News-Archiv 5. - 11. Dezember 2005 (49. Kalenderwoche)
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News des 8. Dezember 2005 |
Erste Berichte zur ATI Mobility Radeon X1600 gibt es seitens Hot Hardware, Legit Reviews, PC Perspective und TrustedReviews, wobei alle dabei durchgeführten Messungen auf dem Asus A7G Notebook mit Pentium M 2.0 GHz Prozessor basierten, welches ATI den genannten Webseiten zum Test zur Verfügung stellte. Allerdings haben nur Legit Reviews sowie TrustedReviews den Vergleich zu einer nVidia Mobile-Lösung angetreten, in diesem gewinnt die Mobility Radeon X1600 mit teils geringen und teils erheblichen Abstand gegen die GeForce Go 6600. Jedoch ist als Konkurrenz zur Mobility Radeon X1600 eher denn die 12-Pipelines-Lösung GeForce Go 6800 anzusehen als die 8-Pipelines-Lösung GeForce Go 6600, hier dürfte der Vergleich deutlich knapper ausfallen.
Wie Golem berichten, will Microsoft beim geplanten Internet Explorer 7 nun endlich dessen Zonenmodell überarbeiten. Das Zonenmodell ist eine der größten Sicherheitsschwachstellen im aktuellen IE, da es immer wieder derart umgangen wird, daß sich Webseiten in die lokale Zone ("Intranetzone") schummeln und dort dann ohne Sicherheits-Beschränkungen agieren können. Begünstigt wird das ganze noch dazu dadurch, daß die lokale Zone per default vor dem Anwender verborgen liegt und dieser somit über diese Sicherheitslücke gar nicht informiert ist. Mit dem IE7 soll die lokale Zone nun per default deaktiviert werden - allerdings ist uns noch unklar, wie dann Windows Update funktionieren soll, welches (zumindestens bisher) in der lokalen Zone agiert.
Wem das deutsche/österreicher oder EU-weite Urheberrecht noch nicht weit genug geht, wird dieser Tage sicherlich an unseren französischen Nachbarn seine Freude finden, welche nach einem Bericht des Heise Newstickers vor einer gravierenden Verschärfung ihres Urheberrechts stehen. So soll der Einsatz von kopierschutzknackender Software (auch im privaten Bereich!) zukünftig mit 3 Jahren Haft zuzüglich 300.000 Euro Geldstrafe bedroht werden. Zudem soll ebenfalls bestraft werden, wer direkt oder indirekt wissentlich Informationen über solche Werkzeuge verbreitet. Weiter geht es mit Bestimmungen für die zwangsweise Implementierung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in die Übertragungen von Online-Radios sowie dem Aufbau eines universellen Filtersystems bei den Providern, um beispielsweise per Mail übertragene (illegal kopierte) MP3s aufzupüren ...
... Richtig dick kommt es allerdings mit der Anforderung, wonach Software für die Übertragung (möglicherweise) kopiergeschützten Materials ohne die automatische Integration von Wasserzeichen oder DRM generell verboten werden soll. Unter solche Software, welche (möglicherweise) kopiergeschütztes Material verbreiten könnte, fällt faktisch jede Software, die Dateioperationen über das Internet oder Netzwerke allgemein ermöglicht: Webserver, Webbrowser, FTP-Server, Chat-Server und -Clients, alle P2P-Software und weiteres - faktisch die komplette derzeit existierende Internet-Struktur. Wie das allein technisch zu leisten sein soll, wäre schon einmal eine interessante Frage: Dafür bräuchte man ein funktionierendes Zwangs-TCPA samt den Ausschluß aller non-TCPA-Rechner aus dem französischen Internet (der feuchte Traum von M$) ...
... Ob sich die französischen Politiker das gut überlegt haben, was sie da als Gesetzesentwurf eingebracht haben, steht arg zu befürchten. Andere werden sich die neue Gesetzeslage sicherlich reiflich überlegt haben, denn wie inzwischen zu erfahren, stammen zumindestens Teile des Gesetzesentwurfs direkt aus der Feder großer MAFIA-Konzerne, wie Universal Vivendi. Eine vorhergehende Diskussion scheint hier nur mit Lobbyisten, nicht aber mit dem Bürger stattgefunden zu haben - und dieser soll auch weiterhin möglichst ausgeschlossen bleiben: Denn die französische Regierung hat den Gesetzesentwurf zum "Eilverfahren" eingereicht, so daß das französische Parlament diesen noch am 22./23. Dezember verabschieden soll, was eine effektive Diskussion verhindern dürfte.
News des 7. Dezember 2005 |
techPowerUp! haben eine (aus einem gewissen Blickwinkel) lustige Anti-nVidia-Präsentation seitens ATI online gestellt, in welcher ATI nach Herzenslust gegen die GeForce 7800 GTX 512MB vom Leder zieht. Wie üblich gibt es dabei reichlich tendenziöse Aussagen nahe an der Falschaussage (hübsches Beispiel: ATI kreidet der GeForce 7800 GTX an, bezüglich des Shader-Models keine technologischen Fortschritte zur GeForce 6800 Serie gemacht zu haben - dabei hatte schließlich schon letztgenannte das Shader Model 3.0), aber solcherart Präsentationen sind ja auch eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern zumeist nur für die interne Schulung der eigenen Verkaufsmitarbeiter und zur "Beeindruckung" von OEM-Kunden gedacht. Wirklich ernst nehmen muß man das also nicht, alle großen Hersteller dürften mit solchen sich nicht ganz an die Wahrheit klammerenden "Motivationshilfen" arbeiten.
Wie der Heise Newsticker berichtet, wird neben Samsung nächstes Jahr auch Hynix GDDR4-Speicher ausliefern. Generell bietet GDDR4 nur einige interne Verbesserungen und ist somit eine direkte Weiterentwicklung von DDR2 und GDDR3. Es gibt also mit GDDR4 keine höheren Datenraten pro Datenübertragung, es bleibt das DDR-Verfahren (x2). Dafür steigen jedoch die erreichbaren Taktgeschwindigkeiten mit GDDR4 wiederum enorm an, ein frühes Hynix-Muster erreichte 1,45 GHz (an einem 256bittigen Speicherinterface 86,4 GB/sec), wobei Hynix im zweiten Halbjahr 2006 sogar 1,8 GHz erreichen will (107,3 GB/sec). Innerhalb nur eines Jahres könnte somit die Bandbreite von Grafikkarten auf das Doppelte und mehr steigen - und zwar ganz ohne einer weiteren Verbreitung des Speicherinterfaces, wobei dieser Punkt trotzdem irgendwann einmal erfolgen dürfte.
Nach vielen Meldungen zu den Marktanteilen im Grafikchip-Markt bringen die X-bit Labs nun auch eine ebensolche Meldung zu den Marktanteilen der Chipsatz-Hersteller von Mainboard-Chipsätzen, ermittelt aus Daten von Mercury Research und Goldman Sachs. Natürlich ist klar, daß Intel in diesem Markt deutlich führend ist - schließlich ist Chipzilla der führende Anbieter von Mainboard-Chipsätzen für den (auf den Gesamtmarkt bezogen) meistverkauftesten Prozessor. Daraus ergibt sich ein Marktanteil von 62 Prozent für das dritte Quartal 2005, wobei die Analysten von Goldman Sachs von bis ins erste Quartal 2006 fallenden Marktanteilen für Intel ausgehen, ohne dazu allerdings eine größere Erklärung abzuliefern ...
... Neben dieser Intel-Dominanz fallen besonders ATI und nVidia auf, die in den letzten Monaten ihre Marktanteile kontinuierlich ausbauen konnten: Über das Q3/2004 bis zum Q3/2005 schaffte es ATI von 4 auf 7 Prozent mit einer Prognose von 13 Prozent für das Q2/2006 und nVidia von 5 auf 8 Prozent mit einer Prognose von 12 Prozent. Damit würden beide eigentlichen Grafikchip-Entwickler dann endgültig in der Größenkategorie von alteingesessenen Chipsatz-Herstellern wie VIA und SiS rangieren. Alle diese Marktdaten wurden dabei jeweils aus den verkauften bzw. prognostizierten Stückzahlen errechnet, stellen also Marktanteile nach Stückzahlen und nicht nach Umsatz dar. Dazu gibt es im übrigen auch absolute Stückzahlen zu den Verkäufen im Chipsatz-Markt, womit wir wissen, daß beispielsweise im dritten Quartal 2005 ganze 66,3 Millionen Mainboard-Chipsätze abgesetzt wurden.
Shortcuts: Hard Tecs 4U berichten vom Release der ATI Mobility Radeon X1600, welche voraussichtlich ab Januar 2006 in Notebooks zu finden sein wird. Die gleiche Seite berichtet dann auch noch über den geplanten Markteintritt von AGP-Versionen der Radeon X1300 & X1600 Serie: Für erstere soll es im Februar 2006 so weit sein, die Radeon X1600 Serie auf AGP soll es dagegen schon zum Januar 2006 schaffen. Der Heise Newsticker berichtet dagegen von weiter fallenden Preisen für DDR2-Speicher, so daß dieser inzwischen breitflächig günstiger oder gleich teuer ist wie DDR1-Speicher.
News des 5. Dezember 2005 |
Die PC Games Hardware hat ein Gerücht aus Fernost aufgeschnappt, wonach nVidia im Frühjahr mit einer GeForce 7900 im absoluten HighEnd-Segment erneut angreifen will. Diese soll auf dem G71-Chip basieren und dank 90nm Fertigung mit 750 MHz oder mehr takten. Weitere Informationen zu dieser Karte sind noch nicht bekannt, aber es steht zu vermuten, daß nVidia hier die NV40/G70-Technologie noch einmal melken wird, ehe dann zum Ende des Jahres 2006 die ersten Shader 4.0 Beschleuniger das Licht der Hardware-Welt erblicken werden. Der G71-Chip wurde bisher im übrigen seitens The Inquirer dem RSX-Grafikchip der Playstation 3 gleichgesetzt, inwieweit das nach diesen neuen Informationen zur GeForce 7900 noch stimmt, bleibt momentan ungeklärt.
Eine Korrektur zu unserem aktuellen Artikel über die Entwicklung bei S3 Graphics: S3 beschreibt die Chrome S2X Serie offiziell mit 4 Vertexshader- und 8 Pixelshader-Einheiten, woraus bisher abgeleitet wurde, daß die Chrome S25 und S27 Grafikkarten über 8 Pixel-Pipelines verfügen würden. Dem ist aber nicht so, denn nach einer Information seitens S3 hat die Chrome S2X Serie "nur" 4 echte Pixel-Pipelines (samt 4 TMUs), als ergo "nur" eine Quad-Pipeline. Dafür aber besitzt jede dieser Pipelines über zwei Pixelshader-Einheiten - ein System ähnlich wie bei ATIs Radeon X1600 Serie, wo auch nur eine Quad-Pipeline vorhanden ist, diese aber jeweils über sogar drei Pixelshader-Einheiten verfügen.
Der Heise Newsticker und weiterführend die Telepolis berichten über ein Gerichtsurteil gegen den Heise-Verlag, welches noch große Wellen schlagen dürfte, da es die Spielregeln im deutschen Internet gänzlich neu definiert. Und zwar gilt bisher die gerade für Anbieter von öffentlichen Diskussionsplattformen (Foren, Chats, Blogs, Wikis, Gästebücher) relevante Regel, daß man für eventuell "illegale" Äußerungen Dritter auf der eigenen Plattform nicht haftbar gemacht werden kann, so lange man davon keine Kenntnis hat. Dies zwang jene Personen, die ein rechtliches Problem bei einem beispielsweise Forums-Postings sahen, bisher dazu, darüber zuerst mit dem Plattform-Betreiber zu reden und diesem damit die Gelegenheit zu geben, das entsprechende Posting zu löschen ...
... So sagt es zumindestens das aktuelle Teledienstegesetz: Für fremde Inhalte kann man nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn man Kenntnis über diese hat. Bisher wurde aus diesem Grundsatz heraus jedoch angenommen, daß jeglicher Rechtsverstoß erst dem Plattform-Betreiber immer wieder aufs neue zu melden sei, auch wenn es sich immer wieder um denselben (angeblichen) Rechtsverstoß handelt. Dieser Praxis erteilte das Hamburger Landgericht nun jedoch eine deutliche Absage: In solchen Fällen von Wiederholungsverstößen muß der Betreiber der Plattform dafür Sorge tragen, daß diese Rechtsverstöße nicht dauernd wieder vorkommen würden, da es nicht hinnehmbar sei, daß die "in ihren Rechten verletzten" dem Plattform-Betreiber wegen jedes einzelnen Rechtsverstoßen "hinterherrennen" müssten ...
... Die Argumentation ist erst einmal prinzipiell korrekt - in der Tat ist die Verfolgung von angeblichen und tatsächlichen Rechtsverstößen in Internet-Foren nichts anderes als ein "Hinterherrennen" hinter den Plattform-Betreiber: Jeder angeblich rechtsverletzende Beitrag ist aufzustöbern, muß dem Plattform-Betreiber einzeln gemeldet werden und eine Konsequenz gibt es dann nicht, d.h. die eigentlichen Übeltäter werden sich erneut versuchen, wenn man sich nicht gerade die Mühe macht, diese alle mühsam einzeln zu verklagen. Andererseits darf die Frage gestellt werden: Wie soll es denn anders gehen? Die vom Hamburger Landgericht explizit geforderte Vorprüfung aller Postings auf möglicherweise rechtsverletzende Aussagen kann keine Lösung sein, weil niemand die 200.000 im Heise-Forum im Monat geschriebenen Postings vorab prüfen kann (im 3DCenter-Forum laufen ca. 100.000 Postings im Monat auf) ...
... Dafür wird es auch absehbare Zeit keinerlei technische Lösung geben, die Rechtsverstöße wirklich verhindern könnte. Es ist allerhöchstens machbar, ein und denselben Rechtsverstoß automatisch auszusperren - aber auch nur, wenn er nahezu 1:1 wiederholt wird. Je nach technischer Ausführung reichen bekanntlich schon kleinere Änderungen, um eine automatische Schutzmaßnahme zu umgehen (ähnliches Prinzip wie bei Spam). Wirklich sicher wäre man nur mit einer manuellen Prüfung, was sich aufgrund des dafür nötigen Personalaufwandes kein Mensch leisten kann. Demzufolge würde uns brennend interessieren, wie sich das Hamburger Landgericht eine Vorkontrolle aller Foren- und ähnlichen Postings in Deutschland vorstellt: Fordern kann man schließlich vieles, nur bringt es absolut niemanden etwas, wenn das hohe Gericht etwas voraussetzt, was technisch schlicht nicht leistbar ist ...
... Allerdings sind noch lange nicht alle Messen gelesen: Denn das aktuelle Teledienstegesetz nimmt Plattform-Betreiber ausdrücklich von der Pflicht aus, "die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen" - was eigentlich in vollem Widerspruch zum Urteil des Hamburger Landgericht steht. Zudem wird der Heise-Verlag natürlich Rechtsmittel gegen das gefällte Urteil geben und mit etwas Glück eventuell in einer höheren Instanz gewinnen. Und letztlich dürfte die Politik möglicherweise Druck von den großen Playern wie RTL & Co. bekommen, sollte diese Rechtslage weiter Bestand haben: Diese dürften sicherlich kein Interesse haben, Unsummen in die Überwachung ihrer Foren zu investieren zu müssen und dafür trotzdem immer ständig verklagbar zu sein ...
... Für den Augenblick gilt also eher abwarten bei diesem Thema. Natürlich existiert die Gefahr, daß windige Anwälte die aktuelle, durch das genannte Urteil entstandene Rechtssituation auszunutzen versuchen, aber womöglich wird es auch schneller zu einer neuen Rechtssituation (durch das Urteil einer höheren Instanz) kommen, als man denkt. Sollten jedoch alle Stricke reissen und dieses gefällte Urteil Bestand haben, dürfte sich das deutsche Internet grundlegend ändern bzw. viele, vor allem privat betriebene Foren, Chats, Blogs, Wikis und Gästebücher eingestellt werden. Damit hätte dann das Zivilrecht das geschafft, was der deutsche Staat per Definition nicht darf: Eine Zensur des Internets - mit deutlichen Vorteilen für diejenigen, die die finanziellen Mittel zur Einklagung ihrer angeblichen oder tatsächlichen Rechte besitzen (Diskussion im Forum zu diesem Thema).
Shortcuts: Wie TweakPC vermelden, gibt es nun ein Datum für den Launch des Athlon 64 FX-60, des ersten FX-Prozessors mit DualCore: Am 10. Januar 2006 soll der mit 2.6 GHz taktende Prozessor offiziell vorgestellt werden. Nochmals TweakPC berichten, daß die von Asus geplante Physikbeschleuniger-Karte auf Basis des Ageia-Prozessors PhysX nun erst im Februar 2006 erscheinen soll. Wie Softpedia berichten, wird Microsoft die kommende Shader 4.0 fähige 3D-API nun doch wieder DirectX 10 bzw. Direct3D 10 nennen, der lange benutzte Name Windows Graphic Foundation (WGF) ist nunmehr wieder aus dem Rennen.