News-Archiv 14. - 20. Juli 2003 (29. Kalenderwoche)
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News des 20. Juli 2003 |
Mitten in den Geschäftsergebnissen des abgelaufenen Quartals, bei Hard Tecs 4U nachzuschlagen, hat AMD nun auch endlich den offiziellen Starttermin des Athlon 64 Prozessors bekanntgegeben: Am 23. September während der Computex 2003 soll es soweit sein. Weitere Informationen, beispielsweise bezüglich der dann verfügbaren Taktraten oder aber des für den Athlon 64 verwendeten Sockels, wurden allerdings nicht herausgegeben. Doch wenn die Gerüchteküche gut funktioniert, dann werden diese Informationen wohl scheibchenweise mit der Zeit auftauchen, so daß sich die genannten Fragen sicherlich in den nächsten Wochen klären lassen werden :-).
Neben einer offiziellen Meldung der Doom III Entwickler zu den Hardware-Mindestanforderungen des mit Spannung erwarteten EgoShooters schwirrt derzeit auch noch eine weitere Meldung herum, welche sich anscheinend ausführlicher mit dem Hardware-Anforderungen des Spiels auseinandersetzt, unter anderen auch in unserem Forum zu begutachten. Allerdings sind diese ausführlichen Hardware-Anforderungen, welche auch von einigen Webseiten abgeschrieben wurden, mit der seinerzeitigen Doom III Alpha 0.2 von der letztjährige E3 ermittelt worden, welche bekanntermaßen seinerzeit in verschiedene Filesharing-Netze leakte ...
... Nachvollziehen läßt sich dies, wenn man die Links auf den Urheber jener ausführlichen Hardware-Anforderungen zurückverfolgt, in diesem Fall die Seite Gamezoom. Jene hatten am 8. Juli schon einmal ausführliche Hardware-Anforderungen gepostet, in welchen etwas nebulös von "neue Daten einer Demo" gesprochen wird. Daß es sich hierbei um die besagte steinalte Alpha-Version handelt, wird aus einem weiteren Gamezoom-Meldung wahrscheinlich von letzter Woche ersichtlich, welche zwar inzwischen seitens Gamezoom gelöscht wurde, aber hier noch einsichtbar ist. Beim genaueren Lesen stellt man dann fest, daß sich beide Meldungen von Gamezoom auf dieselben angeblichen Hardware-Anforderungen beziehen bzw. letztlich vom Inhalt her gleich sind ...
... Aus der letztgenannten Meldung läßt sich dann jedoch ganz eindeutig ermitteln, daß diese angeblichen Hardware-Anforderungen im Prinzip "privat" auf Basis von Messungen mit verschiedenen PC-Systemen im Zusammenspiel mit der seinerzeitigen Alpha-Version 0.2 von Doom III ermittelt worden. Ergo: Beide Meldungen von Gamezoom inklusive aller Meldungen anderer Webseiten, welche jenen Inhalt übernommen haben, basieren auf der Alpha 0.2 - und sind damit natürlich mehr als nichtig. Denn die seinerzeige Alpha wurde rein zu Demonstrations-Zwecken für die 2002er E3 erstellt, war völlig unoptimiert und ist demzufolge auch nicht aussagekräftig über die Performance des fertigen Spiels ...
... Ähnliches gilt im übrigen auch für alle Webseiten, welche Benchmark-Werte aktueller Grafikkarten auf Basis dieser Alpha-Version veröffentlicht haben (auch wir hätten diese Möglichkeit gehabt, haben es jedoch gelassen): Dies mag nett aussehen, wenn man Doom III schon jetzt benchen kann, die Aussagekraft der dort ermittelten Zahlen ist jedoch praktisch Null. Alle Abstände der Grafikkarten untereinander und auch das gesamte Benchmark-Bild - sprich, ob ATi gewinnt oder nVidia - kann durch die Final-Version des Spiels grundsätzlich umgeworfen werden. Das Benchen einer Alpha-Version eines Spiels ist IMO nichts anderes als bessere Kaffeesatzleserei ...
... Für den Augenblick gilt also bezüglich der Hardware-Anforderungen des id Software Spiels nur jenes, was kürzlich John Carmack höchstselbst entlockt werden konnte: Für Doom III wird mindestens ein 1-GHz-Prozessor, 256 MB RAM und eine DirectX7-Grafikkarte á GeForce1 oder Radeon 7x00 benötigt. Wenn man davon ausgehend hochrechnet, daß für einen anständigen Spielgenuß im gewöhnlichen nie mehr als das Doppelte der Mindestanforderungen benötigt wird, kann man sich ca. auf 2-GHz-Prozessor, 512 MB RAM und GeForce4 Ti4400/4600, GeForceFX 5600 Ultra/5800/5900 oder Radeon 9500 Pro/9600 Pro/9700/9800 einstellen. Was schnellere Systeme noch für weitere Vorteile bringen können, wird man dann erst mit einer wohl schon demnächst erscheinenden Demo-Version ermitteln können.
Für diejenigen, welche sehnsüchtig auf Half-Life 2 warten, gibt es dagegen derzeit eine gewisse Hiobsbotschaft: Laut dem Entwickler Valve hat das Spiel ein Problem mit der Darstellung von Anti-Aliasing, dies würde zu reichlich Artefakten im Bild führen. Auf Nachfrage rückte man dann mit der Information heraus, daß dies ein Hardware-Problem der derzeitigen Grafikkarten wäre. Man hoffe allerdings, für ATi Radeon 9500-9800 Grafikkarten eine treiberseitige Lösung zu finden, für die nVidia-Grafikkarten sei eine solche jedoch auszuschließen. Nur zukünftige Hardware von nVidia (und ATi) würde dann keine Probleme bei Anti-Aliasing unter Half-Life 2 haben.
Ein kleines bißchen mehr Rechtssicherheit hat der deutsche Bundesgerichtshof mit einem Grundsatzurteil vom 17. Juli dem (deutschen) Internet gebracht. Danach sind Deep-Links absolut legitim - und zwar selbst dann, wenn dem Betreiber einer Webseite dadurch Werbeeinnahmen verloren gehen würde, wenn die Leser so nicht die Startseite seines Angebots zu Gesicht bekommen würden. In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes stellt dieser nämlich das Interesse der Allgemeinheit an der Nutzung der Hyperlink-Technik selbst vor eventuell vorhandene kommerzielle Interessen der Webseiten-Betreiber ...
... Gleichfalls findet sich dort die Aussage, daß man bei einer Publikation im Internet mit den herrschenden technischen Gegebenheiten leben muß - und dazu gehören nach Auffassung des Bundesgerichtshof Hyperlinks und eben auch und gerade Deep-Links: "Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks müsse deshalb grundsätzlich ... hingenommen werden." Unklar ist allerhöchstens, wie der Fall zu bewerten wäre, wenn ein Webseiten-Betreiber technische Schutzmaßnahmen gegen Deep-Links einsetzt. Diese Frage wurde durch den Bundesgerichtshof nicht geklärt, vermutlich wäre dies jedoch die einzige Ausnahme des getroffenen Grundsatzurteils. Irritierend ist allerhöchstens, daß man für diese Entscheidung zwei Berufungen brauchte und daß hier nicht der gesunde Menschenverstand gereicht hat ;-).
News des 19. Juli 2003 |
Geht es nach The Inquirer, dann hat der R350 (Radeon 9800 /Pro) Nachfolger R360 vor zwei Wochen sein Tape-out hinter sich gebracht. Aller Theorie dauert es nun noch ca. 3 bis 4 Monate bis zur Massenfertigung, doch diese Faustregel gilt wohl eher nur für regelrecht neue Chips. Aufgrund der sehr starken Nähe (vermutlich gibt es so gut wie gar keine Chip-internen Änderungen, sondern nur höhere Taktfrequenzen) des neuen ATi HighEnd-Chips zu seinem direkten Vorgänger dürfte der Validierungs-Prozeß beim R360 wohl wesentlich kürzer ausfallen, insofern kann die Massenfertigung des R360 womöglich schon im August beginnen. Anzumerken wäre zwar, daß The Inquirer als Quelle für Grafikchip-Meldungen - im Gegensatz im übrigen zu Prozessoren-Meldungen - ein ziemlich unsicherer Kandidat ist, aber hier dürfte man wohl richtig liegen ...
... Denn wenn ATi den R360-Chip überhaupt noch rechtzeitig vorstellen und über seine Boardhersteller entsprechende Grafikkarten unters Volk bringen will, dann sollte jener Chip baldmöglichst das Licht der Welt erblicken respektive offiziell vorgestellt werden. "Rechtszeitig" bedeutet in diesem Fall nämlich, noch deutlich vor den kommenden Winter-Chips nVidia NV40 und ATi R420 auf den Markt zu kommen, denn ansonsten würde der R360 wahrscheinlich von eben jenen Winter-Chips glatt überrollt werden. Dementsprechend sind R360-Grafikkarten spätestens im Frühherbst zu erwarten - sofern ATi hier alle seine Planungen einhalten kann.
Ziemlich viel Wirbel gibt es derzeit um den Speicherhersteller OCZ und speziell dessen DDR466 (PC3700) Speichermodule. Ausgelöst wurde dies durch einen Test von Speicher-Guru Michael Schuette (hat selber lange Zeit bei einem Speicher-Hersteller gearbeitet) auf seiner WebSeite LostCircuits, in welchem sich der OCZ DDR466 Speicher-Riegel als mit Samsung DDR333-Chips bestückt outete. Zudem konnten die getesteten Module im 2-3-2-Betrieb (wobei dieses Modul als 2-3-3 spezifiziert ist) keine stabilen 200 MHz erreichen, was für ein DDR466-Modul eigentlich selbstverständlich sein sollte (Anmerkung: dies wurde mit einem professionellen Speichertestgerät vermessen, bei den sonst üblichen Applikations-Tests wäre dieses Modul womöglich als stabil klassifiziert worden) ...
... Die Fehlleistung dieses DDR466-Moduls mag dabei allerdings eher eine Ausnahme sein, denn andere Tests, beispielsweise bei Hexus, Legit Reviews und im Extreme Overclocking Forum bescheinigen diesem Speicher, auch Speichertakte von über 250 MHz DDR realiseren können, in ersterem Fall sogar mit einer halb-regulären Speicher-Spannung von 2.7 Volt (die alte JEDEC-Spezifikation für DDR400 ist 2.5 Volt ± 0.2 Volt, die neue 2.6 Volt ± 0.1 Volt). OCZ arbeitet bei seinen Speicher-Modulen aber sowieso mit einem zusätzlichen "EVP" genanntem Spannungs-Schutz, welcher bis zu 2.9 Volt Speicher-Spannung aushalten soll. Damit entsprechen diese Module zwar nicht mehr ganz der JEDEC-Spezifikation, aber OCZ garantiert dafür im Gegenzug auch diese Speicher-Spannungen und -Taktraten. Und Speichermodule mit mehr als 200 MHz Taktfrequenz sind sowieso außerhalb jeder JEDEC-Spezifikation, insofern spielt dann eine etwas höhere Spannnung wohl auch keine ganz so große Rolle mehr ...
... Allerdings ist natürlich eher der Fund des Samsung DDR333 Speicherchips auf dem OCZ DDR466 Modul der Aufhänger für die ganze Aufregung. Prinzipiell gesehen ist erst einmal nichts verwerfliches daran, einen Samsung-Speicherchip auf einem OCZ-Speichermodul zu finden, denn viele Speicherhersteller stellen keine Speicherchips selber her, sondern kaufen diese von den wenigen großen Speicherchip-Herstellern zu. Auch liegt grundsätzlich gesehen nichts verwerfliches darin, einen DDR333-Speicherchip für ein DDR466-Modul zu verwenden: Da OCZ (laut Eigendarstellung) die Speicherchips sowieso allesamt handverliest (prüft, wieviel sich aus jedem einzelnen Speicherchip an Taktfrequenz herausholen lässt) und zudem die Ziel-Taktfrequenz dem Käufer auch garantiert, sollte letzterer keine Probleme haben, ein solches Modul auch im DDR466-Modus stabil betreiben zu können ...
... Daß ein DDR333-Speicherchip auch DDR466-Taktraten schaffen kann, ist dabei theoretisch durchaus möglich, wobei diese Chance mit DDR400-Modulen sicherlich höher ausfallen sollte. Der springende Punkt ist, daß die Labelung "DDR333" oder "DDR400" auf einem Speicherchip im Prinzip gar nichts über die wirklich erreichbaren Taktraten aussagt. Ähnlich wie bei der Prozessoren-Herstellung laufen bei den Speicherchip-Herstellern keine unterschiedlichen Produktionsbänder für DDR333- und DDR400-Speicherchips, sondern alle Chips der DDR1-Spezifikation werden auf demselben Band hergestellt. Nach der Produktion erfolgt dann zwar ein Speed-Test, doch die Speicherchips müssen danach durchaus nicht so gelabelt werden, wie der Speed-Test dies ergeben hat ...
... Denn wie schon bei den Prozessoren werden die gefertigten Speicherchips nach den Anforderungen des Marktes gelabelt. So kann es vorkommen, daß die komplette Produktion eines Speicherherstellers den DDR400-Standard erfüllen könnte, dennoch aber nur 10 Prozent davon den Aufdruck "DDR400" bekommen, da die Mehrzahl der Aufträge (vorwiegend von OEMs, bei welchen noch massiv Chipsätze mit DDR266- und DDR333-Support verbaut werden) eben noch nach DDR266- und DDR333-Speichern verlangt. So weit, so gut. Es ist also unserer Ansicht nach legal, wenn OCZ die Speicherchips anderer Hersteller verbaut, genauso wie, wenn es nur DDR333-Speicherchips sind und diese von OCZ per Werk übertaktet werden (mit Garantie für den Kunden wohlgemerkt) ...
... Was sich jedoch für uns als nicht in Ordnung darstellt, ist der Umstand, daß die Käufer nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden, daß sie ein DDR466-Speichermodul mit DDR333-Speicherchips erwerben. Sicherlich garantiert OCZ dem Käufer den Speichertakt von 233 MHz bei 2-3-3-7 Timings und jener muß eigentlich auch gar nicht wissen, wie OCZ dies erreicht. Doch: Bei der Verwendung von DDR-Speicherchips für DDR466-Speichermodule betreibt man - selbst wenn die handverlesenen Speicherchips dies mitmachen sollten - Overclocking ab Werk. Und darüber sollte der Käufer auf jeden Fall in Kenntnis gesetzt werden ...
... Rechtlich gesehen ist dies allerdings wahrscheinlich nicht durchsetzbar: So lange OCZ den garantierten Speichertakt einhalten und kein Käufer von irgendeinem Schaden berichten kann, ist das "wie" nun einmal die Sache des Herstellers. OCZ kann sich hier rein rechtlich dadurch retten, daß man letztlich keine Speicherchips verkauft, sondern nur komplette Speichermodule, und somit nicht für die Spezifikationen der einzelnen Speicherchips geradestehen muß. Schön ist diese Praxis allerdings nicht und ein besonderes Vertrauen in die Anbieter von außerhalb der Spezifikationen des Speicher-Standardisierungsgremiums JEDEC stehenden Speichermodulen, sprich DDR433, DDR466 und DDR500, wird dadurch auch nicht geweckt.
News des 17. Juli 2003 |
Für AMD´s Athlon 64 Prozessor herrscht momentan ein wenig Verunsicherung über den benutzten Sockel - neben dem von AMD ursprünglich genannten Sockel 754 sind nun auch noch der Sockel 940 des Opteron und ein neuer Sockel 939 ins Gespräch gekommen, wie Seijin berichten. Zumindestens wird es definitiv Sockel 940 Mainboards geben, welche sowohl den Opteron als auch den Athlon 64 tragen werden können. Dies würde die Schlußfolgerung zulassen, daß es den Athlon 64 auch oder ausschließlich im Sockel 940 geben wird. Ob dies so stimmt, ist momentan noch überhaupt nicht beantwortbar - alles ist derzeit noch möglich ...
... Nicht unplausibel ist dabei die Vermutung seitens Seijin, AMD würden den Athlon 64 mit 1 MB Level2 Cache im Sockel 940 bringen und nur die geplante LowCost-Version mit nur 256 kByte Level2 Cache im Sockel 754. Der Clou an dieser Mutmaßung wäre, daß AMD dann wohl auch beim "normalen" (dem mit 1 MB Level2 Cache) Athlon 64 ein DualChannel Speicherinterface (?) hätte, nur der LowCost Athlon 64 käme dann noch mit SingleChannel Interface. Technisch gesehen scheint diese Umstellung - da der Athlon 64 eigentlich klar mit SingleChannel Interface geplant war - auch so spät noch durchaus machbar, da aller Vermutung nach sämtliche Athlon 64 und Opterons (aus wirtschaftlichen Gründen) sowieso vom selben Produktionsband laufen ...
... Es werden dann wahrscheinlich einfach nur eine entsprechende Anzahl von HyperTransport-Kanälen bzw. nach Bedarf die Hälfte des Speicherinterfaces per Hardware-Lock deaktiviert, denn dies sind die einzigen technischen Unterschiede zwischen Athlon 64 sowie Opteron 1xx, 2xx und 8xx. Es würde uns jedenfalls arg überraschen, wenn diese 4 verschiedenen Prozessoren allesamt extra hergestellt werden würden, denn die Unterschiede zwischen diesen dürften nur wenige hunderttausend Transistoren betragen. Im übrigen wäre die Entscheidung, dem Athlon 64 doch noch ein DualChannel Speicherinterface zu spendieren, natürlich höchst begrüßenswert, denn Intel zieht mit den MegaHertz-Zahlen immer weiter davon und AMD kann hier gar nichts anderes als mehr Pro-MHz-Leistung entgegensetzen, wenn die ersten Athlon 64 nur mit maximal 2 GHz und später auch nicht mit viel mehr antreten werden.
Mal wieder einige Hinweise zur Aufklärung des Prescott/Springdale/Canterwood Kompatibilitäts-Problems haben Overclockers anzubieten. So konnte man herausfinden, daß beispielsweise die auf dem Asus P4P800 Spingdale-Mainboard und dem Abit IC7 Canterwood-Mainboard verbauten Spannungswandler problemlos jene Spannungen zur Verfügung stellen, welche der Prescott-Prozessor benötigen wird. Da beide verbauten Spannungswandler auch auf anderen i865- und i875-Mainboards im Einsatz sind, sollten von der Seite der "richtigen" CPU-Spannung eigentlich kein Problem existieren ...
... Jenes Annahme wird im übrigen auch seitens Gigabyte unterstützt, welche laut MBReview ihre eigenen i865- und i875-Mainboards auf Nachfrage als eindeutig Prescott-tauglich bestätigt haben. Jene die ganze momentane Verunsicherung auslösenden Gerüchte, alle derzeitigen i865- und i875-Mainboards wäre prinzipiell nicht Prescott-tauglich, wurden dabei von Gigabyte als reine Gerüchte und unbestätigt abgetan. Mal schauen, ob es von anderen Mainboard-Herstellern ähnliche Meldungen geben wird - einige versprechen schließlich derzeit laut ihren Produktbeschreibungen schon den Prescott-Support, womit eine klärende Stellungnahme durchaus sehr nutzvoll und beruhigend für die Käufer solcher Mainboards wäre.
News des 16. Juli 2003 |
Keine schöne Geschichte spielt sich derzeit bei Omegadrive und deren getweakter nVidia-Treiber ab: Wie auf der Startseite der Treiber-Tweaker verkündet (welche nebenbei auch erstklassige getweakte ATi-Treiber fabrizieren), sind diese offenbar frontal mit der Rechtsabteilung von nVidia kollidiert. Im genauen konfrontierte nVidia Omegadrive mit Vorwürfen, die geweakten Treiber würden nVidia´s Urheberrechte verletzten, in dem sie (in den USA verbotenes) Reverse Engineering (Entschlüsseln von Dateien, um an eine veränderbare Form des Codes zu kommen) betreiben würden ...
... Dem ist allerdings nicht so, denn die getweakten Treiber von Omegadrive erreichen ihre Tweaks allein über Windows-Bordmittel wie Registry-Einträge und verletzten somit nicht die Urheberrechte von nVidia - mal ganz abgesehen davon, daß das Urheberrecht eigentlich nicht dazu gedacht war und ist, die Käufer von der uneingeschränkten Benutzung ihrer Produkte abzuhalten, sondern allein unbezahlte Kopien und den Diebstahl von geistigen Eigentum zur Gewinnerzielungs-Absicht verhindern sollen. Dies trifft jedoch in diesem Fall definitiv nicht zu, denn nVidia erleidet durch die Omegadrive-Treiber keinerlei geschäftlichen Schaden ...
... Das von nVidia vorgetragene Argument, beim nVidia-Support würden sich viele Anwender gemeldet haben, deren PC durch die Omegadrive-Treiber angeblich "beschädigt" seien, ist dabei mehr als offensichtlich rein vorgeschoben, denn ansonsten könnte nVidia wohl gar keine Argumente gegen Omegadrive vorbringen. Laut der Aussage des Machers der Treiber in einem Interview bei OCAddiction beschränken sich die üblichen Beschwerde-Mails an ihn jedoch eher auf Fragen, warum der Omegadrive-Treiber nun 100 Punkte weniger im 3DMark bringen würde ;-), was für uns auch deutlich glaubhafter klingt als die nVidia-Story von "beschädigten Rechnern" ...
... In jenem vorgelinkten Interview wurde auch ausgesagt, daß nVidia Omegadrive "empfohlen" hat, keine weiteren nVidia-Treiber mehr herauszubringen, bevor nVidia sich nicht zurückgemeldet (was inzwischen auch schon wieder drei Wochen zurückliegt). In einer solchen Unsicherheitslage wollte man bei Omegadrive aber nicht weiterarbeiten und hat somit sein Schaffen an allen weiteren Omegadrive-Treibern auf nVidia-Basis eingestellt. Man kann zwar womöglich behaupten, daß man bei Omegadrive die Flinte hier eventuell zu früh ins Korn geworfen hat, denn selbst bei einem Rechtstreit mit nVidia wäre Omegadrive die Unterstützung der Community sicher ...
... Doch andererseits muß man Omegadrive auch verstehen, daß man sich dort den Ärger mit nVidia nicht antun will, wenn nVidia das eigentliche Ziel der Omegadrive-Treiber, und zwar eine noch besser Kompatibilität und Qualität für nVidia-Produkte, nicht zu würdigen weiss. Immerhin macht man bei Omegadrive diese Arbeit völlig kostenlos und allein auf der Basis von Anerkennung und Wertschätzung durch die Nutzer. Und daß es im übrigen auch anders geht, beweist derzeit ATi: Jene unterstützen die Arbeit von Omegadrive mit einem Direktkontakt zum ATi Treiber-Team und mit ATi-Hardware.
Beim Planet 3DNow! hat man den nForce2 Config-Guide für den derzeit marktbeherrschenden nVidia Sockel A Chipsatz nochmals aktualisiert und erweitert. So wurden zum einen mehrere Fehler bei der Deinstallation von Systemkomponenten unter Windows XP erläutert, sowie einfache Workarounds dazu ergänzt. Desweiteren wurde das Thema IDE Standard-/Filter-/Miniport-Treiber noch einmal genauer beschrieben, der Guide um einige Grafiken und Bilder ergänzt, die nForce2-Linksammlung am Schluß des Artikels aktualisiert und letztlich noch einige weitere diesbezügliche Treiber zum Download zur Verfügung gestellt.
News des 15. Juli 2003 |
Nach einer Meldung seitens Hard Tecs 4U wird SiS seinen QuadChannel R659 RDRAM-Chipsatz für den Pentium 4 im September in den Markt bringen. Jener unterstützt bis zu PC1200 RDRAM-Module (mit einem physikalischen Takt von 600 MHz) und erreicht durch das QuadChannel Speicherinterface, welches allerdings 4 gleichzeitig eingesetzte gleiche Speichermodule erfordert, eine Bandbreite von runden 9 GB/sec. Jener Vorteil ist aber auch gleichzeitig wieder der Nachteil: Auf dem Pentium 4 benötigt niemand so viel Bandbreite, denn der derzeitige FSB800 hat nur eine Bandbreiten-Anforderung von 6 GB/sec ...
... Und auch für die zukünftigen FSB-Erhöhungen seitens Intel ist der kommenden SiS-Chipsatz noch viel zu früh: Laut den aktuellen Kenntnisse über die Intel-Zukunftsplanungen erfolgt der Sprung auf den FSB1066 mit einer Bandbreiten-Anforderung von 8 GB/sec erst gegen Mitte/Ende 2005, der Sprung auf den FSB1200 mit einer Bandbreiten-Anforderung von 9 GB/sec erst irgendwann 2006/2007. Insofern erscheint der SiS R659 Chipsatz trotz der technisch interessant wirkenden Zahlen eher als technischer Overkill, welcher zudem mittels der 4 gleichzeitig einzusetzenden Speichermodule auch nicht ganz billig sein dürfte. Mehr Performance als die aktuellen Pentium 4 Chipsätze sind zumindestens durch die hohe Speicherbandbreite des SiS R659 definitiv nicht zu erwarten.
Jenes Problem, daß auf der Prozessoren-Seite derzeit gar nicht so viel Speicherbandbreite benötigt wird, hat schließlich auch der hier schon ausführlich vorgestellte XDR-Speicher von RAMBUS. Jener könnte an einem QuadChannel Interface auch problemlos Bandbreiten von 24 GB/sec realisieren - doch kein aktueller Intel-Prozessor von Pentium 4 über Xeon bis Itanium 2 kann damit etwas anfangen, deren Bandbreiten-Bedarf liegt allesamt um Dimensionen geringer und wird auch in Zukunft nur gemächlich steigen. Derzeit sehen wir für XDR eigentlich nur beim AMD Opteron bzw. Athlon 64 eine wirkliche Chance zu landen ...
... Denn dieser kann durch seinen in die CPU integrierten Speichercontroller problemlos mit höheren anliegenden Bandbreiten arbeiten, es gibt hier keinen Flaschenhals "FrontSideBus" mehr. Zudem läßt sich die Performance eines Opteron bzw. Athlon 64 durch eine höhere Speicherbandbreite wohl auch entsprechend steigern - wobei anzumerken ist, daß noch keinerlei Praxiserfahrungen darüber vorliegen, wie ein Prozessor mit immerhin 24 GB/sec Speicherbandbreite skaliert. Speziell bei Anwendungen, wo sehr große Datenmengen bewegt werden, dürften sich aber auch mit solch sehr hohen Speicherbandbreiten noch Vorteile einstellen. Doch auch der Opteron bzw. Athlon 64 sind für XDR-Speicher nicht so einfach aus dem Handgelenk erreichbar ...
... Denn der in diesen Prozessoren integrierter Speichercontroller versteht derzeit nur DDR1-Speicher und muß selbst für den Support von DDR2-Speicher Hardware-seitig umgebaut werden, was dann neue Prozessoren erforderlich macht. Ergo müßte AMD schon extra Opteron und Athlon 64 Modelle mit XDR-Support auflegen, damit jener Speicher überhaupt in die Lage kommen kann, sein Potential bei diesen Prozessoren zu zeigen. Ob dies passiert, läßt sich schwerlich voraussagen - wenn jedoch nicht, wird XDR auf dem Prozessoren-Markt wohl kaum Fuß fassen können und sich so eher auf die Grafikchips konzentrieren müssen. Dort gibt es keine limitierenden Flaschenhälse á FSB und dort sind hohe Bandbreiten (96 GB/sec) immer sehr gern willkommen.
Vielen Dank an alle, die nach dem gestrigen Aufruf uns Informationen zum schweizer Urheberrecht geschickt haben. Ähnlich wie im bisherigen deutschen/österreichischen Urheberrecht hat der Käufer in der Schweiz ein uneingeschränktes Nutzungsrecht im privaten Bereich (außer für Computerprogramme), was dann natürlich automatisch auch die private Kopie und das Umgehen von Kopierschutz-Mechanismen mit erlaubt. Zusätzlich gibt es in der Schweiz noch ein Recht auf Archivierungs- und Sicherungsexemplare, hier inklusive von Computerprogrammen. Dabei verbietet das schweizer Recht sogar ausdrücklich, daß ein Hersteller seinen Kunden dieses Recht per Kaufvertrag oder Nutzungsbedingungen untersagt - hier waren bei der Gesetzgebung offenbar mitdenkende Menschen am Werk ;-) ...
... Damit ist die derzeitige urheberrechtliche Lage in der Schweiz sogar noch besser als jene in Deutschland und Österreich noch vor den neuen Urheberrechts-Gesetzen. Auch ist die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied nicht an die entsprechende EU-Urheberrechtlinie gebunden, welche Deutschland und Österreich zu den Gesetzesänderungen gezwungen hat. Allerdings könnte jenes Ungemach auch irgendwann einmal der Schweiz drohen: Denn laut einem Beitrag von PCtip hat auch die Schweiz die sogenannten WIPO-Abkommen unterzeichnet, welche die Unterzeichner-Staaten zur juristischen Unterbindung der Umgehung von Kopierschutz-Maßnahmen zwingt.
News des 14. Juli 2003 |
Das Benchmark-Tool Fraps ist kürzlich in der Version 2.0 erschienen, die freie Version des Programms ist hier downloadbar. Die kostenpflichtige Version des Programms hat dabei allerdings ein hochinteressantes Zusatz-Feature zu bieten: Und zwar die Aufnahme eigener Matches in beliebigen OpenGL- und Direct3D-Spielen in Form eines AVI-Filmes. Zwar bieten die id Software Engines auch schon ähnliches an, doch dort werden vom Spiel immer nur eine gigantische Menge an Screenshots erzeugt, welche man später manuell zu einem Film zusammenfassen muß. Die kostenpflichtige Version von Fraps scheint diese Funktionalität dagegen deutlich eleganter und vor allem universeller (für alle Spiele) lösen zu können.
Wenn am Freitag das neue deutsche Urheberrecht dran war, so bekommen heute die Österreicher "ihr Fett" weg ;-). Denn auch die Alpenrepublik hat zum ersten 1. Juli ein neues österreichische Urheberrecht angenommen, zu welchem es hier (PDF, 117 kB) eine recht aussagekräftige Abhandlung gibt. Danach sollte sich das neues österreichische Urheberrecht sehr ähnlich dem neuen deutschen Urheberrecht verhalten: Privatkopie erst einmal ja, aber trotzdem totales Verbot des Umgehens jeglicher Kopierschutz-Mechanismen und Unter-Strafe-Stellung entsprechender Geräte, Software oder Anleitungen ...
... Im übrigen gibt die vorgelinkte Abhandlung nochmals deutliche Hinweise darauf, wo der österreichische Gesetzgeber (ist in Deutschland ähnlich) die Schwerpunkte bezüglich der strafrechtlichen Relevanz sieht: Das reine Umgehen eines Kopierschutzes wird wohl eher noch als Bagatelle gesehen, die Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung und Besitz von Umgehungsmitteln wird jedoch strafrechtlich verfolgt - in Österreich mit einer Strafandrohung von bis zu 6 Monaten im Normalfall und bis zu 2 Jahren bei gewerbsmäßiger Nutzung. Man könnte also durchaus die Behauptung aufstellen, der reine Besitz eines CD-Kopierprogramms könnte auch Privatpersonen bis zu 6 Monate hinter schwedische Gardinen bringen :-) ...
... Dies ist natürlich nur ein extremes Beispiel, bisher ist überhaupt noch nicht bekannt, wie streng das Gesetz durchgesetzt werden wird und zu welchem Strafmaß normalsterbliche Personen verdonnert werden. Fakt ist jedoch, daß rein offiziell das Umgehen von Kopierschutz-Mechanismen damit aus einem mehr oder weniger legalen Status direkt ins Strafrecht verschoben wird. Und selbst wenn "ertappte Sünder" hier nur mit einer Geldstrafte davonkommen dürften, rechtlich wären diese dann vorbestraft - unter Umständen nur deswegen, weil man das "falsche" Stück Software auf seinem Rechner hat ...
... Allerdings zeigt auch insbesondere das Beispiel Österreich, wo das neue Urheberrecht schließlich schon in Kraft ist, daß doch noch ein Unterschied zwischen dem Recht auf dem Papier und dem durchgesetztem Recht besteht. Uns ist jedenfalls noch nicht bekannt, daß in Österreich beispielsweise nun plötzlich nur noch CD-Brenner und CD-Kopierprogramme ohne RAW-Modus verkauft werden. Allerdings wäre auch hier anzumerken: Was noch nicht ist, kann durchaus noch kommen. Rein rechtlich hätte die Musikindustrie jetzt keine Probleme mehr, gegen alles vorzugehen, was nur im entferntesten einen Kopierschutz umgehen kann ...
PS für die Schweizer: Uns sind derzeit die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in der Schweiz leider nicht bekannt. Aber da die Schweiz nicht in der Europäischen Union ist, muß sie auch nicht jene neue Urheberrecht-Richtline der EU umsetzen, welche in Deutschland und Österreich in den beschriebenen neuen Urheberrechts-Gesetzen resultierte. Nichts desto trotz: Wer handfeste Informationen über die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen in der Schweiz hat, der zögere bitte nicht, uns diese per Mail zukommen zu lassen.