News-Archiv 27. Dezember 2004 - 2. Januar 2005 (53. Kalenderwoche)
1./2. Januar 31. Dezember 30. Dezember 29. Dezember 28. Dezember 27. Dezember
News des 1./2. Januar 2005 |
Bei DFI findet sich ein neues Desktop Pentium-M Mainboard namens 852GME-MGF, welches im Gegensatz zu den bisherigen Pentium-M Desktop-Mainboards von AOpen und DFI bereits den FSB533 des Pentium-M offiziell unterstützt (wobei dies die bisherigen Boards inoffiziell über deren Overclocking-Möglichkeiten auch tun). Allerdings sollte man langsam aber sicher doch eher auf den kommenden Alviso-Chipsatz für den Pentium-M warten, denn allein der FSB533 bringt dem Pentium-M nur einen eher unwesentlichen Performance-Gewinn, wie auch AnandTech kürzlich nachwiesen. Was auch kein Wunder ist, denn die Speicher-Bandbreite jetziger Pentium-M Systeme ist immer noch viel zu gering, eine Erhöhung der FSB-Bandbreite deshalb derzeit mehrheitlich nutzlos. Erst mit dem Alviso-Chipsatz wird der Pentium-M einen konkurrenzfähigen Unterbau bezüglich der Speicher-Bandbreite erhalten.
Der Heise Newsticker warnt vor breitflächig bei Google eingeschobenen Anzeigen, hinter welchen sich automatisch installierende Trojaner verbergen. Erstaunlicherweise hat Google die Anzeigen, welche immerhin schon vor zwei Tagen entdeckt wurden, immer noch mitlaufen (was ein Zwielicht auf Google wirft, wo anscheinend die eigene Kasse wichtiger ist als die Sicherheit der Endkunden), so daß der Heise Newsticker hierzu noch eine zweite Meldung herausgab, diesesmal mit etwas genauerer Beschreibung. In diesem Zusammenhang passend ist auch der (recht amüsant geschriebene) Report "Schädlingen auf der Spur" von Heise Security, in welchem ein ungepatchtes Windows auf das Internet losgelassen und dann beobachtet wird, wie die Sicherheitslücken in nur wenigen Minuten ausgenutzt werden und welche Funktionen die somit eingefangenen Trojaner ausführten ...
... Ob allerdings die Empfehlung des Autors, sein Windows immer im vollständig gepatchten Zustand zu halten, wirklich der in Bezug auf Sicherheitsdinge Weisheit letzter Schluß ist, muß doch leider bezweifelt werden: Denn für noch nicht offiziell bekannte Sicherheitslücken gibt es keine Patches - und ironischerweise verzögert ausgerechnet Microsoft teilweise den Release von Patches, sofern eine Sicherheitslücke eben noch nicht offiziell bekannt ist. Daß dies die Hacker nicht davon abhält, solche Sicherheitslücken auszunutzen, sollte klar sein - ganz besonders bei Sicherheitslücken, welche offiziell bekannt sind, von Microsoft jedoch trotzdem nicht gepatcht werden. Eine klarere Lösung ist da schon das Deaktivieren von aktiven Inhalten im Internet Explorer, weil mehr oder weniger jede Sicherheitslücke auf der Ausführung von Scriptcode basiert. Ironischerweise kann man somit mit einem völlig ungepatchten Windows, aber ohne Scriptfähigkeiten, länger (und gemütlicher) "überleben" als im umgedrehten Fall.
Shortcuts: Bei Adrian´s Rojak Pot gibt es einen Volt Modding Guide für die Grafikkarten der Radeon X800 Serie, während sich ein weiterer Voltmod-Guide bei der Virtual Zone speziell mit der PCIe-Version der Radeon X800 XT-PE beschäftigt. Aus einem Postings unseres Forums läßt sich erfahren, daß der 71.22er nVidia-Treiber Einträge für den NV48-Chip besitzt, aber auch der NV47-Chip im Treibercode schon des längeren erwähnt wird - was die Wahrscheinlichkeit für ein Erscheinen beider Chips erheblich steigert. Beim japanischen PC Watch zeigt man eine eher urige Grafikkarte in Form einer Mini-AGP-Karte mit ATi M10-Chip (Mobility Radeon 9600), welche ihren Einsatz gewöhnlich in Kleinstrechnern findet ...
... Laut Neowin scheint man sich bei Microsoft nun endgültig vom IA64-Support in Windows XP verabschiedet zu haben - was angesichts des Umsattelns von Intel auf die AMD-nahe 64-Bit-Erweiterung EM64T nur folgerichtig ist. Laut den X-bit Labs wird der von nVidia gestellte Grafikchip der Playstation3 ein Hybrid aus NV40 und NV50 mit der Nutzung von Rambus´ XDR als Speicher - der von ATi gestellte Xbox2-Grafikchip basiert bekanntermaßen auf dem R500 (welcher nicht direkt etwas mit dem R520 zu tun hat) in Zusammenarbeit mit eingebettetem Speicher. Und letztlich wäre noch ein Artikel seitens Tom´s Hardware Guide zu erwähnen, mit welchem sich jene die Mühe gemacht haben, alle relevanten Prozessoren seit 1995 bis heute miteinander zu vergleichen. Dazu gibt es auch einen lesenswerten Abriß der x86-Geschichte von den Anfängen anno 1978 an.
News des 30. Dezember 2004 |
Zu den Taktfrequenzen der kommenden DualCore-Prozessoren seitens AMD gab es bisher nur wenige Angaben: Man vermutet, daß AMD die Taktraten im Gegensatz zu den derzeitigen SingleCore-Prozessoren etwas senken muß, im Gespräch war gerüchteweise ein Takt von 1.8 GHz. The Inquirer wollen dies nun genauer wissen und präsentieren eine komplette Aufstellung der kommenden AMD DualCore-Prozessoren, welche von 1.6 bis 2.4 GHz reicht. Ob diese allerdings in dieser Form korrekt ist, muß derzeit doch eher bezweifelt werden, denn die Verlustleistung des dort gelisteten 1.6 GHz Modells erscheint mit 30 Watt doch arg gering für einen DualCore-Prozessor und ist zudem auch sehr abweichend von den Werten der anderen gelisteten Modelle. Derzeit sollte man sich besser nicht auf diese Aufstellung verlassen, sie ist allerhöchstens ein Hinweis, welcher jedoch eine Bestätigung benötigt.
Der eine oder andere wird sicherlich über einen ZDF Frontal Bericht von Ende November gestoßen sein, in welchem pauschal die Behauptung "Computerspiele machen dumm" aufgestellt wurde. Richtigerweise hätte die Schlußfolgerung des Artikels eher lauten müssen, daß zuviel Zeit mit Computerspielen eher schädlich als nützlich ist - aber was will man vom ZDF schon erwarten ;). Etwas in der Aussage ziemlich gegenteiliges und zudem zum auch wissenschaftlich deutlich besser fundierteres behauptet dagegen ein Artikel des Spiegels, wonach neueste Studien unabhängiger Forscher erwiesen haben, daß insbesondere Computerspiele verschiedene Fähigkeiten deutlich verbessern. Interessant ist dabei, daß solche positiven Effekte nicht nur bei den eher "harmlosen" Spielen zu finden sind, sondern beispielsweise auch ein Medal of Honor nachweislich die Aufmerksamkeitsleistung steigert - und dies in diesem Beispiel sogar stärker als Tetris. Wie so oft üblich dürfte es schlicht auf das gesunde Maß ankommen - und um zu erkennen, daß Computerspielen als einziges Hobby der eigenen Sprösslinge nicht wirklich gesund ist, benötigt es sicherlich keine Studien.
Nachdem wir in den letzten Tagen schon einiges zum Thema Urheberechtsabgaben gesagt haben, gießt der Standard neues Öl ins Feuer in Form einer Meldung über die Höhe der geplanten Urheberrechtsabgabe auf Festplatten in Österreich: Dabei will man mit 30 Euro für eine 40-GB-Festplatte mehr als kräftig zulangen. Zwar ist nicht anzumehmen, daß sich dieser Betrag 1:1 auf größere Festplatten umrechnen läßt, doch selbst bei einer vorsichtigen Rechnung dürfte bei 200-GB-Geräten der dreistellige Bereich nahe oder schon erreicht sein. Angesichts dessen, daß solche Platten inzwischen auch schon für 100 Euro zu haben sind, würde die Urheberrechtsabgabe dann den Preis effektiv verdoppeln. Wirklich durchdacht scheint diese Regelung aber nicht zu sein, denn wenn derartige Preiserhöhungen nur wegen der Urheberrechtsabgaben tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, werden sich die Verbraucher ihre Datenträger einfach aus dem europäischen Ausland schicken lassen - völlig legal und zudem zollfrei innerhalb der EU-Grenzen ...
... Eine gewisse Preiserhöhung, die im Rahmen bleibt, würde der Verbraucher wohl widerstandslos akzeptieren, aber eine derart massive wird den Verwertungsgesellschaften kein zusätzliches Geld in die Kassen spülen, sondern nur die ausländischen Versandhändler glücklich machen. Ziemlich frech sind im übrigen die Aussagen jener Verwertungsgesellschaften in Bezug auf die Rechtfertigung der neuen Abgaben: Denn das "tonnenweise" unbezahlte Herunterladen von Musik & Filmen aus dem Internet ist illegal bzw. erfüllt zumindestens nicht den Sachbestand einer legalen Privatkopie - und nur auf legale Privatkopien können Urheberechtsabgaben erhoben werden. Für illegal gezogenes Material kann es dagegen niemals Urheberechtsabgaben geben! Die neuen Abgaben sind demzufolge entweder illegal - oder aber die Medienindustrie legalisiert auf diesem Weg bisher illegalen Kopien bzw. macht das unbezahlte Downloaden legal :).
Shortcuts: Laut The Inquirer werden erst diese Woche erste Samples der neuen ATi-Chips an die Grafikkarten-Hersteller gehen. Der Markteintritt der neuen Karten wird demzufolge kaum vor Ende Januar erfolgen können. Einen weiteren Artikel zur Gigabyte 3D1 Dual-GeForce-6600-GT-Grafikkarte gibt es bei der FiringSquad. Bei IBM gibt es einen wunderbaren Artikel über die Geschichte des Mikroprozessors. Und abschließend: Von dem hier vermeldeten Massenhack war indirekt auch das 3DCenter betroffen - unsere Downloads liegen nämlich auf einem von Loomes gehosteten Server. Allerdings kann volle Entwarnung bezüglich irgendwelcher Bedenken gegeben werden, denn die auf dem Server liegenden Files sind immer noch absolut identisch zu unseren lokalen Kopien - und HTML-Dateien oder anderes lag (unsererseits) nie auf diesem Loomes-Server.
News des 29. Dezember 2004 |
AnandTech haben sich mit der Linux-Performance des Pentium-M beschäftigt und dabei auch das endlich lieferbare 2.1 GHz Modell getestet sowie einen Vorgriff auf den FSB533 beim Pentium-M getan. Insbesondere der Pentium-M 2.13 GHz mit FSB533 erweist sich dabei als harter Konkurrent zu Athlon 64 3800+ und Pentium 4 560J, und gewinnt viele der Benchmarks gegen diese (bei ähnlichem Listenpreis). Der Performance-Unterschied zwischen FSB400 und FSB533 konnte dabei mit 2,5 Prozent ermittelt werden (allerdings existiert noch ein Taktvorteil von 33 MHz aka 1,6 Prozent beim FSB533-Modell). Wie hier schon einmal ausgeführt, kommt beim "echten" FSB533 auf dem Pentium-M dann aber noch der Chipsatz-Effekt hinzu, wo dem Prozessor eine deutlich höhere Speicherbandbreite zur Verfügung stehen wird, welche für den hauptsächlichen Teil des zu erwartenden Performance-Sprungs sorgen wird.
Bei Hard Tecs 4U berichtet man von zwei neuen Intel i915-Chipsätzen, im genauen i915PL und i915GL. Nun deuten die Namen schon recht zielsicher auf abgespeckte Varianten der eigentlichen Chipsätze hin, welche bei Intel zumeist nicht so wesentlich interessant sind. In diesem Fall betrifft die Abspeckung aber ausnahmsweise einmal eine wirklich verzichtbare Sache: Den Support von DDR2-Speicher. Richtig interessant wird die Sache zudem dadurch, daß Intel diese i915PL/i915GL Chipsätze (P = Normalversion, G = mit integrierter Grafik) gleich mit 10 Dollar weniger anbieten will als die Normalversionen, das ist immerhin rund ein Fünftel weniger. In diesem Fall lohnt es sich regelrecht, generell auf den i915PL-Chipsatz anstatt auf den i915P-Chipsatz zu setzen ...
... Zwei Einschränkungen sind hierbei jedoch zu formulieren: Erstens gilt diese Überlegung nicht für den i915GL-Chipsatz, also denjenigen mit intergrierter Grafikeinheit - sofern man diese nutzen will. Denn da sich deren Leistungsfähigkeit an der zur Verfügung stehenden System-Speicherbandbreite entscheidet, lohnt hier in jedem Fall der Griff zu DDR2, da man hierbei mit DDR2/533 auf jeden Fall deutlich mehr Bandbreite und damit mehr Leistung für die integrierte Grafikeinheit hat als bei regulärem DDR400. Und zweitens ist ein DDR2-System perspektivisch besser dazu geeignet, FSB1066-Prozessoren aufzunehmen, da der Speichertakt von DDR2/533 ideal zum FSB1066 passt. Es gilt allerdings dazuzusagen, daß auch reine DDR1-Boards je nach den vorhandenen BIOS-Möglichkeiten durch eine Übertaktung des DDR-Speichers auf DDR533 diesen ideal zuzm FSB1066 passenden Speichertakt erreichen können.
Zu den gestrigen News zum Thema der Urheberrechtsabgaben wäre noch anzumerken, daß es zukünftig sogar beim Fernsehprogramm, derzeit wohl noch die größte Quelle für Privatkopien, zu Kopierschutz-Möglichkeiten kommen wird. In den USA dürfen beispielsweise ab 1. Juli 2005 nur noch Geräte (Fernseher sowie Video/DVD-Recorder) verkauft werden, welche auf ein Kopierschutz-Signal ("broadcast flag") reagieren können, welches die TV-Sender einsetzen dürfen, um ihre Sendungen vor einer Kopie zu schützen. Zwar darf das TV-Programm normalerweise kostenfrei für den Privatbedarf kopiert werden, jedoch ist das Durchbrechen eines Kopierschutzes dies- wie jenseits des Atlantiks nicht legal. Sicherlich wird gerade anfänglich kaum jede TV-Sendung kopiergeschützt sein, doch überall dort, wo die Rechteinhaber ihre DVDs für Serien, Filme oder auch Sportereignisse verkaufen wollen, ist es zu erwarten, daß der Kopierschutz auch im Fernsehen schnell zur Normalität werden wird.
Shortcuts: Bei den X-bit Labs hat man sich die kommenden DualCore CPU-Architekturen angesehen, sogar inklusive der ersten Informationen zu den Pläne von VIA. Laut diesem Artikel wird der kommende Smithfield-Prozessor von Intel im übrigen schon die Vanderpool-Techologie enthalten, mittels welcher man auf demselben Prozessor zwei Betriebssysteme gleichzeitig laufen lassen kann. Bei Neoseeker hat man eine passiv gekühlte GeForce 6800 von Gigabyte im Test, welche die bislang leistungsstärkste ab Werk passiv gekühlte Grafikkarte darstellen dürfte. Wie die Volari Gamers berichten, wird auch XGI mit dem im neuen Jahr anstehenden XG47 LowCost-Chip eine Technologie ähnlich HyperMemory bzw. TurboCache bringen. Und letztlich ist nun auch die neue Version des RivaTuners erschienen, welche zum einen eine höhere Erfolgsquote beim Freischalten von GeForce 6800 /LE Pipelines haben soll und zum anderen auch neue Quadro-Scripte für die GeForce6-Serie mitbringt.
News des 28. Dezember 2004 |
Neben Informationen zur HyperMemory Konkurrenz-Technologie zu TurboCache haben Hard Tecs 4U auch eine wichtige Aussage zu ATi´s Multi Rendering (AMR) anzubieten: Mittels diesem soll es möglich sein, auch unterschiedliche Karten zu einer Zusammenarbeit zu bewegen, zudem soll die Verbindung zwischen beiden Karten (bei nVidia mittels eines Adapters) entfallen. Dies dürfte hochinteressant werden, selbst wenn es sich etwas abenteuerlich anhört. Doch schon anno 1999 forschte Metabyte an einer solchen Variante und wollte dabei sogar Karten unterschiedlicher Chipsatz-Anbieter zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit überreden können. Sehr wichtig für AMR wird unserer Meinung nach aber auch sein, ob man dafür extra Mainboards benötigt oder auch mit den bisherigen SLI-Mainboards arbeiten kann. Sicherlich spricht nichts gegen ATi-basierende Mainboards mit zwei Grafikkarten-Slots, aber es wäre für die Verbreitung von SLI/AMR von höchstem Vorteil, wenn diese Technologien bezüglich der Mainboards untereinander kompatibel wären.
Die Overclockers Workbench haben ihren Test der Gigabyte GV-3D1 Dual-GeForce-6600GT-Grafikkarte nun um einige Benchmarks erweitert, welche zu erwartende Ergebnisse abliefern. Nach wie vor gilt anzumerken, daß es sich bei dieser Karte nur um SLI-on-a-Board handelt, daß Zusammenstecken zweier solcher Karten dürfte also nicht funktionieren, da der SLI-Treiber von nVidia nur zwei parallel arbeitende Grafikchips unterstützt. Diesen Fakt hat Gigabyte bisher elegant verstanden zu verschleiern, die Overclockers Workbench bestätigen aber diese (bisher nur theoretische) Überlegung durch ihre Aussage, daß der Treiber die Karte automatisch im SLI-Modus betrieb. Warum Gigabyte die Karte dann aber teilweise im Bundle mit einem SLI-Mainboard verkauft, wird wohl deren Geheimnis bleiben. Es gilt allerdings zu erwähnen, daß die Karte nur auf dem von Gigabyte mitgelieferten Board lief, nicht aber auf anderen Mainboards.
Zwei (u.a.) durch Golem verbreitete News bringen das Thema der Urheberrechtsabgaben auf PCs und PC-Zubehör mal wieder ins Rampenlicht: Laut der ersten News bestätigte ein Gericht die Urheberrechtsabgaben auf komplette PCs, laut der zweiten diejenige auf Drucker. Urheberrechtsabgaben gibt es noch auf viele andere Dinge, am bekanntesten dürften Magnetbänder, CD/DVD-Rohlinge und Scanner sein, die neuesten "Ideen" gehen gar in Richtung Festplatten und jeglicher anderer Datenträger. Generell ist bei diesem Thema jedoch der Irrglaube weit verbreitet, daß es sich bei diesen Urheberrechtsabgaben um Kompensationen für Raubkopien handelt - dem ist aber nicht so, denn der Staat kann nicht über eine Abgabe einen Gesetzesverstoß nachträglich sanktionieren, dies funktioniert (leider?) nur innerhalb der katholischen Kirche ;) ...
... Die Urheberrechtsabgaben können also niemals als Kompensation für Raubkopien gelten, auch wenn diese Argumentation von denjenigen, welche (zu ihrem eigenen Vorteil) für eine Erhöhung dieser Abgaben eintreten, ständig fälschlicherweise gebracht wird. Urheberrechtsabgaben kann es aber nur für legal kopierte Werke geben - und natürlich nur dann, wenn es im konkreten Fall einen Urheberrechtsanspruch gibt. Konkret bedeutet dies, das Urheberrechtsabgaben nur für Kopien erhoben werden können, welche mittels des Rechts auf Privatkopien legal erstellt wurden - genau hier liegt ja auch der Sinn der Urheberrechtsabgaben: Jenes zu vergüten, wo der Staat dem Bürger die Möglichkeit gibt, eine formal gesehen unbezahlte Kopie zu erstellen ...
... Im Umkehrschluß bedeutet dies im übrigen auch, das Privatkopien zwar legale kostenfreie Kopien darstellen, diese jedoch nicht frei von Ansprüchen der Urheber sind - es liegen weiterhin Urheberrechtsansprüche auf diesen Privatkopien, womit diese dann - wenn auch auf indirektem Wege - doch nicht völlig kostenlos sind. Zurückkommend zum eigentlichen Thema läßt sich generell sagen, daß es Urheberrechtsabgaben auf alles gibt, was eine legale Privatkopie ist. Genau an diesem Punkt gehen dann aber die Meinungen auseinander: Während die einen noch mehr und höhere Vergütungen wollen und dabei oftmals (und teils bewußt) mit den für dieses Thema komplett irrelevanten Raubkopien argumentieren, wollen die anderen durch eine Abkehr vom Recht auf Privatkopie eine Rückführung der Quote der Urheberrechtsabgaben ...
... Wir für unseren Teil müssen an dieser Stelle jedoch einwerfen, daß die Urheberrechtsabgaben auch ganz regulär und ohne Änderung der bestehenden Gesetze zurückgefahren anstatt ausgeweitet werden sollten. Ob dabei immer mehr Geräte mit Abgaben belegt werden, ist eher zweitrangig, jedoch sollte die insgesamte Höhe der Abgaben deutlich sinken. Denn es steigt womöglich derzeit die Raubkopie-Quote, doch es sinkt unzweifelhaft die Privatkopie-Quote. Dazu brauchen wir nur alle größeren Posten durchgehen, wo es Privatkopien gibt: Bei den Büchern wird es sicherlich durch die höhere Verbreitung von Scannern zu mehr Privatkopien kommen. Jedoch wird in diesem Land nicht deutlich mehr gelesen, insofern dürfte der Effekt eher denn überschaubar sein ...
... Bei Magnetbändern dürfte es jedoch zu einem - verglichen mit vor 5 Jahren - fast vollkommen verschwundenen Anteil an Privatkopien gekommen sein. Erstens greifen hier die neuen Gesetze, welche durch das Verbot der Umgehung von Kopierschutztechniken die einstmals recht beliebten VHS-Kopierschutzdecoder illegal gemacht haben, womit keine legale Kopie von ausgeliehenen VHS-Filmen mehr möglich ist, da diese durchgehend per Kopierschutz geschützt sind. Zweitens haben Magnetbänder, ob für Audio oder Video, ihre Bedeutung inzwischen großflächig verloren - und bei den alternativ nun zum Einsatz kommenden Technologien sind überall mittels Kopierschutz keine legalen Kopien mehr möglich, hat eine Urheberrechtsabgabe also nichts zu suchen. Dies bringt uns auch schon direkt weiter zum Thema der CD- und DVD-Rohlinge ...
... Warum es hier eigentlich Urheberrechtsabgaben gibt, ist aufgrund der Rechtslage in Zusammenhang mit der Markt-Entwicklung der letzten Jahre mehr als unverständlich: Denn Kopien von Software fallen nicht direkt unter das Urheberrecht, da es zwar legal ist, eine Sicherheitskopie einer Software anzufertigen, diese jedoch nicht als extra Kopie gilt, sondern nur als Sicherungs-Datenträger. Beim Thema Film lief alles schon von Anfang an über Kopierschutz-Systeme, somit sind legale Film-Kopien auf CD/DVD eher die Ausnahme. Natürlich gibt es die Möglichkeit, das Fernseh-Programm auf CD/DVD zu brennen und dies wäre auch ein Punkt, wo eine Urheberrechtsabgabe fällig ist (da eine legale Kopie). Dennoch dürfte diese Möglichkeit wie schon zu VHS-Zeiten kaum eine wirklich große Relevanz haben: Diese Variante ist unzweifelhaft vorhanden, kann aber kaum die Höhe und die Vielfalt der derzeitigen Urheberrechtsabgaben rechtfertigen ...
... Bleibt als letztes großes Gebiet jenes der Audio-CDs, wo einstmals sicherlich das mit Abstand größte Feld lag, wo mittels Privatkopien ein Anspruch auf Urheberrechtsabgaben erzeugt wurde. Doch mittels des mittlerweile am Markt fast flächendeckend durchgesetzten Kopierschutzes bei Audio-CDs fällt dieses Feld nunmehr vollkommen in sich zusammen: Wo keine legale Kopie möglich ist, da das Durchbrechen des Kopierschutzes illegal wäre, kann es auch keine legale Privatkopie und damit auch keinen Anspruch auf Urheberrechtsabgaben geben. Damit gilt zu konstatieren, daß insbesondere Urheberrechtsabgaben auf CDs eigentlich kaum noch zu verteidigen sind, da deren einstmals häufigste Anwendung als Medium für die (legale) Privatkopie einer Audio-CD heutzutage nur noch selten vorkommen dürfte. Die Höhe der Urheberrechtsabgabe auf Audio-CDs muß dementsprechen auf die neue Lage angepasst und regelrecht um Dimensionen gesenkt werden ...
... Und sofern neue Geräte mit Urheberrechtsabgaben belegt werden sollen, so sollte hierbei zwingend die Höhe der Abgaben für andere Geräte nach unten korrigiert werden, so daß die insgesamte Abgabenlast nicht steigt, sondern vielmehr sinkt. Generell sollte die kummulierte Abgabenlast durch Urheberrechtsabgaben den veränderten Verhältnissen angepasst werden, womit wie gesagt die Abgaben auf CD-Rohlinge generell überdacht werden müssen und zugleich die kummulierte Abgabenlast jährlich sinken sollte. Denn allein dies entspricht der Realität, daß die Menge der durch das Recht auf Privatkopie legal erzeugten Kopien jährlich ebenfalls sinkt - und derzeitig durch die Einführung immer neue Kopierschutztechnologien selbst auf den Feldern des Buches und Bildes (sowie zukünftig sogar des Fernseh-Programms!) dramatisch sinkt.
Shortcuts: Bei Digit-Life hat man SLI auf der Intel E7525-Plattform getestet: SLI funktioniert und performt erwartungsgemäß, aber der E7525-Chipsatz ist als DualCPU Workstation-Plattform doch etwas zu teuer für diesen Einsatzzweck. Bei Hardwareluxx hat man sich SLI dagegen unter Beachtung der CPU-Limitierung angesehen und dabei festgestellt, daß selbst ein Athlon 64 3500+ wohl noch zu klein für ein SLI-System ist: Auf den regulären 2.2 GHz erreichte SLI ein Performanceplus von 42 Prozent, übertaktet auf 3.17 GHz waren es dagegen stolze 82 Prozent. Einen weiteren Vergleich von professsionellen Grafik-Beschleunigern gibt es bei AnandTech. Und letztlich zeigen HWspirit noch, wie man mittels des RivaTuners deaktivierte Pipelines bei einer Karte der GeForce6-Serie freischaltet.