News-Archiv 12. - 18. Februar 2007 (7. Kalenderwoche)
17./18. Februar 16. Februar 15. Februar 14. Februar 13. Februar 12. Februar
News des 17./18. Februar 2007 |
Geht es nach The Inquirer, wird ATI die soeben erst verkündete "PCI Express External Cabling Specification" möglichst bald für entsprechende Produkte verwenden. Bislang ist zum Projekt "Lasso" allerdings nur bekannt, daß ATI daran arbeitet, externe Grafikkarten mittels externer PCI Express Kabel anzubinden - wie dies intern geschehen soll, ist noch nicht heraus. Für Desktop-PCs ist es sicherlich eine Lösung, ähnlich wie bei nVidias QuadroPlex eine interne Steckkarte zu verwenden - für Notebooks dürfte eine solche Lösung jedoch eher auszuschließen sein, gibt es in mobilen Geräten schließlich keine regulären PCI Express Steckplätze (und auf dem MXM-Port sitzt die reguläre Grafikkarte, welche aber zumeist ziemlich fest mit dem Gerät verbunden ist) ...
... Insofern wäre hier eher ein seitens des Notebooks zur Verfügung gestellter externer PCI Express x16 Port interessant - der müsste dann allerdings extra auf dem Mainboard integriert werden, womit natürlich dann auch der Mainboard-Chipsatz die entsprechenden zusätzlichen PCI Express Lanes zur Verfügung stellen muß. Auch wäre gerade bei Mobile-Geräten immer noch das Problem zu lösen, daß man mit einer zweiten Grafikkarte eigentlich immer nur einen zweiten Monitor ansteuern kann, niemals aber den eigentlichen Laptop-Bildschirm, da dieser fest mit der originalen Grafiklösung des Geräts verbunden ist ...
... Auf Basis von Lasso will ATI aber nicht nur mobilen Geräten zu neuer Grafikpower verhelfen, auch soll - ob im Mobile- oder Desktop-Segment - ab dem Sommer externes CrossFire möglich werden. Prinzipiell stellt dies nur eine weitere Leistungssteigerung gegenüber einer externen Grafikkarte dar, von der Anbindung her gesehen gibt es hier keine weiteren technischen Schwierigkeiten. Dafür aber würde ATI mit externem CrossFire natürlich das Thema externer Grafikkarten maßgeblichst vorantreiben, denn hier könnte sich durchaus im Laufe der Zeit ein kleiner, aber feiner Markt für externe Grafikkarten-Gehäuse und entsprechende Netzteile ergeben, welcher letztlich perspektivisch dazu dienen könnte, Mainstream- und HighEnd-Grafiklösungen in einigen Jahren generell aus dem Desktop-Gehäuse zu verbannen.
TweakPC berichten von einem G78-Chip seitens nVidia. Dieser soll schlicht eine 65nm-Variante des G72 (GeForce 7300) darstellen, was natürlich auch bedeutet, daß es sich hierbei nicht um eine Direct3D10-Lösung handeln wird - trotz daß nVidia in Form des G84-Chips (vermutlich GeForce 8300 Serie) demnächst eine Direct3D10 LowCost-Grafikserie in den Markt bringen wird. Allerdings dürfte diese zumindestens anfänglich noch etwas gehobenere Preise haben, womit durchaus noch Platz bleibt für eine besonders günstige DirectX9 LowCost-Lösung - einmal abgesehen davon, daß sich erfolgreiche LowCost-Grafikkarten im OEM-Markt teilweise noch sehr lange in großen Stückzahlen verkaufen (wie beispielsweise die GeForce 6200 Serie bewiesen hat).
Die X-bit Labs haben einige interessante Daten veröffentlicht, welche nVidia bei einer Analystenkonferenz fallenließ. So hat nVidia seit dem Start des G80-Chips im Oktober bisher nahezu 400.000 dieser Chips ausgeliefert - da sage noch jemand, das HighEnd-Segment wäre stückzahlenmäßig nicht interessant. Zudem gab man zu Protokoll, daß es zum Start der nächsten Mobile-Plattform seitens Intel noch in diesem Frühjahr erste G80-Varianten für den Notebook-Markt geben solle, welche dann ebenfalls wohl weit vor entsprechenden ATI-Grafikchips verfügbar wären. Nichts desto trotz sieht man DirectX9-Grafikkarten auch weiterhin bis weit ins Jahr hinein für den Hauptteil des Umsatzes verantwortlich - dazu passt schließlich auch vorherige Meldung zum G78-Chip.
Laut den X-bit Labs soll Intels kommende Bearlake-Chipsatzfamilie angeblich einen 15prozentigen Performance-Boost bringen. Dies scheint gerade für einen Mainboard-Chipsatz doch ziemlich hoch gegriffen, allerdings könnte es sich hier auch um eine Maximal-Angabe handeln, welcher mit einem höheren FrontSideBus und der Unterstützung von DDR3-Speicher in vielleicht dem einen oder anderen theoretischem Benchmark erzielbar ist. Interessanter an der Bearlake-Familie ist sowieso eher die Unterstützung von PCI Express 2.0 (allerdings erst mit der HighEnd-Varianten X38) sowie die neue ICH9-Southbridge, bei welcher Intel PS2- und LPT-Anschlüsse gestrichen hat, dafür allerdings wohl eine integrierte Firewall drauflegt.
News des 16. Februar 2007 |
Die DigiTimes hat ein paar weitere Informationsbruchstückchen zu den kommenden LowCost- und Mainstream-Grafikkarten nach Direct3D10 von ATI und nVidia anzubieten: Erstens berichtet man zu nVidias Mainstream-Lösung GeForce 8600, welche sich wohl in eine GeForce 8600 GT mit einer Preislage zwischen 199 und 229 Dollar und eine GeForce 8600 GS mit einer Preislage zwischen 159 und 165 Dollar aufteilen soll. Die Vorstellung jener Karten wird durchaus schon auf der CeBIT erwartet, allerdings könnte die Verfügbarkeit dieser Mainstream-Lösungen auch erst nach der CeBIT gegeben sein. Zur entsprechenden LowCost-Lösung seitens nVidia (wahrscheinlich GeForce 8300) gab es diesesmal keine Informationen, allerdings ist diese in einem ähnlichen Zeitraum zu erwarten ...
... Und zweitens geht es um die entsprechenden Counterparts seitens ATI: Genannt wurden hier wiederum die schon bekannten Grafikchips RV610 (LowCost) und RV630 (Mainstream), welche auch nach Ausführungen der DigiTimes schon in 65nm hergestellt werden sollen - und damit die ersten 65nm-Grafikchips überhaupt wären. Ob diese Chips schon (hinter verschlossenen Türen)auf der CeBIT gezeigt werden, ist noch nicht klar, läßt sich aber spekulieren, denn deren Markteintrittsdaten liegen nicht all zu weit hinter der CeBIT: Ende April bis Mai sollen dann laut der DigiTimes entsprechende Grafikkarten erscheinen.
Wie Hard Tecs 4U berichten, ist Intel offenbar in Sorge ob der (möglichen) hohen Schlagkraft von AMDs Mitte des Jahres anstehendem neuem Serverprozessor "Barcelona" auf K8L-Basis und wird demzufolge die eigene Xeon-Linie außerplanmäßig hochrüsten. So soll zum einen der jetzt schon am Markt befindliche QuadCore-Xeon mit Clovertown-Core von FSB1333 auf FSB1600 aufgerüstet werden, zum anderen aber soll ein eigentlich erst für 2008 geplanter Server-Core nun noch auf das Jahr 2007 vorgezogen werden. Hierbei ist allerdings noch nicht klar, ob es sich dabei um den 8-Core 45nm Prozessor "Hapertown" oder den QuadCore 65nm Prozessor "Tigerton" handelt, welcher über extra FrontSideBus-Anbindungen für jeden seiner Cores verfügt.
Über die freitäglichen Beratungen des deutschen Bundesrates zum seitens Bayern eingebrachten Gesetzesentwurf gegen (sogenannte) Killerspiele berichtet u.a. die Netzeitung. Dabei hat sich erst einmal nicht viel ergeben, der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zur Diskussion an die Fachausschüsse abgegeben, womit man sich dann frühestens im Herbst mit dem Thema erneut beschäftigen wird. Zugleich wurden aber auch die Positionen diverser Politiker, Fraktionen und Bundesländer sichtbar, welche durchaus darauf hindeuten, daß der bayrische Gesetzesentwurf es doch recht schwer haben dürfte, angenommen zu werden ...
... Allerdings gab es wohl eine recht breite Zustimmung zur Gesetzesinitiative des Familienministeriums, auch wenn eine Diskussion über diese gar nicht auf der offiziellen Tagesordnung stand. Dieser Vorschlag dürfte somit wohl recht problemlos durch Bundestag und Bundesrat gehen, angeblich soll ein entsprechendes neues Gesetz noch vor dem Sommer kommen. Auch Bayern, was diesbezüglich das Familienministerium erst einmal kritisiert hatte, wird sich wohl letztlich hinter diese Gesetzesinitiative stellen - und sicherlich trotzdem versuchen, daß eigene angestrebte Totalverbot zusätzlich durchzusetzen. Damit dürfte sich wie schon früher ausgeführt die Jugendschutzgesetzgebung in Deutschland noch innerhalb dieses Jahres deutlich verschärfen.
News des 15. Februar 2007 |
Nachdem wir schon gestern das Thema angeblicher (und vor allem falscher) Spezifikationen zu ATIs kommenden Direct3D10-Grafikkarten hatten, brodelt die Gerüchteküche nichts desto trotz weiter - wobei es derzeit äußerst schwierig ist zu erkennen, wo sich die Dichtung befindet und wo eventuell dann doch ein wahrer Kern dahintersteckt. Doch der Reihe nach: Zuerst einmal vermeldet die VR-Zone neue R600-Spezifikationen und angebliche Benchmarks unter 3DMark03 und 3DMark05. Diese "Daten" sind allerdings eher anzuzweifeln, dafür hört sich der angeblich auf 5300 MHz benchmark-stabil übertaktete Core 2 Quad QX6700 zu unglaubwürdig an - einmal abgesehen davon, daß mit einem nicht ähnlichen Prozessor auf einer GeForce 8800 GTX schon ein überdeutlich höherer 3DMark06-Wert erzielt wurde (23802 3DMarks) als seitens der VR-Zone für die Radeon X2800 XTX angegeben (15032 3DMarks) ...
... Auf der anderen Seite berichtet wiederum die VR-Zone davon, daß der R600-Chip nun sicher nicht unter dem Verkaufsnamen "Radeon X2800", sondern unter dem Verkaufsnamen "Radeon X2900" in den Markt kommen wird. Gleichfalls sagt man (unabhängig von uns) auch aus, daß die gestern genannten Spezifikations-Listen nicht korrekt sind - und fügt dabei sogar einen Punkt hinzu, welcher uns selber gar nicht aufgefallen ist: Danach sollen laut den gestern genannten Spezifikations-Listen die LowCost- und Mainstream-Direct3D10-Grafikchips von ATI noch in 80nm daherkommen - allerdings ist eigentlich schon seit Monaten bekannt, daß diese bereits in der 65nm Fertigungstechnologie daherkommen werden ...
... Insofern sind wir also durchaus geneigt, der zweiten Meldung der VR-Zone (vorerst) Vertrauen zu schenken. Zudem deckt sich die aus dieser Meldung desweiteren zu entnehmende Information, ATI würde den R600-Chip womöglich erst nach der CeBIT in den Handel entlassen, auch mit anderer Quelle: So berichtet die gewöhnlich sehr industrienah agierende DigiTimes, daß R600-basierende Grafikkarte erst Ende März oder Anfang April in den Markt kommen werden. Dies widerspricht zwar der bisherigen Informationslage, welche von einem R600-Launch und gleichzeitiger Verfügbarkeit schon am 12. März ausgingen, ist aber andererseits auch nicht wirklich unmöglich. Damit würde ATI allerdings zur CeBIT in einige Darstellungsproblem geraten ...
... Denn gemäß letztgenannter Quelle wird nVidia seine Direct3D-Grafikchips für das LowCost- und Mainstream-Segment (G84 und G86) wohl ziemlich sicher auf der CeBIT schon vorstellen, auch wenn der Markteintritt entsprechender Grafikkarten wohl erst später liegen wird. Damit würde nVidia aber zur CeBIT bereits ein komplettes Produktprogramm an Direct3D10-Lösungen anbieten, während ATI zur gleichen Zeit seinen HighEnd-Direct3D10-Chip womöglich nur ausgewähltem Publikum und damit nicht öffentlich zeigen kann. Und letztlich verbreiten The Inquirer noch das Gerücht von einer kommenden GeForce 8900 GTX mit 25 Prozent mehr Shader-Einheiten als die GeForce 8800 GTX (ergo 160 Shader-Einheiten). Daß dies allerdings auf Basis des G80-Chips passieren soll, ist dann doch wieder arg unglaubwürdig, da dieser Chip nach derzeitigem Kenntnisstand keinerlei deaktvierte Hardware-Einheiten enthält.
Die PC Games Hardware berichtet über eine neue AGP-Grafikkarte, mit welcher sich der Hersteller GeCube hervortut: So soll es ab nächster Woche die "GeCube X1950XT 256M AGP" mit Radeon X1900 XT Grafikchip geben - welcher damit erstmalig auch für AGP-Grafikkarten eingesetzt werden würde und dann natürlich (sogar mit gewissem Abstand) die schnellste verfügbare AGP-Lösungen darstellen sollte. Allerdings hat die neue AGP-Karte nicht ganz die Taktfrequenzen der PCIe-Standardausführung: Während letztgenannte laut ATI-default mit 625/900 MHz daherkommt, sind es bei der GeCube-Karte nur 625/700 MHz, ergo 28 Prozent weniger Speicherbandbreite ...
... Wieviel das die AGP-Ausführung der Radeon X1900 XT ausbremst, wäre noch durch entsprechende Tests zu ermitteln - zugleich sind auch die "nur" 256 MB Grafikkartenspeicher der Karte nicht wahnwitzig zukunftsausgerichtet (wobei derzeit sicherlich noch ausreichend), während es Radeon X1950 Pro Grafikkarten auf AGP teilweise auch in 512-MB-Editionen gibt. Nichts desto trotz dürfte die GeCube X1950XT 256M AGP einer Radeon X1950 Pro auf AGP trotzdem klar davonrennen, besitzt die XT-Ausführung doch deutlich mehr aktivierte Shader-Einheiten (48 zu 36) als die Pro-Ausführung. Und da der Preis - seitens GeCube mit zwischen 229 und 239 Euro angegeben - ziemlich human ausfällt, scheint einem Erfolg dieser Karte kaum etwas im Wege zu stehen.
Wie Golem ausführen, wirft sich wenigens der Deutsche Kulturrat in Bresche für die sogenannten Killerspiele und fordert die Kunstfreiheit auch für Computerspiele. Dies wäre eine in der Tat bemerkenswerte Maßnahme, denn dann würden Computerspiele auch direkt vom Grundgesetz geschützt und wären Verbote und andere Einschränkungen deutlich schwieriger durchzusetzen (allgemeine Erwachsenenverbote wären beispielsweise fast auszuschließen). Davon abgesehen würde damit auch das alte Leid beseitigt werden, daß Computerspiele derzeit (im Kontext der Handlung) keine Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen dürfen (und folgend gleich beschlagnahmt werden), dieselbe "Tat" bei Filmen jedoch keinerlei Problem darstellt.
Gemäß des Heise Newstickers hat ein bedeutender Micosoft-Mitarbeiter in seinem Blog die Bedeutung des Windows Vista Sicherheitsfeature "User Account Control" (UAC) sowie des Protected Mode des Internet Explorers 7 stark relativiert: Danach stellen beide neuen Features keine generellen Sicherheits-Schranken dar, mögliche Umgehungen dieser Features wären demzufolge auch keine Sicherheitsmängel. Dies ist insofern ziemlich heftig, als doch gerade das UAC als alles überragendes Vista-Sicherheitsfeature seitens Microsoft angepriesen wurde. Andererseits bestand und besteht bei Microsoft schon immer ein erheblicher Unterschied zwischen dieser Sicherheit, welche vom Marketing angepriesen wird, und jener Sicherheit, welche wirklich unter Haube steckt - nur schade, daß die Presse diesbezüglich immer noch zumeist diese Knochen durchkaut, welche ihr vom Microsoft-Marketing hingeworfen werden.
News des 14. Februar 2007 |
Seitens der Overclockers Workbench werden derzeit recht komplett aussehende Spezifikations-Listen zum kommenden ATI- und nVidia-Portfolio an Direct3D10-Grafikkarten für alle Marktsegmente - HighEnd, Mainstream und LowCost - verbreitet, nachfolgend einsehbar: Angebliches ATI-Portfolio und angebliches nVidia-Portfolio. Dabei enthalten beide Aufstellungen bereits bekannte (GeForce 8800 GTS/GTX) oder aber recht sicher angenommene (Radeon X2800 XL/XT/XTX) Daten, gleichfalls entsprechen die aus den Aufstellungen ersichtlichen Rahmenbedingungen (je drei Direct3D10-Grafikchips pro Grafikchip-Entwickler) dem bisher schon gerüchteweise bekanntem ...
... Während diese Punkte also zu passen scheinen, erscheinen uns diese Aufstellungen an anderer Stelle wieder etwas zu glatt: Daß es für jedes Teil-Marktsegment gleich von Anfang an eine Lösung geben soll und daß sich die Portfolios von ATI und nVidia fast vollkommen gleichen, ist ein eigentlich nie erreichter Zustand. Meist gehen beide Grafikchip-Entwickler mit etwas unterschiedlichen Philosophien an den Start, außerdem entstehen viele Zwischenvarianten erst im Laufe der Zeit und werden nicht gleich von Anfang an geplant. Deutlich unglaubwürdig sind zudem die von den Aufstellungen prognostizierten DualChip-Grafikkarten auf G80- bzw. R600-Basis. Selbst wenn man hierfür abgespeckte Chipvarianten benutzt, dürfte dies verlustleistungsmäßig mit der aktuellen Fertigungstechnologie kaum zu bewältigen sein - einmal abgesehen davon, daß derzeit kaum die Notwendigkeit solcher Experimente zu sehen ist ...
... Da wir uns also bezüglich dieser Aufstellungen höchst unsicher ob der ingesamten Glaubwürdigkeit waren, haben wir schlicht bei einer informierten Stelle (inoffiziell) nachgefragt und können somit kundtun, daß jene seitens der Overclockers Workbench verbreiteten Aufstellungen nicht korrekt sind. Einige Punkte dürften wohl aus Zufall richtig sein (wenn man viel rät, erwischt man eben auch einmal die Wahrheit), aber es existiert keine echte Basis für diese Aufstellungen bzw. die derzeit schon festgelegten Planungen der Grafikchip-Entwickler sehen in der Summe anders aus. Insofern kann wohl gelten, daß sich diese Aufstellungen schlicht jemand aus den Fingern gesaugt hat und sie demzufolge nicht ernst zu nehmen sind.
Hard Tecs 4U sowie der Heise Newsticker berichten zu neuen, sehr schaltschnellen eDRAM-Lösungen seitens IBM, mit welchen in erster Linie die Level2-Caches zukünftiger Prozessoren wieder eine kleinere Fläche auf dem Prozessoren-Die belegen sollen. Durch die immer größer werdenden Level2-Caches der letzten Prozessoren vor allem seitens Intel stehen diese Level2-Caches für bis zu 80 Prozent der Transistoren-Anzahl und bis zu 60 Prozent der Die-Fläche, haben also inzwischen einen erheblichen Einfluß darauf, wieviel Prozessoren sich aus einem Wafer ausschneiden lassen. Andererseits ist eDRAM natürlich auch als eingebetteter Speicher für Grafikchips immer wieder eine (vorerst nur theoretische) Überlegung wert, können mit diesem aufgrund der direkteren Anbindung doch ungemein hohe Bandbreiten realisiert werden.
Das Thema der Online-Durchsuchung läßt uns wohl vorerst nicht wieder los, dazu drei neue Anmerkungen: Erstens entnehmen wir einer Meldung des Heise Newstickers einen wohl sehr gewichtigen Grund für die Online-Durchsuchung. Danach sagte BKA-Chef Jörg Ziercke aus, daß verschlüsselte Festplatten für seine Ermittler zu einem großem Problem geworden sind, demzufolge sei es für seine Behörde wichtig, die Daten genauso wie der Nutzer selber ohne Verschlüsselung lesen zu können. Hier ist es in der Tat rein aus technischer Sicht notwendig, auf dem User-Level an die verschlüsselten Daten heranzukommen - ob das Umgehen von (vollkommen legaler) Verschlüsselung allerdings prinzipiell zum Repertoire staatlicher Ermittler gehören sollte, ist dann keine technische, sondern eher eine politische sowie verfassungsrechtliche Frage ...
... Mit letzterer wird man sich in Nordrhein-Westfalen beschäftigen müssen, denn das dortige Verfassungsschutzgesetz erlaubt dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen schon jetzt die Online-Durchsuchung - und zwar weltweit. Dagegen liegt nun laut wiederum dem Heise Newsticker eine Verfassungsbeschwerde an, welcher eine ziemliche Aussicht auf Erfolg zu bescheinigen ist, hat das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz doch arge handwerkliche Mängel: So fehlt jeglicher Richtervorbehalt, so daß allein die Verfassungsschutz-Beamten über den Einsatz der neuen Methode entscheiden können. An diesem Punkt dürfte zumindestens das derzeitige nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ziemlich sicher scheitern. Gut möglich ist allerdings, daß hierbei eine ähnliche Entscheidung herauskommt wie kürzlich seitens des Bundesgerichtshofes gefällt ...
... Diese Entscheidung könnte erst einmal ein Verbot des Vorhandenen beinhalten - dafür aber die Möglichkeit offenlassen, schlicht ein neues Gesetz unter Auflagen bezüglich der Verhältnismäßigkeit und mit einem gewissen Schutz der Privatsphäre einbringen zu können. Und letztlich verweist die Telepolis noch auf einen hochinteressanten Fall, wo einem Beschuldigten seitens der Polizei entweder versehentlich oder womöglich gar absichtlich Beweise auf seinem Computer untergeschoben worden sind. Diese bislang eher nur theoretisch genannte Möglichkeit existiert also auch in der Praxis - womit man solche Fälle eben auch bei der Online-Durchsuchung einkalkulieren muß. Wie der Bürger aber gegenüber einer solchen Problematik geschützt werden soll, ist bei der Online-Durchsuchung bislang überhaupt noch nicht klar, sollte aber vorher ausreichend geklärt werden ...
... Im übrigen sei hiermit aber generell vor all zu großen Erwartungen der Politik und der Sicherheitsorgane an die Schlagkraft der sogenannten "Online-Durchsuchung" gewarnt: Einmal abgesehen davon, daß auf solche müden Tricks wie das Versenden von Trojanern per eMail oder das Abklappern auf (mittels Patches schließbarer) Sicherheitslücken sowieso nur die eher unversierten Nutzer hereinfallen, werden sich die wirklich dicken Fische mit einer möglicherweise kommenden neuen Gesetzeslage arangieren und für Polizei und Verfassungsschützer relevante Daten generell nur noch auf nicht mit dem Internet oder einem Netzwerk verbundenen Computern speichern - womit die Online-Durchsuchung komplett ins Leere laufen würde ...
... Denkbar wäre auch eine Lösung, wo der Nutzer nur in einer virtuellen Maschine online geht, ein dort möglicherweise eingeschleuster Trojaner dann aber nicht auf Daten des Host-Systems zugreifen kann. Um es ganz perfekt zu machen, könnte man die virtuelle Maschine dann auch noch täglich (beispielsweise aus einem garantiert Trojaner-freien Backup) neu aufsetzen - es wird immer Möglichkeiten geben, sich der geplanten Online-Durchsuchung wirksam zu entziehen. Insofern muß eigentlich noch viel deutlicher die Frage gestellt werden, ob es die Sache wirklich wert ist: Im Ergebnis einer beiderseitigen Hochrüstung werden die Sicherheitsorgane keinen nennenswerten Informationsgewinn erzielen können, gleichzeitig begibt sich der Staat mit der Benutzung solcher Methoden jedoch in moralische Niederungen, welche sonst nur die Phishing-Mafia erreicht.
Shortcuts: Microsoft scheint es nun wirklich mit dem Nach-Hause-Telefonieren zu übertreiben, denn wie Gulli vermeldet, tauscht Office 2007 nicht nur Daten mit Microsoft-Servern aus, sondern inzwischen auch gleich noch mit Marketing-Firmen. Natürlich kann man dies auch abschalten (ansonsten wären rechtliche Probleme wohl vorprogrammiert), allerdings verliert man mit der Deaktivierung der "Online-Funktionen" auch erheblich an Office-Funktionalität. Dasselbe E.T.-Syndrom hatten auch die früheren Versionen der P2P-Software Azureus, wie abermals Gulli berichten. Dies zeigt zum einen, daß auch OpenSource-Software nicht frei von Schadcode sein kann - andererseits aber auch wieder, daß nur bei OpenSource die generelle Möglichkeit zur Entdeckung von Schadroutinen besteht, während dies bei ClosedSouce-Software immer nur reines Glück ist.
News des 13. Februar 2007 |
Ein paar weitere Bilder der OEM-Ausführung (32cm lang) der R600-basierenden Radeon X2800 XTX gibt es bei Overclockers zu begutachten. Mit dem Bild des Lüfters und dessen darauf zu erkennenden Spezifikationen lässt sich denn auch erklären, wie die (angeblichen) 270 Watt Verlustleistung dieser Karte abgeführt werden sollen: Denn danach soll sich der verbaute 12V-Lüfter satte 2 Ampere aka 24 Watt Strom genehmigen - selbst wirklich leistungsstarke CPU-Lüfter liegen auf 12 Volt üblicherweise nur bei 5 bis maximal 12 Watt. Indirekt wird durch die Wahl dieses Lüftergiganten natürlich auch bestätigt, daß die R600-basierenden Karten dann doch eine ziemliche hohe Verlustleistung mit sich bringen werden. Ob es allerdings wirklich die schon genannten 240 bis 270 Watt sind, ist dagegen derzeit noch Gegenstand heftiger Diskussionen.
TweakTown haben sich mit der Galaxy GeForce 7300 GT eine Grafikkarte für den PCI Express x1 Steckplatz angesehen - und bei dieser Gelegenheit natürlich verglichen, was diese Anbindung an Performance gegenüber einer regulären x16-Anbindung kostet. Allerdings war die Galaxy-Karte hierbei auch bezüglich ihrer sonstigen technischen Daten im Nachteil, verfügt sie nur über 128 MB Grafikkartenspeicher (regulär bei der GeForce 7300 GT sind 256 MB) und einen gegenüber der Vergleichskarte um 20 Prozent niedrigeren Speichertakt. Insofern kann leider nicht mit Sicherheit gesagt werden, woran die desaströs schlechten Benchmark-Resultate der Galaxy-Karte (nur 44 Prozent Performance der Vergleichskarte) hängen ...
... Wahrscheinlich sind hier aber eher alle drei Unterschiede im Vergleich zu einer Referenzkarte gleichzeitig beteiligt: Speichertakt, Speichermenge und Anbindung. Und da gerade der Einfluß der nur 128 MB Speicherausstattung der Galaxy-Karte ohne einen entsprechenden Gegentest mit einer 128-MB-Karte nicht wirklich einschätzbar ist, muß die Frage leider offen bleiben, wieviel eine PCI Express x1 Anbindung wirklich an Performance kostet - was ja auch und gerade für solche Projekte wie Asus' XG Station interessant wäre. Wommöglich sollte man die Galaxy-Karte einmal gegen eine (entsprechend umgetaktete) Asus EN7300GT TOP/HTD vergleichen, da jene Karte auch nur 128 MB Speicher hat und man diesen Test somit auf eine vergleichbare Basis stellen kann.
Wie u.a. der Heise Newsticker berichtet, kommt seitens des deutschen Bundesfamilienministeriums sowie des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ein neuer Vorstoß zur Verschärfung der Jugendschutzgesetzgebung, der zudem unabhängig von der geplanten Strafrechtsverschärfung ist, welche wie bekannt das Bundesland Bayern anstrebt. Danach sollen zukünftig nicht nur "gewaltverherrlichende" Spiele, sondern generell alle "gewaltbeherrschten" Spiele indiziert werden - wobei hier klar gesagt werden muß, daß sich dieser neue Vorstoß allein auf eine breitere Auslegung der Indizierungspraxis bezieht, es sich also nicht um ein regelrechtes Verbot wie bei der bayrischen Gesetzesinitiative handelt ...
... Allerdings dürfte auch dieser neue Vorschlag seine Auswirkungen haben, da unter "gewaltbeherrschte" Spiele nun wirklich sehr viel fallen kann: Abseits des wohl gleich komplett indizierungsgefährdeten Shooter-Genres könnten hierbei auch reihenweise Titel aus dem Strategie- und Rollenspieler-Genre indiziert werden. Interessanterweise soll diese Indizierung dann sogar automatisch und somit noch vor einer Prüfung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gelten - was ein wenig seltsam ist, denn wer soll schließlich die Indizierung aussprechen, wenn nicht die BPjM? Hier scheint sich eine zusätzliche Rechtsunsicherheit für die Spielehersteller zu entwickeln, denn wenn das geplante Gesetz keine Prüfung durch die BPjM und keine wirkliche exakte Beschreibung des Grunds für eine automatische Indizierung vorzieht, werden sich letztlich die Gerichte mit diesen Fällen beschäftigen müssen ...
... Natürlich steht die vom Bundesinnenministerium angestrebte Gesetzesverschärfung damit in direkter Konkurrenz zu der von Bayern geplante Gesetzesverschärfung - und seitens des Freistaats gibt es auch schon heftigen Widerspruch gegen das Ansinnen des Bundesinnenministeriums, dort will man lieber ein echtes Verbot sehen. Möglich ist aber auch, daß beide Gesetzesinitiativen gleichzeitig zum Zug kommen: Das echte Verbot (auch gegenüber Erwachsenen) für die sogenannten Killerspiele und eine deutlich höhere Anzahl an Indizierungen für alle anderen Spiele mit hohem Gewaltanteil. Unabhängig davon, daß beide Gesetzesinitiativen derzeit noch nicht vollständig spruchreif sind, kann man sich aber schon darauf einstellen, daß es in Deutschland innerhalb dieses Jahres zu einer deutlichen Gesetzesverschärfung zuungunsten gewalthaltiger Spiele kommen wird.
Shortcuts: Wie Golem im Gespräch mit AMD erfahren haben, wird der Prozessorenhersteller keine neuen Modelle für den Sockel 939 in den Markt bringen. Einen genauen Termin für den Rückzug der bisher noch angebotenen Sockel-939-Modelle nannte AMD nicht, länger als dieses Jahr dürften diese jedoch kaum noch verfügbar sein. Nochmals Golem berichten zudem über eine in der Virtualisierungs-Software VMware befindliche 3D-Beschleunigung, welche derzeit DirectX 8.1 (allerdings ohne Shading) umsetzen kann, zukünftig will man gar auch DirectX9 umsetzen können. Nachdem das Thema Virtualisierung in letzter Zeit stark an Fahrt aufgenommen hat, sind diese Ansätze sehr interessant, ist 3D doch bislang noch eine große Lücke der aktuellen Virtualisierungs-Technologien. Und letztlich berichtet der Heise Newsticker noch von Forderungen, auch in der Schweiz die "Online-Durchsuchung" der Polizei sowie dem dortigen Inlands-Geheimdienst DAP zu ermöglichen.
News des 12. Februar 2007 |
Wie erwartet wurden war, präsentierte nVidia zum Wochenauftakt die kleinere Version der GeForce 8800 GTS mit 320 MB Grafikkarten-Speicher, zu aber ansonsten unveränderten Daten. Gleichzeitig zum Launch (bzw. ausreichend vorher) haben die Grafikkarten-Hersteller auch schon die Distributoren beliefert, so das der Einzelhandel pünktlich zum Launch mit lieferbaren Karten aufwarten konnte, wie man sich bei den Preisvergleichen von PreisRoboter, Ciao und Geizhals anschauen kann. Die ersten Preise schwanken dabei zwischen 290 und 310 Euro, was sich doch fair für die Karte anhört und auch eine gewisse Differenz zur 640-MB-Version mit derzeit um die 360 Euro Straßenpreis ergibt ...
... Rein von der Performance her erscheint dieser ungefähr 20prozentige Preisunterschied als gerechtfertigt, da der Leistungsunterschied zumeist innerhalb dieses Rahmens ausfällt: Unter 1280x1024 sind es im Schnitt der Messungen diverser Webseiten um die 10 Prozent, unter 1600x1200 hingegen runde 15 Prozent, und unter noch höheren Auflösungen teilweise dann schon um die 20 bis 25 Prozent, was die 320-MB-Ausführung langsamer ist als die 640-MB-Ausführung. Sobald man also auf einer Auflösung von 1280x1024 oder kleiner bleibt, ist die 320-MB-Version absolut empfehlenswert - und umgedreht lohnt sich für Auflösungen überhalb von 1600x1200 dann doch schon wieder die 640-MB-Version, welche dort ihren Mehrpreis auch in Mehrleistung umsetzen kann ...
... Interessant an der GeForce 8800 GTS 320MB ist aber auch, daß ihre trotz des kleineren Speichers etwas geringere Performance gegenüber der 640-MB-Ausführung immer noch ausreichend ist, um die bisherigen HighEnd-Karten Radeon X1900 XTX, Radeon X1900 XTX und GeForce 7900 GTX in Schach zu halten. Zwar rücken diese 512-MB-Karten der GeForce 8800 GTS 320MB unter höheren Auflösungen immer näher, letztlich reicht dies aber nicht aus, um die GeForce 8800 GTS 320MB wirklich zu schlagen: Denn neben ihrer guten Performance hat diese immer noch den Neuheitswert, einen äußerst attraktiven Preis, welcher Radeon X1950 XTX und GeForce 7900 GTX erheblich unter Druck setzt und natürlich als Schmankerl oben drauf die Zukunftstechnologie Direct3D10. ATI versucht hier derzeit mit wirklich günstigen Preisen für die Radeon X1950 XTX von teilweise um die 300 Euro gegenzusteuern, aber wirklichen Erfolg dürfte man hier wohl erst dann haben, wenn man neue Angebote auf R600-Basis für diesen Preisbereich offerieren kann.
Ein paar weitere Details zu Intels 80-Cores-Projekt gibt es bei Hard Tecs 4U sowie Silicon.de. Danach hat das "Polaris" genannte Projekt auf Core-Ebene nicht mehr viel mit heutigen Prozessoren zu tun: Ein einzelner Core besteht bei Polaris grob nur noch aus Level1-Caches für Instruktionen und Daten, zwei Gleitkommaeinheiten (FPUs) und einem Router, welcher den Core mit den anderen umherliegenden Cores auf dem Prozessoren-Die verbindet. Wie stark ein einzelner Polaris-Core gegenüber herkömmlichen PC-Prozessoren geschrumpft ist, läßt sich auch gut an der reinen Transistoren-Zahl ablesen, welche gerade einmal bei etwas über 1 Million Transistoren pro Polaris-Core liegt. Zum Vergleich: Heutige PC-Prozessoren haben pro Core einen Logik-Teil (sprich ohne Level2-Cache) von 20 bis 40 Millionen Transistoren ...
... Von der Transistoren-Menge pro Core her ist Polaris somit am ehesten noch mit einem 486er zu vergleichen, dieser Prozessor stammt allerdings von 1989 ;). Damit wird nochmals bestätigt, was wir schon früher ausführten: Die ManyCore-Zeit wird deutlich kleinere Cores bringen, die Leistung kommt dann durch die hohe Anzahl der Core wie auch dadurch, daß diese (mit ihrer geringen Größe) natürlich viel effizienter zu fertigen und auf hohe Taktraten zu bringen sind. So konnte Intel den Polaris-Prozessor zu einer Verlustleistung von absolut vertretbaren 62 Watt auf immerhin 3.16 GHz betreiben - und erreichte dabei eine rein nominelle Rechenleistung von dem 300 bis 1000fachem eines Core 2 Duo Prozessors. Das größte Problem von ManyCore-Prozessoren sprach man aber ebenfalls erneut an: Für deren Erfolg ist es unabdingbar, daß sich die Software-Programmierung vollkommen vom bisherigen Singlethread-Denken löst - was allerdings seine Zeit brauchen wird.
Das geplante strafrechtliche Verbot von Killerspielen müssen wir an dieser Stelle nochmals ansprechen: Erst einmal sei präzisiert, daß der aktuelle Gesetzesentwurf (PDF) ein Verbot der Herstellung und Verbreitung beinhaltet, wobei mit "Verbreitung" natürlich der Handel und Verkauf gemeint ist. Nicht verboten wird allerdings der reine Besitz sowie die Nutzung - mit der Ausnahme, daß man die bewußten Spiele in keiner Form Minderjährigen zugänglich machen darf. Konkret bedeutet dies auch, daß das Weitergeben sogenannter Killerspiele innerhalb der eigenen Familie an minderjährige Familienangehörige mit bis zu einem Jahr bestraft werden kann - extra dafür will man auch noch das bisher geltende "Erzieherprivileg" streichen, welches Erziehungsberechtigte dazu ermächtige, selber zu entscheiden, wann die eigenen Sprößlinge reif für solcherart Aktivitäten sind ...
... Generell sollte es aber weiterhin möglich sein, sich als Erwachsener (rechtmäßig) die entsprechenden Spiele aus dem Ausland zu besorgen und in den eigenen vier Wänden zu spielen. Da das geplante Verbot allerdings auch die öffentliche Darstellung und Aufführung umfaßt, wird es schwer werden für sämtliche eSports-Veranstaltungen, welche die sogenannten Killerspiele nutzen: Dies dürfte wohl alles flach fallen, selbst LAN-Parties sollten dann nur noch in sehr privatem Rahmen möglich sein. Gleichzeitig wird der Betrieb von Gameservern auf deutschem Boden unmöglich gemacht, da dies in rechtlichem Sinne auch eine öffentliche Aufführung ist (welche halt eben im Internet stattfindet) ...
... Diese geplante Rechtslage würde es aber auch ermöglichen, ausländische Anbieter von Online-Gaming aus dem deutschen Internet auszusperren - zwar nicht die reine Berichterstattung, aber immerhin doch alle Anbieter von Gaming-Servern und Webseiten mit Downloads von Demos und Modifikationen für die betreffenden Spiele. Und da die ganze Sache immerhin als Straftat gewertet wird, kann man somit auch die deutschen Internet Service Provider völlig rechtens anweisen, die entsprechenden ausländischen Webseiten in Deutschland zu sperren. Wobei letzteres nicht nur als theoretische Möglichkeit erscheint, steht doch in den Anmerkungen zum Gesetzesentwurf ganz klar: ... "werden durch ein Verbot die Handlungsmöglichkeiten gegenüber Internet-Providern gestärkt" ...
... Dies deutet natürlich alles eher in die Richtung, daß das neue Gesetz, wenn es denn von Bundesrat und Bundestag verabschiedet würde, wirklich eine auch praktisch spürbare Verschärfung der Rechtslage bringen wird. Dies läßt sich allerdings weniger aus dem (sowieso unpräzisen) Gesetzestext erkennen, als vielmehr an der dahinterstehenden Intention der Beteiligten. Denn rein vom Text her liest sich der möglicherweise kommende Paragraph 131a des Strafgesetzbuches nicht anders als der schon existierende Paragraph 131, welcher sich auf gewalttätige Schriften bezieht. Spöttischerweise könnte man sagen, daß wenn die Gerichte den Paragraphen 131 bisher auch schon für Computerspiele angewendet haben, ein extra Paragraph 131a nur für Computerspielenicht wirklich notwendig erscheint und somit eine Gesetzesänderung hierfür reine Zeitverschwendung darstellt ...
... Davon abgesehen ist jedoch generell zu erwarten, daß ein entsprechend beschlossenes Gesetz ziemlich schnell auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter landen wird. Die allerbeste Begründung gegen eine weitere Verschärfung des bestehenden Rechts haben schließlich die Macher des womöglich kommenden neuen Rechts selber gegeben: Daß man die gesamte Begründung zum Gesetzesentwurf unter die Maßgabe des Jugendschutzes stellt, läßt sich wunderbar als Waffe gegen den Gesetzesentwurf benutzen: Denn Jugendschutz darf nie Erwachsenenschutz sein - welcher mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf allerdings zweifelsfrei betrieben wird. Ob der angestrebte Erwachsenenschutz vor Killerspielen mit der Verfassung vereinbar ist, kann hiermit zwar nicht beantwortet werden, aber das Zustandekommen des Gesetzesentwurfs unter der Vorgaukelung eines angeblichen Jugendschutzes ist es sicherlich nicht.