News-Archiv 29. Januar - 4. Februar 2007 (5. Kalenderwoche)
3./4. Februar 2. Februar 1. Februar 31. Januar 30. Januar 29. Januar
News des 3./4. Februar 2007 |
Gleich mehrere Artikel haben sich zum Start von Windows Vista mit der aktuellen Gaming-Performance des neuen Betriebssystems beschäftigt - wohlwissend, daß die derzeitigen Grafikkarten-Treiber für Windows Vista sicherlich noch nicht im Ansatz ausgereift sind, vom Fehlen von Direct3D10-Software und auch entsprechender Treiber gar nicht erst zu reden. Deshalb dürften die jetzt erzielten Ergebnisse recht schnell überholt sein und können demzufolge wirklich nur den Jetzt-Zustand ausdrücken, nicht aber die weitere Entwicklung. Nichts desto liegt Windows XP gemäß der aktuellen Performance-Reporte zu Windows Vista nicht ganz unerwartet weiterhin vor dem neueren Betriebssystem, wobei die Ergebnisse je nach Spiel doch sehr schwankend sind ...
... Die besten Benchmarks hierzu liefern wohl AnandTech: Hier kann man für jede Grafikkarten extra sehen, wieviel Performance man unter Windows Vista gegenüber Windows XP verliert (bzw. in wenigen Fällen sogar gewinnt). Da hierbei auch schon einmal 20 Prozent weniger Performance für Windows Vista zu Buche stehen, geht die Empfehlung aus Sicht der 3D-Performance doch streng in die Richtung, besser auf leistungsfähigere Treiber zu warten. Gut gelöst hat Microsoft dagegen den Performance-Hit der neuen 3D-Oberfläche AeroGlass unter Spielen: Die FiringSquad konnten hier keinen Unterschied feststellen, ein aktiviertes AeroGlass kostet den Gamer also keine Performance. Positiv ist ebenfalls zu bewerten, daß moderne Grafikkarten die 3D-Oberfläche "im Vorübergehen" erledigen können, der Nutzer also nicht von aufdrehenden Grafikkarten-Lüftern während des Windows-Alltags genervt wird.
Wie der Heise Newsticker ausführt, wehrt sich mal wieder ein von der Musikindustrie des angeblichen illegalen Filesharings verklagter User - und traf in diesem Fall ausnahmsweise einmal auf einen Richter, welcher den Fall nicht schnellstmöglich hinter sich bringen will, sondern sich mit der Materie prinzipiell etwas auskennt und daher eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen gedenkt. Denn nach der Argumentation des verklagten Users kann die Musikindustrie bzw. die diese vertretende Lobbyorganisation RIAA nicht wirklich beweisen, daß die vom User möglicherweise zur Verfügung gestellten Dateien auch wirklich getauscht wurden - und erst dann wäre eine Verurteilung möglich ...
... Dies ist in der Tat ein recht interessanter Ansatz - ob der User damit allerdings durchkommt, wäre fraglich. Denn letztlich ist es unmöglich, den Beweis anzutreten, daß andere User auch wirklich Downloads vorgenommen haben, dazu müsste man den kompletten Internetverkehr mitschneiden und entschlüsseln. Auch ein Probe-Download der RIAA selber bringt hier nichts, da dieser schlicht nicht illegal wäre - schließlich vertritt die RIAA die Inhaber der entsprechenden Lizenzen. Insofern wäre es schon sehr erstaunlich, wenn der Richter auf dieser Art und Weise dem User Absolution erteilt. Andererseits ist es für uns immer noch verwunderlich, wieso die RIAA nicht auf eine viel einfachere Weise angegriffen wird: Denn nach wie vor steht seitens der RIAA jeglicher Beweis aus, daß das, was diese auf Screenshots ausdruckt, auch der Wahrheit entspricht ...
... Man muß hier noch nicht einmal an eine böswillige Verschwörung denken - es reicht schließlich aus, wenn die Auswertungsprogramme der RIAA nicht in jedem Fall zu einem korrekten Ergebnis kommen. So lange die RIAA nur einen ausgedruckten Screenshot hat, welcher auf Basis einer eigenerstellten Software produziert wurde, müssten eigentlich jegliche Ansprüche der RIAA (egal ob letztlich berechtigt oder nicht) umgehend zurückgewiesen werden - sonst könnte ja schließlich jeder mit einem Screenshot in der Hand vor der eigenen Tür auftauchen. Gleiches gilt eigentlich auch für die in Deutschland kursierenden Massen-Strafanzeigen, deren Datengrundlage ebenfalls automatisiert durch eine Software erstellt wird (noch dazu im Ausland und damit nicht für die deutschen Behörden einsehbar) ...
... Wirklich schade ist, daß sich die Staaten (egal ob USA oder Deutschland) mit solcherart Massenverfahren erschlagen lassen und nicht die Zeit haben, aufzuschauen und daß große Ganze zu erblicken: Dabei sieht man sicherlich die berechtigten Schutzinteressen der Musik- und Filmindustrie. Dazu sollte man aber aber auch erkennen können, daß diese mit zumindestens unsauberen und einer echten Ermittlung nicht würdigen Methoden möglichst viele User regelrecht jagen, wobei ganz offensichtlich nicht die jeweilige Einzelschuld des Users relevant ist, sondern es nur darum geht, eine möglichst hohe Anzahl von Usern vor den Kadi zu zerren bzw. mit selbigem zu bedrohen. Gerade wenn dann dazukommt, daß es eine erwiesene und nicht einmal kleine Fehlerquote bei dieserart "Ermittlungen" gibt, ist es unverständlich, daß sich der Staat hier fortwährend zum Büttel der Durchsetzung privatwirtschaftlicher Interessen macht ...
... Richtig wäre der genau umgedrehte Fall: Wenn die Musik- und Filmindustrie keine Möglichkeit findet, wirklich nur die nachweislichen illegalen Filesharer herauszufischen und es demzufolge immer wieder Unschuldige erwischt (welche sich mühsam und kostspielig per Gericht wehren müssen), dann sollte der Staat jegliche Unterstützung für solches Tun aufkündigen und eher mit Argusaugen darüber wachen, daß die selberernannten Rechtsschützer nicht über die Stränge schlagen. Denn im Grunde handelt es sich beim derzeitigen Tun der Musik- und Filmindustrie um die Anfänge einer Selbstjustiz (wenn auch unter Ausnutzung der bestehenden Rechtslage), was ganz sicher niemals im Interesse soveräner Staaten liegen sollte.
Shortcuts: Die Telepolis berichtet über einige Internet Service Provider, welche trotz gegenteiliger offizieller Äußerungen dennoch die Verbindungsdaten speichern. Schade ist in diesem Zusammenhang, daß es keinerlei Rechtsgrundlage gibt, welche es der freien Wirtschaft (mit Strafandrohung) verbietet, die Presse dermaßen offen anzulügen. Die GameStar ruft eine Aktion zum Thema "Killerspiele" aus, bei welchem die Spieler selber das Bayrische Innenministerium bzw. den jeweils persönlichen Abgeordneten im Bundestag anschreiben sollen. Dazu steht auch ein Musterbrief bereit, wobei der Erfolg dieses Musterbriefes eher bezweifelt werden darf: Massenweise gleichlautende Schreiben verschwindet erfahrungsgemäß schnell in Ablage P, besser ist hier sicherlich ein mit eigenem Text geschriebener Brief.
News des 2. Februar 2007 |
Der Heise Newsticker berichten von einem neuem Pentium-Prozessor, welchen Intel für das Mobile-Segment bringt. Dabei handelt es sich dem offiziellen Namen nach um einen "Pentium DualCore T2060" mit 1.6 GHz - was sich erst einmal nach dem alten Pentium D mit Netburst-Architektur anhört, irritierenderweise jedoch auf einen Prozessor auf Basis der Core-1-Technologie hinausläuft, sprich ein DualCore-Prozessor mit Yonah-Kern. Auch auf dem Desktop-Markt wird Intel den "Pentium"-Markennamen für Abkömmlinge der Core 2 Serie "mißbrauchen", so sollen im Juni mit den Modellen Pentium E2140 und E2160 DualCore-Prozessoren (und nicht SingleCore-Modelle, wie am Dienstag fälschlicherweise berichtet) auf Core-2-Basis erscheinen.
Wie Golem ausführen, erlaut eBay Deutschland den Handel mit virtuellen Gütern im Gegensatz zu eBay USA weiterhin. Als Grund hierfür wird explizit die differiende Rechtslage angegeben - was, da es sowohl in Deutschland als auch in den USA derzeit keine spezifischen Gesetze zum Thema gibt, nur darauf hinauslaufen kann, daß damit die unterschiedliche Auslegung der "Nutzungsbedingungen" der diversen Online-Spiele gemeint ist: Während sich die Spiele-Anbieter zwar weltweit gern das totale Eigentum an durch den Spieler erzeugten virtuellen Gütern in den Nutzungsbedingungen festschreiben lassen (und damit vielerorts auch durchkommen), dürfte diese Passage in Deutschland schlicht automatisch ungültig sein ...
... Zwar ist es korrekt, daß - wie auch Golem ausführen - in China derzeit eine ganze Industrie existiert, welche professionell und unter für die Arbeitnehmer zum größten Teil unwürdigen Bedingungen solche virtuellen Güter erstellt - andererseits ist ja auch niemand gezwungen, sich solcher Quellen zu bedienen (mit denen man sich beispielsweise ja auch den Spielspaß kaputtmachen kann). Klar muß in diesem Punkt aber auch sein, daß solche Auswüchse es nicht rechtfertigen, wenn in der westlichen Welt erwachsene Personen untereinander virtuelle Güter handeln wollen, welche sie unter dem Einsatz ihrer (schließlich schon bezahlten) Spielzeit auf die eine oder andere Weise selber erschaffen haben.
Der Heise Newsticker hat sich mit den derzeit massiv kursierenden eMails mit angeblichen Ermittlungsverfahren des BKAs beschäftigt, hinter welchen natürlich ein Trojaner steckt. Dabei ergab sich ein interessantes Detail: Und zwar wurde der Trojaner nicht in eine ZIP-Datei verpackt, um die Outlook-Beschränkungen bei ausführbaren Dateien zu umgehen, sondern direkt als EXE angehängt. Damit kamen die User beim Starten dieses Anhangs allerdings in den Genuß der üblichen Microsoft-Warnmeldungen - und da sich trotzdem wieder jede Menge User infiziert haben dürften (daß diese Spam-Mail leider doch ernst genommen wird, beweisen allein die überlasteten Telefonleitungen des BKAs), bedeutet dies nur, daß man mit Warnmeldungen allein keine wirkliche Sicherheit erreichen kann ...
... Und dies ist nun nicht nur für diesen speziellen Fall interessant, sondern gibt vor allem auch deutliche Hinweise auf den realen Nutzen solcher "Sicherheitsfeatures" wie dem User Account Control (UAC) von Windows Vista: Letztlich besteht dessen "Schutzfunktion" ja auch aus nichts anderem als zusätzlichen Warnhinweisen. Wenn diese aber schon in vorgenanntem konkreten Fall bei Windows XP ignoriert werden, ist arg zu bezweifeln, daß (bei einer gewissen, aber großen Anwenderschicht) eine weitere Zunahme der Warnhinweise irgendetwas bewirkt. Es könnte sogar glatt das Gegenteil eintreffen, daß nämlich eine Zunahme der Warnhinweise dazu führt, daß diese durch den User zunehmend ignoriert werden (oder das UAC gleich ganz abgeschaltet wird) ...
... Zwar ist Microsoft nicht direkt für dieses Fehlverhalten der Nutzer in Verantwortung zu bringen, andererseits läßt sich aber auch sagen, daß man nicht eine Funktionalität als "Sicherheitsfeature" bewerben kann, welche nur in der Theorie, nicht aber in der Praxis eine weitere Sicherheit bringt. Und wenn der Einwurf gestattet sei: Sicherheit bringen solcherart weitere Warnmeldungen nur für Microsoft selber - man kann nämlich bei zukünftigen durchs Web schwappenden Wurmmwellen immer kühn behaupten, daß der Fehler schließlich vom User ausgeht, wenn jener die Warnmeldungen ignoriert. Daß Microsoft mit seinen Consumer-Betriebsssystemen aber mit jeder Menge wirklich unerfahrenen Usern zu tun hat und man denen beim Thema Sicherheit etwas besseres als schlicht nur mehr Warnmeldungen (die die User teilweise gar nicht verstehen) an die Hand geben sollte, liegt eigentlich auf der Hand.
Shortcuts: Gemäß Hard Tecs 4U wird der 45nm Penryn-Core von Intel nun doch ohne HyperThreading antreten. Dafür soll jedoch die der aktuellen Core-2-Prozessorenarchitektur nachfolgende Nehalem-Prozessorenarchitektur über eine "Multi Threading Technology" verfügen - ohne daß zu dieser bislang genaueres bekannt wäre. WinFuture berichten von einer nVidia in den USA möglicherweise drohenden Klage wegen der bislang fehlenden Direct3D10-Treiber für Windows Vista ;). Keine wirkliche Antwort erhielten The Inquirer auf die Frage, ob man bei Intel an Grafikchips arbeiten würde, die auch auf extra Grafikkarten eingesetzt werden können. Allerdings kann man es auch so deuten: So lange es kein Dementi gibt, denkt Intel zumindestens in diese Richtung hin. Und letztlich noch eine weitere kleine Korrektur zu den News vom Dienstag: Natürlich gibt es ein Mainboard mit vier Grafikkarten-Steckplätzen - das Asus P5W64 WS Professional. Ob man daraus allerdings einen Markt von Mainboards mit installierten vier Grafikkarten ableiten kann, wird sich noch zeigen müssen.
News des 1. Februar 2007 |
Wie Hard Tecs 4U berichten, könnten die ersten 45nm Prozessoren seitens Intel (Codename Penryn) womöglich erst Anfang 2008 auf den Markt kommen. Bisher wurde der Penryn-Core für das vierte Quartal 2007 eingeordnet, allerdings war bei dieser Angabe noch nie so richtig klar, ob es sich hierbei wirklich um den geplanten Verkaufsstart oder "nur" den Start der Massenfertigung handelt - was in letzterem Fall sowieso einen Marktstart erst im nächsten Quartal bedeutet hätte. Mit dem Penryn-Core wird Intel in erster Linie die Taktraten seiner DualCore- und auch QuadCore-Modelle massiv steigern können, angeblich sollen bei den DualCore-Modellen auf Penryn-Basis anfänglich gleich 3.5 GHz und später bis zu 4 GHz Takt angeboten werden.
Der Heise Newsticker führt das gestern schon angesprochene Thema der Marktanteile im Markt der x86-Prozessoren noch eimal genauer aus: Danach hat Intel wie bekannt 74,4 Prozent Marktanteil nach verkauften Stückzahlen, aber dagegen 82,6 Prozent nach Umsätzen - während die AMD-Zahlen hierzu bei 25,3 bzw. 18,7 Prozent liegen. Dies bedeutet letztlich, daß Intel derzeit einen deutlich höheren Preis pro Prozessor nehmen kann als AMD - und das der AMD-Erfolg nach verkauften Einheiten primär über niedrigere Preise erreicht wurde (und noch wird). Langfristig dürfte dies für AMD aber keine gute Strategie sein, denn bei den CPU-Herstellungspreisen dürfte aufgrund der besseren Fertigungstechnologie eher noch Intel vorn (bzw. günstiger) zu sehen sein ...
... Daneben gibt es aber auch ganz interessante Zahlen zum ingesamten PC-Geschäft: So wurden 2005 runde 209 Millionen x86-basierende Computer-Systeme ausgeliefert, wovon 7 Millionen Server und 2 Millionen Workstations fielen, welche damit einen Anteil von nur 4 Prozent halten. Während 2005 dabei der Anteil von Desktop-Systemen noch klar überhalb dem Anteil von Notebooks lag (geschätzt im Verhältnis 70:30), sollen die mobilen Geräte im vergangenen Jahr enorm an Boden gewonnen haben und somit auf einen Marktanteil von nur noch knapp unterhalb dessen stationärer Geräte kommen. Für das laufende Jahr 2007 rechnet man nunmehr sogar damit, daß die mobilen Geräte erstmals leicht stärker aus dem Rennen gehen werden als die stationären Geräte.
Nochmal etwas zum Thema des Verhaltens von Windows Vista beim Hardwaretausch haben WinFuture: Wie schon bekannt, ist es weiterhin möglich, Hardware (nahezu) beliebig zu tauschen. Das Betriebssystem führt dazu wie schon bei Windows XP eine Punkteliste und wenn hier eine gewisse Punktanzahl erreicht ist, wird eine Neu-Aktivierung notwendig, welche allerdings problemlos gewährt werden soll. Interessant ist aber der Punkt, daß bei OEM-Versionen von Windows Vista ein Austausch des Mainboard (bei welchem man aufgrund der dafür notwendigen Neuinstallation sowieso neu aktivieren muß) laut Microsoft eigentlich nicht gestattet ist - für das neuen Mainboard müsste man sich theoretisch eine neue Windows-Version zulegen ...
... Rein praktisch kann man die alte Windows-Version auf dem neuen Mainboard natürlich trotzdem per telefonischem Support aktivieren, da dieser nicht feststellen kann, ob man eine OEM- oder Retail-Version besitzt. Ob dies bei der Aktivierung per Internet genauso einfach ist, bleibt aber offen, da bei dieser bekanntermaßen deutlich mehr Daten an Microsoft übermittelt werden als bei der telefonischen Aktivierung. Generell dürfte Microsoft aber sowieso rechtliche Probleme bekommen, wenn man eine sogeartete Lizenz in Deutschland durchzusetzen versuchen würde - insofern kann hier also trotzdem volle Entwarnung gegeben werden. Ausgenommen von vorgeschilderter Problematik sind natürlich alle Retail- und auch die derzeit sehr beliebten Systembuilder-Lizenzen.
Der Spiegel berichtet von einer neuen Sicherheitslücke, welche sich vornehmlich mit Windows Vista auftut: Die Sprachsteuerung des Betriebssystems läßt sich dazu ausnutzen, allen möglichen Schabernack mit den Rechten des gerade angemeldeten Benutzers anzustellen. Dazu müssen allerdings Sprachsteuerung, Mikrofon und Lautsprecher aktiv sein, womit beispielsweise eine Webseite mittels Flash einen Sprachbefehl über die Lautsprecher ausgibt, welcher dann über das Mikrofon wieder eingefangen und dann von der System-eigenen Sprachsteuerung verarbeitet wird. Natürlich bedingt ein solcher Angriff, daß der Nutzer nicht aufpasst oder besser noch nicht an seinem Rechner ist - was allerdings gar nicht so selten sein dürfte ...
... Inbesondere eher unerfahrene Nutzer dürften bei einer solchen Attacke überrumpelt werden - und wenn dann die Schadfunktion nicht sofort sichtbar wird, sich auch nichts weiter dabei denken. Der Vorteil einer solchen Attacke ist immer noch der, daß diese von technischer Seite her nicht wie eine Attacke aussieht: Kein Virenscanner oder Firewall wird Alarm schlagen, da die Aktion zum einen direkt vom Computernutzer selber ausgeht und zum anderen (in erster Instanz) keine weitere Software zum Einsatz kommt, auf welche Virenscanner oder Firewall anschlagen könnten. Natürlich ist das Problem nicht wirklich auf Windows Vista beschränkt, da sich auch für die früheren Microsoft-Betriebssysteme Spracherkennungssystem nachrüsten lassen - bei Vista ist es aber per default mit dabei. Und da Microsoft plant, mit dem Vista-Nachfolger Vienna die Spracheingabe zur Standard-Eingabeform zu machen, sollte man sich über mögliche Angriffspunkte dieser Technologie dann doch lieber umgehend Gedanken machen (eine einfache Stimmerkennung würde wohl schon weiterhelfen).
News des 31. Januar 2007 |
Einen ersten Test zur ATI Radeon X1950 GT hat man bei Legion Hardware anzubieten. Wie bekannt unterscheidet sich die Radeon X1950 GT zur schon erfolgreich im Mark befindlichen Radeon X1950 Pro nur über die Taktfrequenzen: Die GT kommt mit 500/600 MHz daher, die Pro mit 575/690 MHz - weshalb man bei Legion Hardware der Einfachkeit halber die GT einfach durch das Heruntertakten der Pro simmuliert hat. Dies sorgt für einen im Schnitt der von Legion Hardware angestellten Messungen 18prozentigen Leistungsunterschied zwischen beiden Karten (1280x1024 und 1600x1200, 4xAA samt 16xAF - unter 1024x768 ist es etwas niedriger), welchen die Radeon X1950 GT dann natürlich über einen entsprechenden Preisunterschied egalisieren muß ...
... Dies könnte allerdings durchaus funktionieren, denn derzeit wird die Radeon X1950 GT - allerdings weitestgehend noch nicht lieferbar - schon zu Preisen von um die 130 Euro angeboten, während die günstigsten Angebote zur Radeon X1950 Pro um die 170 Euro zu finden sind. Unter Druck gesetzt wird mit der Radeon X1950 GT allerdings primär die GeForce 7600 GT, welcher derzeit für ziemlich ähnliche Preise zu haben ist, der Radeon X1950 GT bei der Leistung jedoch deutlich unterliegt. Aufpassen muß allerdings auch die GeForce 7900 GS, denn diese präsentiert sich in den Messungen von Legion Hardware als allerhöchstens gleich schnell zur Radeon X1950 GT, kostet allerdings mit um die 160 Euro aber doch etwas mehr.
Bei der PC-Welt hat man sich mit Athlon 64 X2 3800+ EE SFF und Core 2 Duo E4300 zwei wirkliche Stromspar-Prozessoren zu noch dazu günstigen Preisen angesehen. In den Leistungstests gewinnt dabei natürlich der Intel-Prozessor, auch wenn der Abstand mit gut 10 bis 20 Prozent geringer ausfällt als bei manch anderen derartigen Vergleichen. Dafür liegt der AMD-Prozessor beim Stromverbrauch minimal vorn: 228 zu 235 Watt unter Vollast lautet hier das Ergebnis. Die Summe der Ergebnisse spricht natürlich eher für den Intel-Prozessor, zudem da dieser auch noch über ein interessantes Detail verfügt: Durch den niedrigeren FrontSideBus von FSB800 des Core 2 Duo E4300 hat dieser Prozessor natürlich einen höheren Multiplikator ...
... Diesen kann man zum einen beim Übertakten sinnvoll einsetzen - andererseits bedeutet dies aber auch, daß der Prozessor im Stromsparmodus deutlich niedriger takten kann als gewöhnliche Core 2 Duo Modelle. Denn Intel limitiert die Multiplikatoren der Core 2 Duo Serie (unverständlicherweise) nach unten hin auf einen 6er Multiplikator, womit ein Core 2 Duo E6300 mit regulär 1.83 GHz Takt im Stromsparmodus immer noch mit 1.6 GHz läuft - was aus Stromsparsicht sicherlich zu wenig ausmacht. Der Core 2 Duo E4300 mit regulär 1.8 GHz Takt läuft hier im Stromsparmodus wenigstens gleich mit 1.2 GHz Takt, was sich schon sinnvoller anhört. Nichts desto trotz wäre Intel diesbezüglich gut beraten, die Multiplikatoren weiter nach unten hin zu öffnen, denn für gewöhnliche Office-Tätigkeiten und genauso für den Idle-Zustand reichen deutlich geringere Taktfrequenzen genauso gut aus.
Wie Golem in Berufung auf die Analysten von Mercury Research berichten, ist AMDs Marktanteil an verkauften x86-Prozessoren im vierten Quartal 2006 sogar noch einmal etwas gestiegen - aber nunmehr 25,3 Prozent, was einen Alltime-Rekord für AMD bedeutet. Daß diese Verkaufserfolge überdeutlich über die massiven Preissenkungen von AMD nach der Einführung der Core 2 Duo Prozessoren erkauft worden, macht sich aber auch an den jüngsten AMD-Geschäftszahlen bemerkbar (welche allerdings auch durch die ATI-Übernahme belastet werden). Gemäß Mercury Research lag Intel im vierten Quartal 2006 bei einem Marktanteil von 74,4 Prozent, während VIA nur noch 0,3 Prozent für sich verbuchen konnte (alles nach verkauften Stückzahlen im x86-Markt).
News des 30. Januar 2007 |
Gemäß der VR-Zone soll die nVidia SLI 2.0 Technologie im März zur CeBIT gelauncht werden - möglicherweise untermalt mit auf der IT-Messe zu bestaundenden Demo-Systems von gleich vier G80-Grafikkarten im SLI-Verbund. Denn SLI 2.0 soll (nach allerdings unbestätigten Meldungen) die Möglichkeit zur Koppelung von bis zu acht Grafikchips bringen, was rein praktisch wohl nur mittels vier Grafikkarten mit jeweils zwei Grafikchips zu realisieren sein wird (acht Steckplätze passen auf kein Mainboard-Format und damit in kein PC-Gehäuse mehr). Allerdings dürfte diese Möglichkeit zumindestens anfänglich eine eher theoretische bleiben, denn Mainboards mit vier PCI Express Grafikkarten-Steckplätzen gibt es derzeit noch nicht sind nach wie vor arg selten (Asus P5W64 WS Professional) - und ob die Mainboard-Hersteller sich auf weitere teure Extra-Entwicklungen für den als sehr klein einzuschätzenden Quad/Octo-SLI-Markt einlassen, ist eher zu bezweifeln ...
... Allerdings könnten diese Möglichkeit im Workstation-Segment dankbar angenommen werden: Dort wird immer mehr Leistung benötigt und auch die Koppelung von vier G80-Grafikkarten (mit eventuell acht Grafikchips) ist dort für gewisse Aufgabenstellungen noch eine sinnvolle Investition. Dafür könnte es dann auch entsprechende Mainboards geben - mit leider dem Nachteil, daß typische Workstation-Mainboards zumeist nicht jene Feature besitzen, welche sie auch für einen Desktop-Einsatz als nutzvoll erscheinen lassen. In der Summe könnte es also dazu kommen, daß trotz der theoretischen Möglichkeit der Koppelung von vier Grafikkarten in der Praxis Quad-SLI weiterhin über zwei Grafikkarten mit jeweils zwei Grafikchips realisiert werden wird ;) ...
... Die Zukunft scheint hier für den HighEnd-Bereich eher in Richtung von drei Grafikkarten-Steckplätzen auf entsprechenden Mainboards zu gehen: Zwei wären dann für Grafikkarten gedacht und einer für eine Grafikkarte, welche als Physikbeschleuniger benutzt wird - ähnliches hat bekanntlich auch schon ATI in der Planung. Daneben soll SLI 2.0 noch die Möglichkeit der Kombination unterschiedlicher Grafikkarten bringen, was derzeit schon bei CrossFire möglich ist. Sinnvoll sind solche Kombinationen allerdings zumeist nicht, da in diversen SLI-Modi die langsamere der beiden Grafikkarten die schnellere dann ausbremst. Insofern sind die Fortschritte von SLI 2.0 zwar auf technischer Ebene interessant, dürfen jedoch in der reinen Praxis kaum bedeutsame Auswirkungen haben.
Hard Tecs 4U berichten von einigen recht interessanten Preissenkungen, welche bei Intel für das Ende des Aprils geplant sind. Danach senkt Intel die Preise der bisherigen Core 2 Duo/Quad Modelle um 30 bis 40 Prozent, gleichzeitig kommen anstatt der Core 2 Duo Modelle mit "nur" 2 MB Level2 Cache (E6300 und E6400) entsprechende Modelle (E6320 und E6420) mit 4 MB Level2 Cache zum gleichen Preis in den Markt und wird es dann auch einen Core 2 Duo E4400 mit 2.0 GHz Takt geben. Generell dürfte mit diesen Preissenkungen der Marktstart der FSB1333-Modelle der Core 2 Duo Serie (im dritten Quartal) vorbereitet werden, dort soll es mit dem Core 2 Duo E6850 auch eine neue Taktfrequenz (3.0 GHz) geben. Gleichzeitig ergibt der Ausblick für den Juni, daß dann mit dem Pentium E2140 und E2160 weitere abgespeckte DualCoreSingleCore-Modelle auf Basis der Core 2 Technologie in den Markt kommen werden.
News des 29. Januar 2007 |
Wie Hard Tecs 4U vermelden, wird der in 45nm gefertigte Penryn-Core von Intel als Fortsetzung der bestehenden Core 2 Duo Serie wieder über ein mit der Core-Prozessorenarchitektur eigentlich schon abgeschafftes Feature verfügen: HyperThreading kehrt zurück. Inwiefern dies allerdings sinnvoll ist, läßt sich sicherlich heftig diskutieren: Schließlich kam HyperThreading seinerzeit auf dem Pentium 4 zum Einsatz, um zum einen mehrere Cores wenigstens simulieren zu können - was aber mit den heutigen MultiCore-Prozessoren gar nicht mehr nötig ist. Und der andere Grund war, das man mittels HyperThreading die teilweise unterausgelasteten Recheneinheiten des Pentium 4 besser ausnutzen konnte ...
... Dies dürfte aber aufgrund der veränderten Core-Prozessorenarchitektur heutzutage auch keine großen Gewinne mehr abwerfen und zudem ab DualCore-Prozessoren sowieso generell zwecklos sein: Mit HyperThreading hat man ja letztlich nur ausgenutzt, daß man Windows insgesamt etwas schneller lief, wenn man die Hintergrund-Anwendungen auf den zweiten logischen Prozessor auslagerte. Dies passiert bei DualCore-Prozessoren jedoch schon automatisch durch den zweiten vorhandenen Core - eine weitere Steigerung dieses Effekts ist weder durch QuadCore noch durch HyperThreading möglich. Natürlich dürfte HyperThreading bei diverser auf dieses Feature angepasster Multimedia-Software wiederum einige Leistungsvorteile aufzeigen können, doch abseits davon ist HyperThreading beim Core 2 Duo ein eigentlich eher verzichtbares Checklisten-Feature.
Wie Slashdot berichten, will eBay künftig keinerlei Auktionen zu virtuellen Gütern aus Online-Spielen mehr zulassen. Technisch bedient man sich dazu einer Passage aus den eBay-Regularien, welche für den Verkauf von digitalen Gütern vorschreiben, daß der Verkäufer das Eigentum an den "darunterliegenden" intellektuellen Rechten haben oder aber vom Eigentümer dieser Rechte eine Verkaufsgenehmigung besitzen muß. Diese Passage ist natürlich der übliche Gummi-Paragraph, mit welchem sich alles oder nichts ausschließen läßt: Denn nirgendwo wird definiert, wie weit die "darunterliegenden" Rechte gehen. Allerdings geht es eBay hier natürlich weniger um Rechtssicherheit für die Kundschaft, sondern zuerst für sich selber - und indem man alle entsprechenden Auktionen ausschließt, verliert man zwar potentiellen Umsatz, begibt sich jedoch nicht in die Gefahr von größeren Rechtsstreitigkeiten ...
... Denn obwohl einige Anbieter von Online-Spielen inzwischen den Verkauf von Items etc. in der realen Welt für reales Geld zulassen, sträuben sich viele andere Hersteller noch dagegen und gehen gegen entsprechende Anbieter und damit auch die eigenen Nutzer energisch vor. Dies wirft dann regelmäßig die Frage nach dem Eigentumsrechten an virtuellen Gütern in Online-Spielen auf, welche derzeit noch fast immer zugunsten der Spiele-Anbieter ausgeht. Dies könnte sich aber ändern, ganz besonders wenn entsprechende Fälle auch in Deutschland auftauchen. Denn hierzulande dürften die entsprechenden Passagen in den Nutzungsbestimmungen der Spiele glatt unwirksam sein (während man in den USA da noch wirklich jeden Mist reinschreiben kann, der dann auch rechtswirksam wird): Denn schließlich sind es allein die Spieler, welche sich die virtuellen Güter erkämpfen, erhandeln oder aufbauen ...
... Möglicherweise wird es noch einige Zeit dauern, aber am Ende dürfte hier sicherlich eine Rechtssprechung stehen, welche das Eigentum an virtuellen Gütern demjenigen gibt, welcher diese letztlich erzeugt - und nicht demjenigen, der "nur" die technische Plattform dafür zur Verfügung stellt. Momentan retten sich die Spiele-Anbieter zumeist noch mit dem Verweis auf das geistige Eigentum, welches sie an den virtuellen Gütern besitzen - der Gag daran ist nur, daß durch einen Verkauf des virtuellen Guts sich absolut nichts an diesem sicherlich rechtmäßigen geistigen Eigentum ändert. Bis zu einer (offensichtlich notwendigen) gesetzlichen Regelung dieses Themas dürfte die allgemeine Rechtsunsicherheit allerdings weiter bestehen bleiben und einige der Spiele-Anbieter weiterhin ungestraft wie der Elefant im Porzellanladen gegenüber der eigenen (zahlenden) Kundschaft auftreten.
Laut dem Heise Newsticker geht Microsoft-Mastermind Bill Gates davon aus, daß das Internet-Fernsehen in fünf Jahren zu einer erheblichen Kraft herangewachsen sein wird. Damit ist jedoch nicht die Verteilung regulärer TV-Programme über das Internet gemeint, sondern eher die Abkehr vom starren herkömmlichen Fernsehprogramm hin zu einem vom Nutzer selber zusammengestellten Programm, welches zum größten Teil von den Inhaltsproduzenten direkt über das Internet vertrieben wird. In den USA werden schließlich schon einige populäre Fernsehserien direkt und mehr oder weniger zeitgleich zur TV-Ausstrahlung auch über das Internet vertrieben - dies könnte der Einstieg in eine Entwicklung sein, welche die bislang bekannte (und so teilweise seit Jahrzehnten bestehende) Fernsehlandschaft grundlegend umkrempeln könnte ...
... Interessant ist diese Zukunftsvision aber auch aus dem Aspekt heraus, was Microsoft in dieser für Intentionen verfolgt: Genau hiermit scheint offenbar der eigentliche Grund für die ganzen DRM-Anstrengungen in Windows Vista gefunden zu sein. Bisher ging man hierzu immer noch davon aus, daß damit die kommenden HD-Formate geschützt werden sollen, was sicherlich auch mit ein Grund sein dürfte. Viel interessanter wird es aber doch, wenn sich Microsoft nicht nur als zukünftige Abspielplattform für Filme sieht, sondern gleich als Abspielstation für das komplette Fernsehprogramm im Zeitalter des Internet-Fernsehens. Denn dies benötigt zweifellos DRM, die Möglichkeit der Rückkoppelung zum User (und es sei nur, um das DRM auf den neuesten Stand zu bringen) und natürlich eine schnelle Internet-Verbindung - alles, was nur ein PC mit einem DRM-verdongelten Betriebssystem bietet, jedoch kein herkömmlicher Player oder eine Settop-Box. Sollte die Microsoft-Version aufgehen, würde in einiger Zeit ein PC mit Windows-Betriebssystem zum unverzichtbaren Gerät in jedem Haushalt, welches das dann laufende "echte" Internet-Fernsehen nutzen will.