News-Archiv 27. August - 2. September 2007 (35. Kalenderwoche)
1./2. September 31. August 30. August 29. August 28. August 27. August
News des 1./2. September 2007 |
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Hard Tecs 4U vermelden die erste DualChip-Grafikkarte auf Basis zweier Radeon HD 2600 XT Grafikchips seitens GeCube - gemäß der Tradition dieses Herstellers mit solcherart Boards "Gemini 3" genannt. Interessanterweise bestückt GeCube die Platinen aber nur mit GDDR2-Speicher, was den Speichertakt doch erheblich auf nur 500 MHz limitiert - beim Chiptakt liegt man dagegen auf dem default-Niveau des gewählten Grafikchips (800 MHz). Damit dürfte es für diese Karte aber nochmals schwieriger werden, mit gleichem Preis antretende SingleChip-Grafikkarten zu schlagen, denn zumindestens bei der Speicherbandbreite liegt man nun hoffnungslos (15 vs. 60 GB/sec) hinter einer GeForce 8800 GTS 320MB zurück.
Generell zeigt dieses Beispiel wieder einmal die weitestgehende Sinnlosigkeit von DualChip-Grafikkarten, sofern diese nicht im absoluten HighEnd-Segment angesiedelt sind. Es ist nahezu unmöglich, eine DualChip-Grafikkarte mit den kleineren Chips des LowCost- und Mainstream-Segments zu bauen, welche dann durch die zwei Grafikchips im nächsthöheren Marktsegment mitspielen kann - dafür sind die technischen Unterschiede zwischen den einzelnen Grafikchips einfach zu groß und auch mittels zweier Grafikchips kaum zu überbrücken. Nur dann, wenn es für eine DualChip-Grafikkarte kein Pendant im Bereich der SingleChip-Grafikkarten mehr gibt (wie seinerzeit bei der GeForce 7900/7950 GX2, welche klar schneller als eine GeForce 7900 GTX war), lohnt sich so etwas.
Im Prinzip kann man das gleiche zudem auch generell über SLI und CrossFire im LowCost- und Mainstream-Segment sagen: Vom Preis/Leistungsverhältnis fährt man immer besser, wenn man die zum gleichen Preis erhältliche leistungsstärkere Grafikkarte des HighEnd-Segment nimmt als zwei Mainsteam-Lösungen im SLI- oder CrossFire-Verbund. Vor allem wäre bei aller MultiChip-Euphorie immer zu beachten, daß eine einzelne Grafikkarte jederzeit die rundere Leistung gegenüber einer rein Benchmark-technisch gleich schnellen SLI/CrossFire-Lösung aus zwei kleineren Grafikkarten bietet: Denn die Effizienz von SLI und CrossFire schwankt stark je nach Anwendung, womit auch die Performance der SLI/CrossFire-Lösung stark schwankend ist - was die einzelne größere Grafikkarte selbst bei gleicher oder geringfügig schlechterer Performance immer als die bessere Wahl erscheinen läßt.
Die ComputerBase hat einige Fotos zu einer neuen PhysX-Karte seitens Ageia im Angebot. Primär ist diese Karte deutlich größer und weist nun auch einen PCI Express x8 Slot zur Anbindung der Karte aus. Letzteres dürfte die vorhandenen Zweifel, ob die vormalige PCI-Anbindung von der Bandbreite her ausreichend ist, wohl endgültig ausräumen. Ersteres deutet hingegen auf einen neuen PhysX-Chip hin - womöglich die von Ageia durch die Blume angekündigte zweite PhysX-Generation. Dafür spricht auch, daß der PhysX-Chip dieser Karte nun deutlich größer geworden und daß der ganze Aufbau der Karte für deutlich mehr Power spricht. Wobei auf der anderen Seite die Performance sicherlich nie das größte Problem von Ageia war - sondern vielmehr eher die Software-Unterstützung in aktuellen Spieletiteln, welche derzeit immer noch überschaubar ist.
Die GameZone berichtet über die Aufstockung der Liste "Games for Windows", womit Microsoft das alte und Hersteller-neutrale Siegel "PC-CDROM" ablösen und Spiele für den PC deutlich näher an Microsoft-Betriebssysteme heranrücken will. Rein offiziell ist das neue Siegel natürlich zu einem anderen Zweck da: Hierbei sollen die "Games for Windows" gewisse Qualitätsstandards erfüllen, auf welche sich der Spieler verlassen können soll. Was prinzipiell eine gute Idee darstellt, denn damit hätte man durchaus mal einen solchen Punkt wie eine vollständige Konfigurierbarkeit der Steuerung durchsetzen können, welches wie bekannt von einigen Spieleentwicklern sträflich vernachlässig wird. Leider findet sich davon nichts in "Games for Windows", primär muß dort nur die Spiel-Installation einfach sein und das (verzichtbare) Altersschutzsystem von Windows Vista unterstützt werden.
News des 31. August 2007 |
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Die X-bit Labs haben die wichtigsten aktuellen Direct3D10-Grafikkarten auf den ersten verfügbaren Direct3D10-Spieletitel vermessen. Dabei ergaben sich jede Menge Erkenntnisse: So wurde die Performance der aktuellen Direct3D10-Grafikkarten unter den Direct3D10-Titeln als eher niedrig bezeichnet - selbst aktuelle HighEnd-Lösungen, welche unter DirectX9-Spielen keinerlei Performance-Probleme kennen, kommen unter Direct3D10-Titel regelmäßig an ihre Grenzen. Die Direct3D10 Mainstream- und besonders die Direct3D10 LowCost-Grafikkarten wurden hingegen gleich einmal als generell ungeeignet für Direct3D10-Titel klassifiziert - Benutzer dieser Karten fahren deutlich besser, wenn sie in Direct3D10-Titeln den DirectX9-Renderpfad benutzen.
Diese klare Aussage, welches sich allerdings auch schon durch die eher schwache Technik der ersten Direct3D10 LowCost- und Mainstream-Karten ergibt, ist natürlich nicht gerade günstig für die Marktdurchsetzung von Direct3D10 - denn den Spieleentwicklern nützt eine große Basis an installierten Direct3D10-Beschleunigern natürlich nichts, wenn diese sich primär aus Grafikkarten ergibt, welche klar zu langsam für die neuesten Direct3D10-Titel sind. Daneben gab man im Vergleich ATI vs. nVidia erstaunlicherweise und abweichend vom üblichen Bild ATI den Vorzug: Und in der Tat zeigen zwei der Benchmarks (Call of Juarez, Company of Heroes) die ATI-Karten generell vorn, nur im dritten benutzten Benchmark (Lost Planet) dreht sich das wieder um.
Jetzt sind nur drei Benchmarks sicherlich nicht ausreichend, um von einer klaren Tendenz zu sprechen. Zieht man nun aber noch BioShock hinzu, wo ATI ebenfalls vorn liegt, wird die Sache schon interessanter. Sicherlich gilt nach wie vor die vollkommen richtige Aussage der X-bit Labs, daß es wohl entscheidend auf den Reife- und Optimierungsgrad der jeweiligen Treiber ankommt, aber dennoch deutet sich hier leicht an, daß die ATI-Beschleuniger womöglich unter Direct3D10 generell stärker dastehen als ihre aktuellen nVidia-Pendants. Gegenüber den ersten Tests der Direct3D10-Grafikkarten von ATI und insbesondere den Tests zur Radeon HD 2900 XT, welche eher durchschnittliche Ergebnisse erbrachten, wäre dies allerdings ein erheblicher Leistungssprung zugunsten von ATI.
Neues Futter für die Diskussion um die sogenannten "Killerspiele" kommt mittels zweier Artikel: Zum einen berichtet der Spiegel über ein kurz vor dem Start stehendes Online-Shooterspiel, bei welchem (echtes) Geld für Frags ausgezahlt werden soll (welches von den jeweils unterlegenen Personen kommt). Derzeit liegen noch deutlich zu wenige Informationen über das Spiel vor, nichts desto trotz ist schon jetzt das Kesseltreiber der Mainstream-Medien mit Spannung (und Popcorn) zu erwarten, wenn diese jenes Spiel entdecken werden. Sicherlich deutlich weniger Öffentlichkeit wird dagegen der von AreaGames vermeldete Abschlußreport zum Amoklauf an der Virgina Tech Universität in Blackburn bekommen, in welchem absolut keinerlei Bezug zu gewalthaltigen Computerspielen hergestellt werden konnte (der Täter hatte vielmehr "Sonic the Hedgehog" gespielt).
Im Fall "YouTube vs. rechtsextreme Videos" rudert die YouTube-Mutter Google inzwischen laut dem Heise Newsticker stark zurück und verspricht das schnelle Entfernen entsprechenden Materials. Ob das nun mehr ist als nur ein Lippenbekenntnis, bleibt allerdings abzuwarten, denn die Aussagen kamen von Google Deutschland und beziehen sich auch explizit auf deutsches Recht. In den USA - also dort, wo YouTube gehostet und als Firma eingetragen ist - gilt dieses jedoch wie schon einmal ausgeführt nicht, womit auch die seitens des Google-Sprechers genannte Klassifizierung als "illegale Inhalte" dort zweifelsfrei nicht zutrifft. Nun gut, womöglich will man nun wirklich einmal die YouTube-Nutzungsbestimmungen durchsetzen, welche (auch in den USA) solcherart Material eigentlich generell verbieten. Man darf jedoch damit rechnen, daß YouTube bzw. Google sich dann entsprechenden Ärger in den USA einhandeln, denn ein derart selektives Ausblenden verstößt ziemlich klar gegen die US-Definition von Meinungsfreiheit - wenn, dann müsste YouTube wohl generell jegliche Videos mit Politikbezug ausschließen.
News des 30. August 2007 |
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Laut Hard Tecs 4U soll nVidias G92-Chip nunmehr am 12. November vorgestellt werden. Wie sich inzwischen immer mehr herauskristalliert, handelt es sich beim G92 allerdings nicht um eine neue Lösung für das absolute HighEnd-Segment, sondern eher eine für das Performance-Segment - sprich das untere HighEnd-Segment im Preisbereich von 150 bis 300 Dollar/Euro. Mit wahrscheinlich schon zwei G92-Varianten könnte man diesen Preisbereich perfekt abdecken, womit man zum einen die GeForce 8800 GTS in Rente schicken und zum anderen die große preisliche und leistungsmäßige Lücke zwischen der GeForce 8600 GTS und der GeForce 8800 GTS schließen könnte. Der seitens Hard Tecs 4U noch genannte G98-Chip stellt übrigens eine 65nm-Ausführung des G86-Chips (GeForce 8300/8400/8500) dar und dürfte diese Grafikkarten wohl über kurz oder lang im LowCost-Segment beerben.
Wie nochmals Hard Tecs 4U berichten, sind nunmehr die ersten Referenz-Grafikkarten aufgetaucht, welche nicht mehr im üblichen roten ATI-Design, sondern in einem neuen blauen AMD-Design daherkommen, auch das Label auf der Platine weist die Karte als "AMD-Karte" aus. Natürlich hat dies für die letztlich im Markt befindlichen Produkte keine echten Auswirkungen, denn selbst wenn die Grafikkarten-Hersteller das Referenzdesign 1:1 übernehmen, labeln sie es natürlich immer noch gemäß ihres eigenen Markennamens. Allerdings könnte man diese neuen Designs durchaus als Hinweis darauf verstehen, daß AMD den bisherigen Markennamen "ATI" langsam aber sicher zurückdrängen will. Zur Zeit der Übernahme von ATI durch AMD hatte man allerdings noch ausgesagt, den Namen "ATI" als Markennamen für die eigenen Grafikprodukte weiterführen zu wollen. Marketing-technisch wäre der Wechsel auf "AMD" zwar vorteilhaft für die Marke "AMD" - allerdings wäre es sicherlich auch sehr schade um die über Jahrzehnte im Grafikchip-Business vertretene Marke "ATI".
Mal wieder etwas neues zu Grafikchips von S3 Graphics hat die DigiTimes anzubieten. Danach plant man zum Ende des Jahres zwei Direct3D10-fähige Grafikchips in den Markt zu bringen: Chrome 460 in 90nm für das Mainstream-Segment und Chrome 430 in 65nm für das LowCost-Segment. Interessanterweise soll letzterer Grafikchip dann bereits schon Direct3D 10.1 beherrschen - wobei dies nun ausgerechnet im LowCost-Segment eher "Perlen vor die Säue geworfen" ist. Außer daß die Chips mit Taktfrequenzen von maximal 1000 MHz arbeiten soll, ist derzeit allerdings noch nichts weiteres zu den technischen Spezifikationen der neuen S3-Chips bekannt. Aufgrund der Marktausrichtung bis zu einem maximalen Preispunkt von 200 Dollar/Euro ist allerdings nichts wahnwitziges zu erwarten - wenngleich ein Achtungserfolg in diesem Segment natürlich jederzeit das Sprungbrett zu höheren Ambitionen darstellen kann.
Nachdem es nun auch noch der Heise Newsticker geschafft hat, die Pressemitteilung seitens der Analysten von Jon Peddie Research unbesehen zu übernehmen, müssen wir leider doch noch darauf reagieren. Denn wieder einmal stellt Jon Peddie Research gerade zu abenteuerliche Behauptungen bezüglich des durchschnittlichen Verkaufspreises von Grafikkarten auf: Wenn im letzten Quartal wirklich 21,1 Millionen extra Grafikkarte zu einem Umsatz von 5,8 Milliarden Dollar (ca. 4,3 Milliarden Euro) abgesetzt wurden, würde das bedeuten, daß die durchnschnittliche Grafikkarte immerhin 275 Dollar bzw. 204 Euro gekostet hätte. Dies würde letztlich aussagen, daß der Durchschnittspreis in einem Markt mit nachweislich den größten Umsätzen im LowCost- und Mainstream-Segment einen Durchschnittspreis hätte, welcher sogar noch etwas überhalb des Mainstream-Segments (bis 200 Euro) liegen würde.
Dies ist nun selbst für den reinen Retail-Markt schwer unglaubwürdig, für den Gesamtmarkt, wo schließlich auch Millionen an OEM-PCs mit billigen bis billigsten Grafiklösungen einfließen, aber um so mehr. Unklar ist hierbei, wieso so viele Webseiten diese Zahlen unbesehen übernehmen, schließlich liegt die Ermittlung des Durchschnittpreises aufgrund der vorliegenden Zahlen doch recht nahe. Und mittels des gesunden Menschenverstandes sollte eigentlich klar sein, daß diese Zahl niemals stimmen kann - ganz besonders nicht, wenn im ersten Quartal noch ein Durchschnittspreis von 170 Dollar bzw. 126 Euro ermittelt wurde und Jon Peddie Research damit auch noch behaupten, daß nur innerhalb eines Quartals sich das Käuferverhalten so grundlegend geändert hat, daß man nun gleich um 62 Prozent (!) teurere Grafikkarten kauft (was technisch gar nicht möglich ist, schließlich gibt es gerade bei OEM-PCs seitens der Hersteller feststehende Preislimits für die einzelnen zu verbauenden Komponenten).
Welche der beiden Zahlen (Anzahl der verkauften Grafikkarten oder damit erzielter Umsatz) nun falsch ist, kann derzeit nur spekuliert werden. Auf jeden Fall liegt der Durchschnittspreis pro verkaufter Grafikkarte niemals bei 275 Dollar bzw. 204 Euro, dafür sind die Absatzzahlen im Performance- und HighEnd-Segment (mehr als 200 Euro) viel zu gering und diejenigen im LowCost- und Mainstream-Segment (unter 200 Euro) viel zu hoch. Geschätzt dürfte der Durchschnittspreis pro verkaufter Grafikkarte im Retail-Markt bei ca. 150 bis 180 Euro liegen, im Gesamtmarkt (welcher dann die OEM-PCs mit einschließt) bei ca. 110 bis 140 Euro. Und möglicherweise ist das noch sehr positiv kalkuliert, weil man bei solchen Zahlen schließlich immer zuerst an das Kaufverhalten in der westlichen Welt denkt. Inzwischen wird aber ein nicht geringer Anteil an neuen PCs in Schwellen- und Entwicklungsländern mit einer deutlich niedrigeren Kaufkraft abgesetzt. Eine GeForce 8600 GTS ist dort jedoch derzeit das Allerhöchste der Gefühle, während am unteren Ende der Liste sogar noch Dinosaurier wie eine GeForceFX 5200 oder eine Radeon 9500 (!) zu bekommen sind.
Gerade wenn der BKA-Chef bezüglich der Online-Durchsuchung mal wieder beschwichtigende Worte findet, daß es kaum auf 10 Online-Durchsuchungen pro Jahr hochkommen würde (was unabhängig des generellen Problems der Online-Durchsuchung sicherlich ein beachtbares Argument darstellt), kommen seitens des Bundesinnenministers die nächsten Offenbarungen. Wie die Netzeitung ausführt, soll die Online-Durchsuchung nun auch für einen begrenzten Zeitraum ohne vorherige richterliche Prüfung erlaubt werden. Leider wurde dies nicht genauer ausgeführt, aber allein der Ansatz ist natürlich schon als deutlich zweifelhaft zu titulieren - ganz besonders, weil die Online-Durchsuchung keine Maßnahme ist, die zeitlich übers Knie gebrochen werden kann, womit sich immer die Zeit finden läßt, vorher eine richterliche Genehmigung einzuholen.
Gulli berichten über seitens der Telekom vorgelegte Zahlen zu den Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bezüglich der IP-Adressen von deutschen Internet-Usern. Während die Telekom im Jahr 2003 nur insgesamt 3.170 diesbezügliche Anfragen bekam, waren es im Jahr 2006 bereits 75.453 Anfragen, für das laufende Jahr schätzt man gar 200.000 Anfragen. Da sich derzeit allerdings 80 Prozent aller Anfragen um Betrugsdelikte drehen, welche mittels des Internets begangen wurden, ist dies sogar als eine eher positive Zahl zu werten. Denn neben aller unserer Kritik an geplanten weiteren Überwachungsmaßnahmen und der oft demonstrierten Unfähigkeit staatlicher Stellen, die Gegebenheiten des Internets sachgerecht einzuordnen und nicht planlos Offline-Recht auf Online-Verhältnisse zu stülpen, ist an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich die Arbeit der entsprechenden Ermittler zu würdigen, welche sich angesichts dieser Zahlen endlich auch der wuchernden Online-Kriminalität annehmen.
Natürlich sind die 9 Prozent aller Anfragen, welche aufgrund Urheberrechtsverstöße gestellt wurden, immer noch zuviel, allerdings ist auch einzusehen, daß den staatlichen Ermittlern hier oftmals aufgrund der Rechtslage die Hände gebunden sind und man den Strafanzeigen der Contentindustrie erst einmal nachgehen muß - selbst wenn man sich darüber im klaren ist, hier von der Contentindustrie schlicht als kostenlose Ermittlertruppe ausgenutzt zu werden (damit diese zu den IP-Adressen die Realnamen für entsprechende Zivilklagen bekommt). Wie bekannt deutet sich hier aber inzwischen auch schon ein Umdenken an, einige Staatsanwaltschaften lassen solche Strafanzeigen inzwischen gleich ganz unter den Tisch fallen, weil die Schadenshöhe gering ist und zudem auch kein allgemeines Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Denn daß nicht die urheberrechtlichen, sondern die Betrugs-Fälle das erste Problem bei Kriminalität im Internet sind (und damit die Ermittlungskapazitäten auch hierauf zu konzentrieren sind), zeigen vorgenannte Zahlen doch sehr deutlich.
News des 29. August 2007 |
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Golem berichten über einen Microsoft-Patch für Windows Vista, welcher einen Bug in der Speicherverwaltung des neuen Betriebssystems ausmerzen und damit die Grafikkarten-Performance unter 3D-Spielen erhöhen soll. Laut der genauen Beschreibung hört sich das ganze interessanterweise durchaus ähnlich wie der gestern schon genannte VRAM-Bug an. Allerdings scheint es sich wohl um ein extra Problem zu handeln, da der VRAM-Bug nur von GeForce 8800 Grafikkarten bekannt ist und dieser neuerliche Microsoft-Bug laut nVidia auch bei GeForce 6/7 (unter Windows Vista) auftritt. Nutzern dieses Betriebssystem sei also der von Microsoft zum Download angebotene Hotfix generell empfohlen.
Gemäß Hard Tecs 4U hat nVidia eine neue Revision seines AGP-Bridgechips fertiggestellt, welche nunmehr auch mit den Grafikchips der GeForce8-Serie zurechtkommt. Somit dürfte es in einigen Wochen dann doch noch neue AGP-Varianten von nVidia geben. Daß nVidia allerdings auch die Top-Chips GeForce 8800 GTS/GTX/Ultra auf AGP umsetzen wird, ist eher unwahrscheinlich, da man bei den Grafikchip-Entwicklern bekannterweise schon des längerem keinen Markt mehr für HighEnd-Grafikkarten auf AGP sieht. Was im Laufe der Zeit sicherlich immer stärker zutreffen mag - wie sich die Sache entwickelt hätte, wäre eine GeForce 8800 Karte auf AGP bereits zum Anfang des Jahres erschienen, kann natürlich niemand sagen. Die Umsetzung der aktuellen LowCost- und Mainstream-Lösungen von nVidia auf AGP stehen dagegen generell unter einem schlechten Stern, gibt es doch unter den DirectX9-Modellen auf AGP nach wie vor Angebote, welche mehr Performance zum gleichen Preis bieten.
Wie der Spiegel ausführt, denken die Verantwortlichen für die Ausarbeitung der Online-Durchsuchung offenbar daran, den Bundestrojaner als Anhang an eine (gefälschte) behördliche eMail auf das Zielsystem zu bringen. Sicherlich dürfte das nur ein möglicher Verbreitungsweg sein, der klassische Wohnungseinbruch als eine der anderen Möglichkeiten dürfte damit kaum vom Tisch sein. Die Verbreitung über gefälschte Behörden-eMails mag da zwar weniger invasiver sein, dafür ist man aber damit mit Anlauf ins nächstgrößere Fettnäpfchen gesprungen: Denn natürlich sind gefälschte Behörden-eMails mit Trojaner im Anfang ein gefundenes Fressen für die Presse, weil damit das Vertrauen in jede behördliche eMail unterminiert wird. Einen Vorteil hat die ganze Angelegenheit dann aber doch noch: Mittels dieser in der Tat ausgesprochen dummen Idee könnte die geplante Online-Durchsuchung endlich auch stärker in den Blickpunkt der Mainstream-Medien rutschen, womit die Diskussion darüber dann nicht mehr nur von Politikern und Datenschützern geführt werden würde.
Shortcuts: Bei Gulli gibt es eine umfangreiche, von einem Fachanwalt erstellte FAQ zum Thema Filesharing-Abmahnung. Golem vermelden die offizielle Ankündigung des ersten Service Packs für Windows Vista, welches nunmehr im ersten Quartal 2008 erscheinen soll. Laut dem Heise Newsticker wird aus "Full HD ready" nunmehr ganz offiziell "HD ready 1080p". Jener Standard schreibt eine Auflösung von 1920x1080 mit 24 Vollbildern pro Sekunde und damit das geplante Maximum von HD-Fernsehen vor. Nach früheren Ausführungen seitens Heise sind die Vorgaben für das Umrechnen der anliegenden 24 Bilder pro Sekunde in das letztlich zumeist mit 60 Hz wiedergegebene Fernsehbild allerdings zu unspezifisch, so daß der Käufer selbst mit dieser hohen Norm nicht gefeit ist vor Geräten, welche HD-Material dann doch wieder nur ruckelnd wiedergeben. Hexus haben die Physik-Beschleunigerkarte PhysX von Ageia unter den speziellen Ageia-Levels von Unreal Tournament 3 begutachten dürfen und berichten hierzu nur positives.
Beim GameSpot hat man sich mit der Performance des BioShock-Demos unter verschiedenen Grafikkarten, Prozessoren und RAM-Ausbaustufen beschäftigt. Sehr beachtenswert ist hierbei, daß die Radeon HD 2900 XT in diesem Spiel nach wie vor schneller ist als eine GeForce 8800 GTX, auch die anderen ATI-Grafikkarten schlagen sich in dieser Demo klar besser als ihre normalerweise gleichstarken nVidia-Pendants. Neoseeker haben sich hingegen anhand der zweiten offenen Beta die Grafikkarten-Performance von Enemy Territory: Quake Wars angesehen. Hierbei liegen die Ergebnisse ziemlich im Rahmen dessen, was man aufgrund der verwendeten Quake-4-Engine erwarten darf: So gibt es einen klar erkennbaren Vorteil für die nVidia-Grafikkarten sowie einen recht klaren Vorsprung der früheren DirectX9 HighEnd- und Mainstream-Lösungen vor der aktuellen Direct3D10 Mainstream-Generation.
HardOCP haben sich im selben Sinne Call of Juarez angesehen. Auffallend war hierbei der gewisse Performance-Unterschied zwischen der DirectX9- und der Direct3D10-Version des Spiels, welcher allerdings auch ganz klar durch eine höhere Bildqualität unter Direct3D10 gedeckt wird. HardOCP formulierten hierzu sogar, daß es sich bei Call of Juarez um das erste Spiel handeln würde, wo die Direct3D10-Version klar vorzuziehen wäre. Bei der Performance der einzelnen Grafikkarten gibt es hingegen keine großen Überraschungen: Die Radeon HD 2900 XT liegt ungefähr auf dem Niveau der GeForce 8800 GTS, die GeForce 8800 GTX/Ultra liegen dann klar über diesen. Und letztlich wäre in Korrektur zu den gestrigen News noch zu erwähnen, daß Intels CSI natürlich nicht das integrierte Speicherinterface selber darstellen wird, dieses gibt es extra obendrauf. Der bisherige FrontSideBus wird also durch CSI (Kommunikation mit dem Chipsatz, in MultiProzessor-Systemen auch Kommunikation mit den anderen Prozessoren) und integriertes Speicherinterface gemeinsam abgelöst werden.
News des 28. August 2007 |
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Laut Messungen der ComputerBase scheint der 163.44er Beta-Treiber von nVidia den VRAM-Bug zumindestens auf der GeForce 8800 GTS (teilweise?) zu beheben, auf dieser Karte wurden mit diesem Treiber teils drastische Leistungssteigerungen ermittelt. Beim VRAM-Bug der GeForce 8800 GTS/GTX, welcher allerdings auch nicht überall auftritt, wird der Grafikkarten-Speicher mit immer mehr Texturen zugelegt, ohne daß diese nach Gebrauch gelöscht werden - womit im Laufe eines Spiels die Performance somit immer geringer wird. Da sich dieser Effekt mit Benchmarks prinzipiell schwer belegen läßt, könnte der positive Effekt des vorgenannten Beta-Treibers in der Praxis sogar noch größer sein als in den Messungen der ComputerBase gezeigt.
Wie Microsoft-Mitarbeiter Mark Russinovich in seinem Blog zugibt, sind die Beobachtungen von Benutzern von Windows Vista zutreffend, wonach beim Abspielen von Media-Dateien die Netzwerkleistung zurückgeht. Natürlich handelt es sich dabei nicht um einen Fehler, sondern ein Feature von Windows Vista, welches schlicht das Abspielen der Media-Datei deutlich höher priorisiert und deshalb den Netzwerkverkehr auf ca. 15 MB/sec drosselt. Beim Surfen im Internet sowie bei 100-MBit-Netzwerken (ca. 12 MB/sec) sollte dies also keinen Effekt haben, nur Gigabit-Netzwerke (ca. 120 MB/sec) würden dann in der Tat stark beeinträchtigt werden. Microsoft will sich des Problems allerdings annehmen - und für die Zwischenzeit dürfte dieser kleine Trick helfen.
Ein wichtiges Urteil zur Meinungsfreiheit in Internetforen hat das Oberlandesgerichts Koblenz laut dem Heise Newsticker gefällt. Danach müssen in Internetforen kritisierte Unternehmen und Personen durchaus hinnehmen, wenn diese Kritik "in überspitzter und polemischer Form geäußert wird". Natürlich gibt es Grenzen - diese werden dann erreicht, wenn der Sachbezug der Diskussion verlassen wird und es nur noch darum geht, "die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal zu beleidigen". Damit dürften insbesondere Abmahnungen bzw. Löschaufforderungen von Unternehmen zukünftig engere Grenzen gesetzt sein. Nichts desto trotz leben Webseiten-, Foren- und Blog-Betreiber in Deutschland weiterhin gefährlich, so lange die Rechtssprechung zu diesem Thema nicht deutlich einheitlicher ausfällt - und somit schon morgen ein anderes Gericht in einem ähnlichen Fall völlig anders entscheiden kann.
Seitens des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gibt es ein PDF zu einem Vortrag zur geplanten Online-Durchsuchung, welcher sich recht umfassend mit allen Aspekten dieses Themas beschäftigt. Zwei Punkte wären hieraus zu erwähnen: Erstens einmal wurde herausgestellt, daß die Online-Durchsuchung aufgrund ihrer technischen Ausführung prinzipbedingt nicht vor Fehlern gefeit sein kann. Daraus ergeben sich verschiedene Implikationen, wie die Frage nach der Haftung bei durch den Bundestrojaner hervorgerufenen Schäden - und natürlich immer wieder die Frage nach der Verläßlichkeit der Ergebnisse. Bei der regulären forensischen Sichtung von Computern umgeht man diese prinzipielle Fehleranfälligkeit dadurch, das man streng mit Kopien des eigentlichen Datenträgers arbeitet - was bei der Online-Durchsuchung nicht machbar ist.
Und zweitens werfen die Datenschützer den bislang neuen Punkt auf, daß die erfolgreiche Infiltration eines Computers durch den Bundestrojaner als Beleg dafür angesehen werden kann, daß dies auch anderen Personen möglich gewesen sein könnte, womit Manipulationen von Daten des PC-Besitzers durch Dritte weder belegt noch widerlegt werden können. Klar ist das immer ein sehr unwahrscheinlicher Fall - aber das es eben nicht unmöglich ist, würde der Bundestrojaner und damit Vater Staat ja höchstselbst beweisen. Im dümmsten Fall können sich dann diese "schweren Jungs", die man mittels der Online-Durchsuchung eigentlich fassen will, jene teuren Anwälte leisten, welche sich aus so einer Sache mit den vorstehenden Argumenten noch herauswinden können.
Shortcuts: Bei den RealWorld Technologies hat man sich sehr eingehend und natürlich primär vom technischen Standpunkt her mit Intels kommendem Common System Interface (CSI) beschäftigt, mit welchem der Prozessorenbauer den bisher bei den eigenen Prozessoren üblichen FrontSideBus durch ein in den Prozessor integriertes Speicherinterface ersetzen wird. Gemäß Fudzilla hat Intel derzeit weiterhin keine SLI-Lizenz von nVidia vorliegen - auch wenn wohl alles darauf hindeutet, daß man sich intensiv darum bemüht. Allerdings besteht nVidia auf diesem Alleinstellungsmerkmal seiner Mainboard-Chipsätze, womit sich Intels kommender HighEnd-Chipsatz X38 wohl mit dem Support von CrossFire zufriedengeben muß.
News des 27. August 2007 |
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Zu den kürzlich vermeldeten Benchmark-Ergebnissen eines Penryn-basierenden DualCore-Prozessors bei AnandTech gab es die (zutreffende) Anmerkung, daß speziell die Spiele-Benchmarks sicherlich noch nicht das volle Leistungspotential der Penryn-Prozessorenreihe gezeigt haben dürften, wurden diese doch anscheinend unter der Auflösung von 1600x1200 und in Form von Timedemo-Messungen bestritten. Bis auf diese Spiele, welche selbst unter hohen Auflösung und Zuschaltung von Anti-Aliasing immer noch stur CPU-limitiert sind, sind solcherart Messungen natürlich wenig geeignet, Unterschiede in CPU-limitierten Sequenzen von "normalen" Spielen aufzuzeigen, da dann im Laufe eines längeren Timedemos üblicherweise einfach zu viele Grafikkarten-limitierten Szenen in die Gesamtbewertung mit einfließen.
Für die Bewertung der Spiele-Tauglichkeit einer CPU in eher Grafikkarten-limitierten Spielen ist es aber nicht maßgeblich, ob die CPU den Frameraten-Durchschnitt irgendwie positiv beeinflußen kann, dieser wird schließlich primär über die jeweils verbaute Grafikkarte erreicht. Für die CPU besteht in solchen Spielen eher die Aufgabe, starke Frameraten-Abstürze zu verhindern, welche in den wenigen CPU-limitierten Szenen auftreten können. Gerade langlaufende Timedemos sind hier also vollkommen ungeeignet, um die CPU-Performance in wie gesagt vorrangig Grafikkarten-limitierten Spielen zu ermitteln. Hier müssen spezielle Sequenzen heran, welche möglichst kurz sind und sich auf Punkte konzentrieren, wo auch wirklich CPU-Limitierung vorherrscht. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Benchmarks von AnandTech sind bezüglich des Unterschieds bei der Spiele-Performance zwischen Penryn und aktuellem Core 2 Duo derzeit unter Vorbehalt zu sehen, möglicherweise ist der Leistungsgewinn zwischen diese beiden Architekturen klar größer als bei AnandTech für den Moment ermittelt.
Wie der Heise Newsticker berichtet, war die WGA-Prüfung für Windows Vista am Freitag und Samstag für einen halben Tag fehlerhaft, so daß es vorkommen konnte, daß vollkommen legale Versionen von Windows Vista von der WGA-Prüfung als "illegal" bezeichnet wurden, womit keine Updates mehr möglich waren und die Aero-Oberfläche zwangsweise abgeschaltet wurde. Das Problem wurde zwar inzwischen behoben, zeigt aber letztlich nur ein anderes Problem auf: Wenn Microsoft unbedingt derart brachial wirkende Kopierschutzmaßnahmen in seine Produkte einbauen will, dann sollten diese auch jederzeit problemlos laufen. Wenn nicht, gehören sie aus den Produkten kategorisch entfernt. Schließlich sind Computer heutzutage allgegenwärtige Arbeitsgegenstände, ein Ausfall (oder Beeinträchtigung) durch solcherart Spielereien ist schlichtweg unverzeihlich.
Gulli, Golem und der Heise Newsticker berichten von einigen Ausführungen des Bundesinnenministeriums zur Online-Durchsuchung, welche technisch inzwischen unter dem Namen "Remote Forensic Software" (RFS) entwickelt wird (wobei bei dem Begriff "Forensic" allen in dieser Disziplin tätigen Personen der Kaffee hochkommen dürfte, kann doch eine als Trojaner auf ein System kommende Software nicht einmal die Grundregeln der EDV-Forensik erfüllen). Interessant ist wiederum die Passage zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung - diese wäre damit sicherzustellen, "dass keine Suchbegriffe verwendet werden, die gezielt zur Erfassung solcher Daten führen". Was sich erst einmal gut anhört, bedeutet letztlich aber nur, daß es erkennbare Lücken in der Überwachung geben wird, in welche die Zielpersonen natürlich hereinstoßen werden und damit die gesamte Maßnahme zwecklos machen werden.
Davon abgesehen ist in der letzten Zeit in der ganzen Diskussion über die Online-Durchsuchung das Haupt-Gegenargument gegen diese Ermittlungsmaßnahme weitgehend verlorengegangen, so daß man derzeit eher den Eindruck hat, es würde sich hier um den Wettstreit zwischen vorpreschenden Ermittlern und zurückhaltenden Bürgerrechtlern gehen. Sicherlich ist es so, daß der forensische Wert einer Online-Durchsuchung gegen Null geht, daß allgemein die Erfolgsquote dieses Ermittlungsverfahrens als viel zu gering angesichts des Aufwandes einzuschätzen ist und daß es wie gesagt Bedenken ob des Eindringens in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung gibt.
Das eigentliche Gegenargument gegen die Online-Durchsuchung ist aber eher der Vertrauensverlust, welchen der Staat gegenüber seinen Bürgern erleidet, wenn sich der Staat wie gewöhnliche Kriminelle verhält. Und nichts anderes passiert schließlich bei der Online-Durchsuchung - wie die Vertreiber üblicher Schadprogramme bricht man in einem Computer ein und entwendet vertrauliche Daten. Der wesentliche Unterschied zu üblichen polizeilichen Maßnahmen besteht dabei in der Heimlichkeit, mit welcher hier eine äußerst invasive Maßnahme betrieben wird - so arbeiten eigentlich nur Geheimdienste. Für die immer mehr auf Obrigkeitshörigkeit pochende Politikerkaste mag dieser Punkt für den Moment noch bedeutungslos sein - doch wo der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Vertretern letztlich enden kann, hat man anno 1989 in der DDR gesehen :).
Shortcuts: Golem berichten über den Start der zweiten Version von Intels Plattform für Business-PCs namens "vPro". Diese baut auf den speziellen Mainboard-Chipsätzen Q33 und Q35 auf, zudem werden erstmal Prozessoren mit aktivierter "Trusted Execution Technology" (TET, aka LaGrande) notwendig, zuzüglich zum weiterhin auf dem Mainboard verbauten "Trusted Plattform Modul" (TPM). Der Planet 3DNow! vermeldet die technischen Datenblätter zu AMDs 6xx Mainboard-Chipsätzen, nachdem der 690G-Chipsatz eine TDP von nur 8 Watt hat. Gegenüber den aktuellen Intel-Chipsätzen, wo der P35 immerhin 15 Watt und der etwas ältere P965 schon seine 19 Watt TDP ziehen, ist dies schon ein erheblicher Unterschied - ganz besonders, da im P35 bzw. 965P zwar die Grafikeinheit des G35 bzw. 965G jeweils mit verbaut wurde, aber eben doch deaktiviert ist und damit eigentlich keinen Strom verbrauchen sollte.