VR-Zone aber auch deutliche Hinweise auf 55nm-Grafikchips von nVidia. So werden sowohl der G94- als auch der G96-Chip in einer b-Ausführung genannt, hinter welcher sich eine 55nm-Produktion verbergen soll. Frühere Informationen sprachen zudem davon, daß nVidia auch den G92-Chip womöglich noch einmal in 55nm neu auflegt. Anscheinend führt diese 55nm-Strategie aber nicht zu neuen Grafikkarten, vielmehr dürften die 55nm-Ausführungen ihre 65nm-Vorgänger eher still ablösen. nVidia scheint diesen Wechsel der Fertigungstechnologie somit nur zu einer wirtschaftlicheren Herstellung zu nutzen - was aber natürlich auch Spielräume für spätere Preissenkungen eröffnet, zudem sollte natürlich auch die Verlustleistung der 55nm-Chips sinken. Etwas unklar ist allerdings noch, wann diese 55nm-Grafikchips einsatzbereit sind.
Bei ExtremeTech hat man sich den Zweikampf der jeweils günstigsten QuadCore-Prozessoren von AMD und Intel in Form von Phenom X4 9850 gegen Core 2 Quad Q9300 angesehen. Dabei schneidet der Intel-Prozessor in aller Regel etwas besser ab, kostet aber auch etwas mehr, was sich wohl letztlich ausgleicht. Daneben sehr interessant ist der Quervergleich des QuadCore-Prozessors Core 2 Quad Q9300 mit 2.5 GHz zum gleich teuren DualCore-Prozessor Core 2 Duo E8500 mit 3.16 GHz. Hier stehen also 26 Prozent mehr Taktfrequenz der doppelten Core-Anzahl gegenüber - was bei nur halbwegs greifenden QuadCore-Optimierungen der eingesetzten Software eigentlich problemlos zugunsten des QuadCore-Modells ausgehen sollte.
Allerdings ist es mit den QuadCore-Optimierungen der heutigen Software nach wie vor nicht besonders weit gediehen, der Core 2 Quad Q9300 kommt im Schnitt gerade einmal auf dassselbe Ergebnis wie der Core 2 Duo E8500. Die doppelte Core-Anzahl des QuadCore-Prozessors hat somit einen Effekt von 25 bis 30 Prozent - was nicht gerade effizient ist. Angesichts des gleichen Preises und der Aussicht, in Zukunft verstärkt von QuadCore-Optimierungen profitieren zu können, empfiehlt sich natürlich trotzdem fast automatisch das QuadCore-Modell. Nur für den Gaming-Bereich trifft diese Aussage nach wie vor nicht wirklich zu: Hier liegt der Core 2 Duo E8500 weiterhin um gute 15 Prozent vorn, ist fast überhaupt kein Effekt einer QuadCore-Optimierung spürbar.
Allerdings sind diese 15 Prozent natürlich auch nicht unbedingt die Welt und besteht durchaus die Aussicht, daß sich dieses Verhältnis womöglich gar schon bis zum Ende diesen Jahres angleicht. Gerade Spiele, die eher CPU-limitiert sind, werden heutzutage eigentlich oftmals schon mit gutem QuadCore-Support ausgeliefert - sprich, dort wo es wirklich auf die CPU-Leistung ankommt, hat man gar die größte Chance auf eine QuadCore-Optimierung. Dagegen sind die QuadCore-Optimierungen von ausreichend schnell laufenden und sowieso weitestgehend Grafikkarten-limitierten Spielen eigentlich gar nicht so wichtig, trügt in diesem Fall der Durchschnitt über alle Spiele wohl eher und sollte man besser nur die stark CPU-limitierten Spiele betrachten.
News des 9. April 2008 |
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Wie der Planet 64Bit ausführen, hat Toshiba eine Video-Dekodierkarte auf Basis von Sonys Cell-Technologie herausgebracht. Entgegen anderen Meldungen zum Thema handelt es sich hierbei aber nicht um eine reguläre Grafikkarte, sondern in der Tat um eine reine Dekodier-Lösung, welche anscheinend zusätzlich zu einer regulären Grafiklösung eingesetzt werden soll. Als Grafikkarte wäre diese Video-Dekodierkarte zudem sowieso kaum verwendbar, da die technischen Daten von 48 GFlops Rechenleistung bei 12,8 GB/sec Speicherbandbreite heutzutage sowieso nur noch LowCost-Anscprüche befrieden würden. Nichtsdestotrotz sind Zweitverwendungen als Physikbeschleuniger oder Number-Cruncher denkbar, bedingen aber einen Willen seitens Toshiba, entsprechende Treiber zu schreiben bzw. wenigstens die Treiber-Schnittstellen offenzulegen.
Legit Reviews haben den ersten Test eines Intel Core 2 Duo E7200 Prozessors anzubieten, der ersten Variante aus Intels im zweiten Halbjahr 2008 kommenden neuen LowCost-Serie. Als 45nm-CPU basiert der E7200 auf dem gleichen Core wie die E8x00-Serie, nur wurde wie schon zwischen den E6x00- und E4x00-Serien der Level2-Cache um die Hälfte auf 3 MB reduziert. Dabei wurde ebenfalls die Anbindung des Level2-Caches halbiert, zudem fehlt der E7x00-Serie wiederum die Hardware-Beschleunigung der Virtualisierungs-Technologie VT. Und letztlich wurde noch der FSB-Takt um eine Stufe reduziert: Während die E8x00-Serie mit FSB1333 antritt, kommt die E7x00-Serie mit FSB1066.
Damit macht sich der Core 2 Duo E7200 aber nebenbei gesagt besonders interessant als Nachrüstobjekt für ältere Mainboards, welche noch nicht für den FSB1333 gebaut wurden. Die frühere Core 2 E6x00 Serie mit FSB1066 kann dies zwar auch erfüllen, deren Restexemplare werden aber derzeit immer noch zum alten Preispunkt angeboten, was inzwischen reichlich überzogen ist. Diese Lücke könnte der Core 2 Duo E7200 mit einem Takt von 2.53 GHz zu einem Listenpreis von 133 Dollar (Straßenpreis vermutlich 100 bis 110 Euro) sicherlich bestens füllen. Natürlich lassen sich damit keine HighEnd-Leistungen erzielen, der E7200 ist effektiv genug abgespeckt sowie (relativ) niedrig genug getaktet, um der E8x00-Serie nirgendwo zu nahe zu kommen.
Auf der anderen Seite dürften die Abspeckungen auch wieder gering genug sein, um sich - auf gleichem Takt - mit der alten Core 2 E6x00 Serie anlegen zu können, von deren Billig-Ablegern Core 2 E4x00, und Pentium E gar nicht zu reden. Insofern mag der Core 2 Duo E7200 auf den ersten Blick nicht auf Augenhöhe mit den aktuell besten DualCore-Modellen von Intel liegen, dürfte aber beim Blick auf das große ganze jederzeit genügend Leistung für einen typischen Home-PC oder einen Spiele-Rechner des Mainstream- oder Performance-Segments bieten. Gerade da die schnelleren DualCore-Modelle von Intel keine überzeugend höheren Taktraten aufweisen (vom E7200 ausgehend maximal 25 Prozent mehr), benötigt man unterhalb von echten HighEnd-Ansprüchen derzeit kaum mehr an CPU-Power.
News des 8. April 2008 |
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Wir sind noch eine Korrektur zu den am 1. April gemeldeten April-Scherzen schuldig: So handelt es sich bei der Meldung des Heise Newstickers über die Softwarelösung "vSMP Foundation" des US-Herstellers ScaleMP nicht um einen April-Scherz, selbst wenn wir dies auf den ersten Blick fälschlicherweise so vermutet haben. Mittels "vSMP Foundation" ist es möglich, normale Computer zu einem Großrechner zu verbinden, die Datenübertragung erfolgt dabei über InfiniBand. Dabei erzeugt "vSMP Foundation" in aller Regel mehr (virtuelle) Prozessor-Kerne, als physikalisch vorhanden sind - allerdings nicht den umgedrehten Weg: Aus vielen Prozessor-Kernen wenige oder gar nur einen zu machen.
Letzteres ist ein kleines bißchen der heilige Gral der Software-Entwicklung: Wem es gelingt, die Leistung mehrere Prozessorkerne für eine singlethread-Anwendung zu mobilisieren, löst ein Hauptproblem der Software-Entwicklung seit dem ersten Einsatz von mehrkernigen Computersystemen. "vSMP Foundation" geht wie gesagt in die umgedrehte Richtung, hier kommt es in der Regel zu mehr virtuellen Prozessorkernen als physikalisch vorhanden. Auch wegen des etwas reisserischen Titels haben wir diese Meldung leider falsch als April-Scherz eingeordnet, wir bitten um Entschuldigung. Daneben gebührt dem Heise Newsticker besonders dieses Jahr Anerkennung für die Auswahl der Meldungen zum 1. April: Denn die echten April-Scherze waren zwar erkennbar, wurden aber wirklich gut getarnt durch einige der unwahrscheinlichsten (und trotzdem wahren) Meldungen des Jahres ;).
Zudem noch ein Nachtrag zur gestrigen Meldung über den geplanten Auskunftsanspruch in Urheberrechtsfällen zugunsten der Contentindustrie. Die entsprechende Gesetzesänderung sieht positiverweise auch eine Deckelung der Abmahngebühren beim ersten Fall auf 50 Euro vor. Dies dürfte gerade bei kleineren Urheberrechtsverstößen helfen - welche ja auch oftmals ohne bösen Willen vorkommen (Ausschnitt aus einem Stadtplan, Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes). Diese sicherlich positive Regelung gilt allerdings nicht für Tauschbörsianer, da diese im juristischen Sinne unter "gewerbliches Handeln" fallen (auch als Privatpersonen) und diese Deckelung der Abmahngebühren beim ersten Fall eben nicht für gewerbliche Fälle gilt.
Unter anderem der Heise Newsticker berichtet über ein neues Botnetz namens "Kraken", welches mit 400.000 ferngesteuerten PCs inzwischen doppelt so groß sein soll wie das Botnetz des Sturm-Wurms. Leider haben mehr oder weniger alle Berichterstatter zum Thema nur die blanke Meldung gebracht, die sich dem Betrachter jedoch eigentlich stellende Frage nach einem Schutz oder einer Erkennungsmöglichkeit allerdings vollkommen ausgespart. Dabei wäre dies zum einen der interessanteste Punkt - wenn man einfach einmal nachprüfen könnte, ob der eigene PC nicht womöglich schon übernommen wurde - und zum anderen bietet sich so ein Check bei einem singulär großen Fall wie einem Botnetz mit 400.000 Zombie-PCs doch eigentlich automatisch an.
Leider hören an dieser Stelle die Informationen auf, gibt es keine näheren Details dazu, wie man das Kraken-Botnetz auf einfache Art und Weise erkennen kann. Sicherlich können Antiviren-Scanner auch immer nur das entdecken, was ihnen an Schadprogrammen (vorher) schon bekannt ist. Interessant wäre aber zu wissen, ob der Bot sich besonders im System versteckt oder sich an Firewalls vorbeischummeln kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Erkennung doch ziemlich einfach - alles Informationen, die den Leser und Betrachter angesichts einer solchen Gefahr interessieren dürften. Da derzeit für den konkreten Fall keine weiteren Informationen bekannt sind, können somit an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise gegeben werden.
So sollte normalerweise eine Firewall entsprechende Aktivitäten entdecken (wenn es nicht gerade die von Windows ist, wo sich Programme selber in die Ausnahmenliste eintragen können). Desweiteren dürfte der derzeitige Hauptverwendungszweck des Kraken-Botnetzes in Form des Versands von Spam-eMails durch ein stark erhöhtes Upload-Aufkommen auffallen. Ansonsten hilft es immer ungemein, wenn der Benutzer exakt darüber Bescheid weiss, was auf seinem Rechner an autostartenden Programmen läuft und diese Liste (Start/Ausführen/ 'msconfig' eingeben/Reiter "Dienste" und "Systemstart") auch regelmäßig auf Neuzugänge kontrolliert. Und gegenüber sich davor versteckenden Programmen helfen diverse Rootkit-Scanner, zu erwähnen seien hier F-Secure BlackLight sowie der RootAlyzer.
News des 7. April 2008 |
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Die PC Games Hardware hat die DirectX9- und die Direct3D10-Version von Assassin's Creed gegeneinander antreten lassen, insbesondere unter der Maßgabe, daß die Direct3D10-Version laut dem Spieleentwickler schneller sein soll. Dieses Verhalten war tatsächlich zu beobachten - allerdings nur bei minimalen Details, bei maximalen Details war auf einer GeForce 8800 Ultra kein Unterschied feststellbar, unter einer Radeon HD 3870 war die Direct3D10-Version sogar klar langsamer. Somit wurde technisch das Versprechen des Spieleentwicklers - welches ja auch allgemein ein Versprechen der Hardware-Hersteller und von Microsoft zum Thema Direct3D10 ist - zwar gehalten, aber rein praktisch ist der Effekt trotzdem null.
Womit wieder sowohl die Verfechter als auch die Skeptiker in diesem Fall recht haben: Direct3D10 ist - bei ansonsten gleicher Grafikqualität - schneller, ganz besonders wenn mit möglichst reinem Direct3D10-Code gearbeitet wird. Aber die Vorteile fließen vorwiegend in Richtung Prozessoren- und System-Leistung, nicht aber in Richtung der Grafikkartenleistung. Die PCGH nennt hier beispielsweise die geringere Anzahl von DrawCalls unter Direct3D10, mittels welcher die hohe Anzahl der darzustellenden Objekten an die Grafikkarte geschickt werden. Diese DrawCalls werden aber letztlich von der CPU veranlaßt, die Grafikkarte kommt erst ins Spiel, wenn diese DrawCalls dann beim Grafikchip angekommen sind - und dort dauert das reine Rendering letztlich genauso lang, es ist schließlich weiterhin dieselbe Anzahl an Objekten dazustellen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Direct3D10 ist schneller als DirectX9 - aber primär zugunsten des Prozessors und nicht zugunsten der Grafikkarte. Dies kann interessant sein in Spielen, welche primär von der CPU-Leistung abhängen und auch ganz allgemein in den eher langsamen Szenen in ansonsten Grafikkarten-limitierten Spiel, weil diese eher langsamen Szenen gewöhnlich CPU-limitiert sind. In beiden Fällen dürfte man den Vorteil von Direct3D10 sogar ganz gern mitnehmen, insofern ist der Performance-Vorteil von Direct3D10 sicherlich nicht unter den Teppich zu kehren. Lösen kann man sich aber von der Vorstellung, Direct3D10 würde unter Grafikkarten-limitierten Szenarien dieselbe Grafikdarstellung beschleunigen können - hierfür kommt es immer noch auf die Hardware-Power der Grafikbeschleuniger an.
Wie Golem ausführen, liegt dem deutschen Bundestag nächste Woche eine Gesetzesänderung zur Abstimmung vor, nach welcher die Contentindustrie einen Auskunftsanspruch in Urheberrechtsfällen erhalten soll, ohne (wie bisher) den Weg über Strafanzeigen und damit die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen. Allerdings scheint es wohl weiterhin einen Richtervorbehalt zu geben - auf der anderen Seite ist dieser in der Praxis wenig wert, denn dem Richter werden in solchen Fällen schließlich nur die "Beweise" der Klägerseite vorgelegt, eine Anhörung des Beschuldigten findet nicht statt. Zudem werden solcherart Prüfungen in aller Regel in Minuten abgehandelt, die Prüfung dürfte sich also eher darin erschöpfen, ob der Antrag formal korrekt gestellt wurde.
Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch, daß die beschuldigten Tauschbörsianer nicht mehr die volle Amtsgewalt staatlicher Ermittler fürchten müssen - welche schließlich bis Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aller IT-Gerätschaften und Datenträger führen kann, was als Strafe durchaus schlimmer wahrgenommen werden kann als die letztlich in einem Gerichtsverfahren ausgesprochenen Geldstrafen. Dadurch, daß nun die Contentindustrie einen Auskunftsanspruch erhalten soll, bleiben die Fälle im Zivilrecht, was zumindestens Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme ausschließt. Allerdings bleibt der Punkt bestehen, daß wenn die Contentindustrie diesen Auskunftsanspruch erhält, sie ihre Bemühungen gegen über Tauschbörsianern wohl verstärken wird - mit den erwiesenen Nebenwirkungen, daß bei derart vielen Fällen eben auch Fehler passieren und völlig unbescholtene Bürger belangt werden.
Deshalb sollte man nach dem (voraussichtlichen) Zustandekommen dieses Gesetzes dann aber auch endlich einmal in die andere Richtung aktiv werden: Zum einen verdient das Zustandekommen der "Beweise" der Contentindustrie einer näheren Betrachtung, insbesondere weil es sich hierbei um die Grundlage von zehntausenden Fällen pro Jahr handelt. Hierbei müssen Unabhängigkeit und Nachprüfbarkeit sichergestellt werden - da geht es beispielsweise nicht, daß die "Beweiserhebung" von ausländischen Firmen vorgenommen wird oder aber das Fehler beim ISP bei der Herausgabe der IP-Adresse unbescholtene Bürger in den "Genuß" einer zivilrechtlichen Klage der Contentindustrie bringen, gegen welche man sich aufgrund der Beweishörigkeit der Richter faktisch nicht wehren kann.
Zum anderen aber verdient die Praxis einiger Anwaltskanzeleien nähere Beachtung, welche faktisch nur noch vom Versenden gleichaussehender Klageandrohnungen leben. Hier kann man durchaus die Frage aufstellen, wieso nur gegenüber Urheberrechtssündern das Gesetz verschärft werden soll - und Anwaltskanzleien, welche auf den Prinzipien ihres Berufsstandes munter herumtrampeln, noch nicht einmal die Möglichkeiten der schon bestehenden Gesetze zu spüren bekommen. Als Anregung kann hierbei durchaus ein aktueller Fall aus Frankreich dienen, wo laut Gulli eine besonders aggressive Abmahnanwältin ein halbjähriges Berufsverbot erhielt und zudem für immerhin zehn Jahre aus allen Berufsverbänden ausgeschlossen wurde. Diese Energie, welche derzeit in das Schließen von Lücken der Urheberrechtsgesetzgebung zugunsten der Contentindustrie gesteckt wird, ist sicherlich mindestens genauso angebracht beim Schutz des Normalbürgers vor Verfahren, wo man allein schon von der Masse des Verfahrensgegners erdrückt wird bzw. bewußt erdrückt werden soll.
Shortcuts: Grafikkarten-Hersteller Asus hat schon einmal die Ankündigung einer Radeon HD 3850 X2 gebracht, auch wenn ATI offiziell noch nichts hat verlauten lassen. Gemäß Asus wird die Karte exakt auf den Taktraten einer Radeon HD 3850 von 670/830 MHz laufen und sollte damit die Performance einer CrossFire-Kombination aus zwei solcher Karten erreichen. The Inquirer berichten von einem Marketing-PDF seitens Intel gegen AMDs TripleCore-Prozessoren. Darin rechnet Intel vor, daß die eigenen DualCore-Prozessoren schneller sein sollen als die TripleCore-Phenoms und daß AMD bei letztgenannten mit Prozessoren mit "defekten" Cores arbeiten würde. Leider liegt das komplette PDF nicht vor, im gewöhnlichen gibt so etwas Stoff für reichlich hitzige Diskussionen ;).
Wie Golem berichten, haben einige Internet Service Provider (ISPs) in den USA die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kunden umfassend ausspioniert und protokolliert, um nachfolgend auf die Kunden maßgeschneiderte Werbung anbieten zu können. Dabei wurden die Nutzungsgewohnheiten zwar anscheinend nicht unter dem Realnamen der ISP-Kunden erhoben, nichtsdestotrotz geht solcherart Verhalten aber trotzdem gegen jegliche Datenschutznormen und widerspricht auch der Idee, unter welcher man einen Vertrag mit einem ISP abschließt. Und letztlich berichten nochmals Golem über eine Petition, welche den Filmemacher Uwe Boll auffordert, keine Computerspiele mehr zu verfilmen. Uwe Boll selber hat im übrigen angekündigt, bei einer Million Unterschriften diesem Ansinnen nachzukommen - was bei entsprechender Medienöffentlichkeit durchaus erreichbar scheint: Denn zum Zeitpunkt der Golem-News waren es 30.000 Unterschriften, einen Tag später sind nunmehr schon 90.000 geworden.