News-Archiv 27. Juni - 3. Juli 2005 (26. Kalenderwoche)
2./3. Juli 1. Juli 30. Juni 29. Juni 28. Juni 27. Juni
News des 2./3. Juli 2005 |
Bei Petition Online läuft eine Petition an nVidia für eine AGP-Version der GeForce 7800 GTX. Ob allerdings nVidia der richtige Ansprechpartner hierfür ist, mag offenbleiben, schließlich steht den Grafikkarten-Hersteller der bekannte Bridge-Chip von nVidia zur Verfügung, mittels welchem recht problemlos auch AGP-Versionen einer GeForce 7800 GTX erstellt werden können. Derzeit gibt es diesbezüglich zwar noch keine Herstellermeldungen, doch da hierfür ein zumindestens geringfügig geändertes Boardlayout notwendig ist, kann dies sicherlich noch etwas dauern. Wir gehen jedenfalls derzeit davon aus, daß zumindestens einige Hersteller den nach wie vor erheblich größeren AGP-Markt auch mit G70-Grafikkarten bedienen werden.
Etwas möglicherweise für Besitzer von HyperThreading- und DualCore-Systemen interessantes findet sich im Hard Tecs 4U Forum: Dort wird erklärt, wie man mittels des Windows Taskmanagers die Zugehörigkeit von Windows-Prozesses bzw. ausgeführten Programmen auf die einzelnen logischen CPUs verteilen kann. Per Standard darf im gewöhnlichen jeder Prozeß auf alle vorhandenen CPUs zugreifen, durch die manuelle Beschränkung eines laufenden Hintergrund-Prozesses auf nur eine CPU kann man jedoch beispielsweise für die laufende Vordergrund-Anwendung mehr Performance bzw. ein flüssigeres Arbeiten herausholen.
Über einen sehr interessanten Fall berichtet der Heise Newsticker: Danach fordert die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) von 42 deutschen Internet-Providern die Provider-seitige Sperrung diverser Webseites, welche sich vornehmlich der Verbreitung von P2P-Links auf urheberrechtlich geschütztes Material verschrieben haben. Rein technisch gesehen würden diese Sperrungen dann wohl ähnlich ablaufen wie diejenigen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen einige ausländische rechtsradikale Webseiten: In den DNS-Servern der jeweiligen Provider wird zu den IP-Adressen der mißbeliebigen Webseiten eine Weiterleitung auf eine ungültige oder eine andere vordefinierte Seite festgelegt ...
... Dies ist natürlich recht einfach zum umgehen, man muß dazu nur sein Betriebssystem anweisen, einen anderen DNS-Server als den standardmäßigen vom eigenen Provider gestellten zu benutzen. Eine Anleitung hierzu samt einer Liste zensurfreier DNS-Server findet man beispielsweise beim Chaos Computer Club - wobei der dort angegebene DNS-Server der Deutschen Telekom (dns02.btx.dtag.de) keine Empfehlung finden kann, da die Telekom sich sicherlich auch unter den vorgenannten 42 angeschriebenen Internet-Providern befinden dürfte. Diese Umgehung des DNS-Servers des eigenen Providers ist dabei völlig legal, denn noch ist das reine Betrachten (vermeintlich) illegaler Seiten hierzulande nicht verboten ;) ...
... Zurück zum eigentlichen Thema: Die Anforderung der GEMA, Seiten mit Links zu offensichtlich illegalen P2P-Inhalten per DNS-Sperre zu blockieren, klingt erst einmal ziemlich logisch: Der Urheberrechtsverstoß ist mehr als offensichtlich, der Aufwand für die Provider gering, die Auswirkungen auf das Web scheinbar unerheblich. Doch halt: Gerade letzterer Punkt stimmt bei genauerer Betrachtung überhaupt nicht. Die seinerzeitigen Sperr-Verfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung gegen rechtsradikale Webseiten entsprangen dem Strafrecht, man konnte mit einigem Recht durchaus behaupten, daß die Düsseldorfer Bezirksregierung rein vom rechtlichen Standpunkt aus gar nicht anders handeln konnte (was jetzt das Thema der allgemeinen Blödsinnigkeit von Sperr-Verfügungen nicht berührt) ...
... Der entscheidende Unterschied zum Fall der GEMA liegt darin, daß es sich bei deren Sperr-Anordnungen an die Internet-Provider um einen Fall des Zivilrechts handelt, ansonsten wären die Sperr-Anordnungen nicht von der GEMA, sondern von einer Behörde gekommen. Dieser Punkt ist enorm relevant, denn wenn die GEMA mit dieser Sache durchkommt, wird sich nachfolgend eine Flut von Sperr-Anordnungen ergeben, welche nicht aus dem Strafrecht (der Domäne des Staates), sondern aus dem Zivilrecht resultieren - und damit kann faktisch jede Privatperson, Firma oder Organisation eine Sperr-Anordnung an die deutschen Internet-Provider versenden. Dabei wäre das Urheberrecht wohl nur der Anfang, Klagen kann man schließlich auch wegen angeblichen Verleumdungen, Beleidigungen oder verzerrender Darstellung ...
... Ist der eigene Geldsäckel dabei gut gefüllt, lassen sich auch mit wildesten Konstruktionen Klage- bzw. in diesem Fall Sperr-Gründe finden. Das perfide daran ist, daß die direkt angegriffenen Internet-Provider eigentlich keinerlei Anlaß haben, den Sperr-Verfügungen nicht nachzukommen: Sie selber betrifft der Streit eigentlich nicht, denn indirekt sollen ja die User geschädigt bzw. diesen Inhalten vorenthalten werden. Doch für ein paar IP-Adressen unter einigen Millionen geht wohl kein Internet-Provider vor Gericht, ganz besonders nicht bei hohen Streitsummen und wenn es eigentlich nichts direkt zu gewinnen gibt ...
... Lange Rede, kurzer Sinn: Sperr-Verfügungen sollten auf keinen Fall auf Fälle des Zivilrechts ausgedehnt werden können bzw. außer Behörden (in Strafsachen) sollte niemand das Recht zu Sperr-Verfügungen haben (wenn überhaupt). In gewissem Sinne ist hier die Politik aufgefordert, entsprechend einzuschreiten, denn sollte sich der von der GEMA eingeschlagene Weg durchsetzen, kann jeder mit entsprechender Geldbörse und Durchsetzungswillen das (aus Deutschland sichtbare) Internet mittels Sperr-Verfügungen zensieren, wie es ihm gefällt. Doch Zensur steht wenn dann nur dem Staat in fest definierten Ausnahmefällen zu, ist aber ansonsten vom Grundgesetz her strikt verboten - ganz besonders für Privatpersonen bzw. Firmen und Organisationen.
News des 1. Juli 2005 |
Im neuesten geleakten nVidia-Treiber 80.40 gibt es Einträge für zwei neue nVidia-Grafikchips, die bisher noch nirgendwo genannt wurden: G72 und C51. Beide sind recht schwierig einzuordnen, da nicht der gewöhnlichen Namenskonvention von nVidia-Grafikchips folgend, die immer mit einem "NV" im Chipnamen beginnt. Dennoch versuchen wir es einmal: Der G72 scheint ein regelrecht neuer Chip auf Basis der G70-Technologie zu sein. Man könnte zwar annehmen, daß nVidia mit diesem Chip schlicht die GeForce 6800 GT/Ultra in 110nm neu auflegen will, jedoch dürfte dies aufgrund der Unterschiede in den Pipelines selber nicht wirklich funktionieren ...
... G7x-abstammende Grafikkarten werden immer in eigenen Verkaufsnamen resultieren müssen, da die Leistung solcher Karten selbst auf gleichem Takt und Pipeline-Anzahl immer noch höher ist als jene von NV4x-basierenden Grafikkarten (wir fanden in unseren Messungen zu einem zweiten Benchmark-Artikel zum G70-Chip heraus, daß dieser nur etwa die Hälfte seiner Mehrleistung zum NV40 aus der höheren Pipeline-Anzahl und dem Mehrtakt zieht - die andere Hälfte kommt aus internen Veränderungen). Die Frage ist dann nur noch, in welche Richtung der G72 geht: Mit weniger Pipelines würde er wahlweise zum haus-internen Konkurrenten von NV40 (16 Pipelines) bzw. NV43 (8 Pipelines) (12 Pipelines in 110nm hat nVidia mittels des NV42M schon), was sicherlich weniger im Interesse von nVidia liegen dürfte ...
... Bliebe noch die Möglichkeit eines größeren Chips als des G70, was in so kurzer Zeit ebenfalls nicht wirklich wahrscheinlich ist. Hier kann man dann trefflich spekulieren, ob der G72 womöglich gleich mit 32 Pipelines antritt bzw. jene G70-Version mit freigeschalteten 32 Pipelines darstellt (wobei der Punkt, der G70 habe schon jetzt 32 physikalische Pipelines, nach wie vor sehr unwahrscheinlich und umstritten ist) oder aber daß der G72 womöglich die 90nm-Version des G70 darstellt und damit in einer GeForce 7800 Ultra resultiert, welche erst nach dem R520-Start vorgestellt werden würde. Dagegen ist die Aufklärung, was es denn nun mit dem C51 auf sich hat, fast schon einfach: C51 ist der Codename von nVidias nForce-Chipsätzen ...
... Im konkreten Fall wird es natürlich nur um diejenigen nForce-Chipsätze mit integrierter Grafiklösung gehen, wobei es dennoch etwas seltsam ist, daß diese in einem Grafiktreiber auftauchen: Bisher wurde auch der Grafiktreiber zu den (früheren) integrierten nForce-Grafiklösungen im nForce-Treiberpaket mitgeliefert. Aber womöglich trennt nVidia dies wegen der Nähe der kommenden integrierten Lösungen (wahrscheinlich wird es eine Abwandlung der GeForce 6200 TurboCache) zu den Desktop-Grafikchips zukünftig auf und erreicht damit natürlich auch, daß auch die integierten Grafiklösungen von den regelmäßigen Verbesserungen des regulären Grafik-Treibers profitieren können.
News des 30. Juni 2005 |
Im aktuellen "Prozessorgeflüster" der c't finden sich einige Verbrauchsangaben zukünftiger Intel-Prozessoren, welche durchaus aufhorchen lassen: So soll sich die Xeon-Ausführung des Presler-Cores, Dempsey genannt, immerhin satte 150 Watt TDP genehmigen, die Xeon-MP-Ausführung Tulsa soll sogar 179 Watt verschlingen dürfen. Allerdings ist eher anzunehmen, daß Intel hierbei wieder einmal TDPs für den größten Prozessor der jeweiligen Serie (von Dempsey ist schon bekannt, daß dieser mit bis zu 3.8 GHz takten wird) plus Sicherheitszuschlag errechnet hat, diese Angaben dann aber vermutlich wenig mit dem tatsächlichen Verbrauch zu tun haben ...
... Derzeit ordnet Intel die Pentium-D-Modelle 820/830 bei einer TDP von 95 Watt ein (nur der Pentium D 840 und die Pentium Extreme Edition 840 haben eine TDP von 130 Watt), so daß die nächstes Jahr anstehenden neuen Pentium-D-Prozessoren mit dem 65nm Presler-Core zumindestens auf gleichem Takt eher weniger als mehr verbrauchen werden. Natürlich wird Intel mit dem Presler und auch dessen Xeon-Variationen Dempsey und Tulsa den Takt weiter steigern, gerade im Desktop-Markt werden aber vermutlich eher früher als später erste Pentium-M-Derivate das Ruder übernehmen. Daß Intel im Desktop-Markt wirklich an die 150 Watt reale Verlustleistung herankommt, ist eher unwahrscheinlich - wobei dies im Server-Markt durchaus auch anders laufen kann.
Bei der Overclockers Workbench hat man einen Athlon 64 FX-57 auf 400x7 umzutakten vermocht - 400 MHz (physikalischer) Bustakt mit einem 7er Multiplikator (regulär taktet dieser Prozessor mit 200x14). Hierbei zeichnete sich wiederum der ULi M1695 Chipsatz aus, welcher schon vor einiger Zeit durch die Möglichkeit von PCI Express und (Full Speed) AGPx8 auf einem Mainboard positiv auffiel. Nochmals dieselbe Webseite zeigen in einem zweiten Test zudem, daß der M1695-Chipsatz zusätzlich noch die Möglichkeit unterstützt, zwei PCIe-Grafikkarten gleichzeitig zu betreiben ...
... Im Gegensatz zu allen bisherigen solcherart Lösungen setzt der M1695 dabei nicht auf einen zweiten Grafikkarten-Steckplatz - obwohl dies bei der Verwendung einer entsprechenden Southbridge durchaus genauso möglich wäre. Der M1695 bietet dagegen die Möglichkeit, eine extra Riser-Steckkarte in den regulären PCIe-Grafikkartenslot zu stecken, auf welcher dann zwei PCIe x16 Steckplätze angebracht sind (im übrigen mit entsprechendem BIOS-Support auch eine Möglichkeit für andere Mainboard-Chipsätze). Die Riser-Steckkarte teilt dann die 16 vom Chipsatz zur Verfügung stehenden PCI Express Lanes auf die beiden Grafikkarten-Steckplätze auf, es entsteht also eine 2x8-Kombination wie bei nVidias SLI ...
... Allerdings ist uns dabei noch nicht ganz klar, wie ULi das Gewicht der beiden so installierten Grafikkarten abfangen will: In einem normalen Gehäuse hängen diese dann nach unten und es fehlt an einer Slotarretierung, eine Slotblech-Befestigung gibt es Prinzip-bedingt natürlich nicht. Hier wäre wohl eine gewisse Überarbeitung der Riser-Steckkarte angebracht, um den Grafikkarten einen sicheren Halt zu geben. Auch hat dieses System den klaren Nachteil, daß die beiden Grafikkarten nun in diesem Raum hängen, wo ansonsten weitere Steckkarten installiert wären - die Installation weiterer Steckkarten ist somit unmöglich ...
... Neben diesen eher mechanischen Problemen sollte es eigentlich aber auch noch ein Software-Problem geben, nämlich daß nVidias SLI-Treiber derzeit SLI nur unter nVidia-eigenen Chipsätze aktivieren. Interessanterweise zeigt das ULi-System jedoch die gleichen Leistungszuwächse mit zwei Grafikkarten wie ein reguläres SLI-System mit nForce4-SLI-Chipsatz. Entweder erkennt der SLI-Treiber die 2x8-Kombination von ULi fälschlicherweise als "SLI" oder aber ULi hat still und heimlich eine SLI-Lizenz von nVidia erworben - wobei es uns dann allerdings unklar ist, weshalb ULi damit nicht offensiv wirbt ...
... Allerdings sind die zwei von der Overclockers Workbench dafür angestellten Tests wohl zu wenig, um eine halbwegs sicherere Aussage zu den SLI-Fähigkeiten des M1695-Chipsatzes zu treffen - die Vorzeichen stehen jedoch äußerst günstig. Wenn der M1695 auch in dieser Disziplin überzeugen kann, könnte ULi ein sehr seltener Wurf gelungen sein: Ein aus Sicht der Grafikkarten nahezu perfekter Chipsatz. Denn in Zusammenhang mit der M1567-Southbridge kommt auch noch die AGPx8-Fähigkeit hinzu (mit nativer Anbindung wohlgemerkt), so daß ein Mainboard mit der M1695/M1567 Chipsatz-Kombination sowohl AGPx8, PCI Express x16 als auch SLI über PCI Express 2x8 zu leisten im Stande wäre.
News des 29. Juni 2005 |
Die französische Seite PC INpact hat herausgefunden, daß SLI notfalls auch ohne SLI-Konnektor funktioniert, was eventuell für Besitzer entsprechender Grafikkarten ohne Konnektor-Anschluß relevant sein könnte. Der für SLI notwendige Datenverkehr geht dann komplett über den PCI-Express-Anschluß die beiden Grafikkarten-Steckplätze, was natürlich Performance kostet. Im konkreten Fall lohnte sich der Betrieb ohne SLI-Konnektor somit nicht, da der Performance-Verlust erheblich war: SLI ohne Konnektor erreichte auf zwei GeForce 6600 Grafikkarten nur in etwa halb so viel Performance-Zuwachs wie SLI mit Konnektor.
Wie das ZDF berichtet, wird Israel in seiner Verwaltung zukünftig komplett auf Microsoft-Produkte verzichten. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Punkt aus dem israelischen Wettbewerbsrecht, welchen man sich durchaus auch hierzulande vorstellen könnte: Danach ist der Verkauf von Produkten, deren volle Funktionalität an den Erwerb eines weiteren Produktes gebunden ist, nicht gestattet. Dies trifft auf die meisten Microsoft-Produkte zu, welche nur im Zusammenspiel mit weiteren Microsoft-Produkten alle ihre Features offenbaren - aber eventuell sogar auf solche Fälle wie Steam, wo nach dem (rechtsgültigen) Erwerb einer Software schließlich auch der Zwangsabschluß eines weiteren Vertrages notwendig ist, um die ursprünglich offerierte Leistung auch zu erhalten.
Und wenn wir schon einmal beim Wettbewerbsrecht sind: Laut Hard Tecs 4U hat AMD am Montag in den USA Klage gegen Intel erhoben, Grund sind die (angeblich) wiederkehrenden Mißbräuche der Intel-Monopolstellung. Hauptsächlich geht es dabei um den Druck, welchen Intel (angeblich) auf große PC-Hersteller und Vertriebsketten ausübt, um den Verkauf von nicht-Intel-Prozessoren einzuschränken oder gleich ganz auszuschließen. Mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit hat AMD bezüglich dieses Vorwurfs sogar Recht - die Frage ist nur, ob man jenen dann auch hieb- und stichfest vor Gericht beweisen kann ...
... Allerdings ist die AMD-Anklage auch für Intel nicht von Pappe: Zwar kann man sich sicherlich zur Freude der Anwälte noch jahrelang mit AMD vor Gericht streiten, jedoch kehrt damit auch eine der größten Sorgen von Intel der vergangenen Jahrzehnte wieder zurück: Von den US-Wettbewerbsbehörden offiziell als Monopolist eingestuft zu werden und damit plötzlich erheblichen Auflagen erfüllen zu müssen. Womöglich spekuliert AMD genau auf diesen Punkt: Damit Intel nicht in den Fängen der US-Wettbewerbsbehörde landet, sollte Intel eigentlich eher an einem schneller Einigung als denn einem langen und schmutzigen Gerichtsverfahren interessiert sein.
Shortcuts: Bei der Overclockers Workbench zeigt man eine Modifikation, mit welcher man aus einem nForce4-Standard-Chipsatz einen nForce4-SLI-Chipsatz macht. Die Sache bringt natürlich nur etwas, wenn man ein Board mit zwei Grafikkarten-Steckplätzen hat (Update: oder bei Karten mit zwei Grafikchips, was sogar die Hauptanwendung sein dürfte). Zudem will nVidia in neuen Revisionen des nForce4-Chipsatzes diese Modifikation unterbinden. Wie Hard Tecs 4U berichten, soll es zukünftig nicht nur den Sempron-, sondern auch den Opteron-Prozessor für den Sockel 939 geben. Die gleiche Seite vermeldet zudem, daß die Gespräche zwischen den Verfechtern von Blu-Ray und HD-DVD letztlich keinen Erfolg gebracht haben und daß es demzufolge wohl keinen einheitlichen DVD-Nachfolger geben wird.
News des 28. Juni 2005 |
Wie Hard Tecs 4U vermelden, wird nVidia mit zukünftigen Treibern auch SLI mit GeForce 6600 Grafikkarten unterstützen, bisher war diese Funktionalität auf GeForce 6600 GT, GeForce 6800, GeForce 6800 GT und GeForce 6800 Ultra beschränkt. Allerdings dürften bisher die wenigsten GeForce 6600 Grafikkarten den für SLI benötigten SLI-Anschluß auf dem Grafikboard besitzen, diese neue Funktionalität dürfte also nur wenigen Besitzern einer GeForce 6600 zu gute kommen, sondern vielmehr eher für Neuanschaffungen relevant sein. Ob SLI mit zwei GeForce 6600 Grafikkarten überhaupt Sinn macht, darf daneben allerdings getrost bezweifelt werden ...
... Aufgrund der hohen Taktunterschiede zur GT-Version (300/300 MHz vs. 500/500 MHz) benötigt man die zwei Normal-Karten, um allein die Performance einer einzelnen GT zu erreichen. Und das lohnt sich wiederum wirklich nicht, wenn man die Preise von GeForce 6600 (ab 90 Euro) und GeForce 6600 GT (ab 150 Euro) vergleicht. Ein SLI-Gespann aus zwei GeForce 6600 Karten kann dementsprechend nicht unsere Empfehlung bekommen, wir raten schließlich sogar von zwei GeForce 6600 GT Grafikkarten ab, da diese auch nicht schneller oder günstiger sind als eine einzelne GeForce 6800 GT. Unterhalb der letztgenannten Karte lohnt SLI unserer Meinung nach nicht wirklich.
Ebenfalls Hard Tecs 4U bringen die Kunde von dem mehr oder weniger offiziellen Eingeständnis seitens ATI, daß der R520-Chip verspätet antreten wird. Die Auslieferung des Chips wird sich gemäß der veröffentlichen Geschäftszahlen von ATI wahrscheinlich bis in das neue Geschäftsjahr verschieben, welches bei ATI im September des Kalenderjahres startet. Dies sagt natürlich noch nichts über den R520-Launch aus, welcher womöglich trotzdem am 26. Juli über die Bühne gehen wird. Irgendwelche Aussagen zu den Gründen der Verspätung für den immerhin schon einmal im April geplanten Chip gab ATI jedoch nicht heraus.
Shortcuts: Wir hatten am 20. Juni über aus unserem Forum stammende Überlegungen berichtet, daß nVidia zukünftige integrierte Grafiklösungen seiner nForce-Chipsätze als Co-Prozessoren für die eigentliche Grafikkarte zweit-nutzen könnte. Golem berichten hierzu von einem eventuell darauf passenden Patent, welches nVidia kürzlich erteilt wurde. Bei Bit-Tech gibt es dagegen ein weiteres Performance-Review zu Battlefield 2. Und letztlich hat laut Hard Tecs 4U Asus die Pläne zu seiner DualChip-Grafikkarte mit GeForce 6800 Ultra Chips aufgegeben, will aber dafür eine solche mit zwei GeForce 7800 GTX Grafikchips entwickeln.
News des 27. Juni 2005 |
Weitere Nachträge zum Thema nVidia GeForce 7800 GTX: Es sei an dieser Stelle nochmals lobend erwähnt, daß nVidia zum ersten Mal seit langer Zeit wieder einen Launch hingelegt hat, zu dessem Datum die neuen Grafikkarten auch sofort ausgeliefert werden konnten. Wir waren diesbezüglich noch kurz vor dem Launch davon ausgegangen, daß aus Gründen der Geheimhaltung (bis zum Launch) es eher unwahrscheinlich sei, daß nVidia schon finale Chips an die Kartenhersteller hat liefern und diese daraus ihre Retail-Produkte haben fertigen können, wurden hier aber eines besseren belehrt - wobei es im Sinne der Endkunden nicht wirklich schlimm ist, sich in diesem Punkt geirrt zu haben ;) ...
... Zwar sind die ausgelieferten Kontingente nicht besonders groß gewesen, jedoch hat es für den ersten Ansturm insofern ausgereicht, als daß auch jetzt noch Karten bei den Händlern verfügbar sind. Allerdings bezweifeln wir nach wie vor, daß solcherart Launches bei Grafikkarten ständig machbar sind: Ganz besonders, wenn eine neue Technologie-Generation ansteht, ist das Risiko eines vorzeitigen Leaks doch zu hoch, wenn man schon vorher Chips an so viele Quellen herausgibt. Im Fall des G70-Chips war aber aller Vermutung nach der auf Juli verschobene Launchtermin des ATI R520 der Grund bzw. die Gelegenheit für den Launch und Markteintritt am selben Tag. Denn so hatte nVidia letztlich die Wahl, wie ursprünglich wohl geplant im April zu launchen und dann im Juni auszuliefern, oder aber beides auf den Juni zu verlegen - mit dem bekannten Ergebnis ...
... Daß es zu ähnlichen idealen Situationen bei kommenden Grafikkarten-Launches kommt, ist aber denn eher zu bezweifeln, beim ATI R520 geht man inzwischen mehrheitlich auch von einem Launch im Juli (angeblich der 26.), einem Markteintritt aber erst im September aus. Doch zurück zur GeForce 7800 GTX: Dort hat sich unter anderem noch ein Testbericht von Hardware.fr eingefunden, welcher mit Benchmarks der selten gemessenen Spiele Act of War: Direct Action, Colin McRae Rally 05, Need for Speed: Underground 2 und Pacific Fighters glänzen kann. Mittels der Unterstützung einer Kaskaden-Kühlung erreichte man dagegen bei Xtreme Resources satte Übertaktungs-Ergebnisse von 549/724 MHz mit einer einzelnen Karte bzw. 549/710 MHz in einem SLI-Verbund ...
... Interessant wären zudem noch die allerersten Benchmarks mit Serious Sam 2 ("The Second Encounter zählt offiziell nicht als zweiter Teil) mittels einer GeForce 7800 GTX. Dabei kam auch zur Sprache, daß das in diesem Spiel (samt dessen neuer Engine) unterstützte High Dynamic Range (HDR) Rendering auch in Zusammenhang mit Anti-Aliasing funktioniert, was auf die bisherigen HDR-Spiele Far Cry und Splinter Cell: Chaos Theory noch nicht zutrifft. Laut nVidia hat man hier einen neuen Weg für die Programmierer gefunden, HDR mit Anti-Aliasing zu ermöglich. Allerdings ist noch unklar, ob diese Möglichkeit auch für die Karten der GeForce6-Serie offensteht oder erst durch eine Hardware-Unterstützung der GeForce7-Serie ermöglicht wird ...
... Apropos GeForce7-Serie: Diesbezüglich sei noch erwähnt, daß die GeForce 7800 GTX für die nächsten Wochen erst einmal die einzige Karte auf Basis des G70-Chips bleiben wird. Weitere Karten mit demselben Chip-Unterbau sind zwar in Form der GeForce 7800 und der GeForce 7800 GT geplant, diese werden jedoch erst im September ins Geschehen eingreifen. Zum Thema der AGP-Versionen berichten CoolTechZone, daß nVidia diesbezüglich keine Planungen hätte - was sowohl richtig als auch falsch ist ;). nVidia wird als Chiphersteller nur die PCIe-Version des G70-Chips anbieten, womit die nVidia-Aussage, daß es keine AGP-Version seitens nVidia geben wird, erst einmal korrekt wiedergegeben wäre ...
... Jedoch steht den Grafikkarten-Herstellern natürlich frei, mittels des bekannten Bridge-Chips selber den G70-Chip AGP-fähig zu machen - völlig unabhängig von nVidia. Dies entscheidet sich allein aus den Bedürfnissen des Marktes, wobei wir diesbezüglich allen eventuell mitlesenden Grafikkarten-Herstellern die Auswertung unserer Hardware-Umfrage 2005 ans Herz legen: Gemäß dieser wollen sich von denjenigen unserer User, welche sich dieses Jahr noch eine neue Grafikkarte zulegen wollen, immerhin 39 Prozent eine AGP-Grafikkarte zulegen, selbst für 2006 und später sind es immerhin noch 9 Prozent. Ein Markt für AGP-Ausführungen der GeForce 7800 GTX ist also sicherlich vorhanden, ganz besonders, wo der AGP-Bus die Karte derzeit unter 3D-Spielen überhaupt noch nicht ausbremst ...
... Und letztlich bringen Beyond3D noch eine eher wilde Spekulation: Man vermutet, daß der G70-Chip mehr als die bisher durch nVidia offengelegten Pipelines besitzt - 32 anstatt 24. Die Begründung auf Grundlage der großen Die-Fläche des G70 kann allerdings nicht wirklich überzeugen: Setzt man Herstellungsprozeß (G70: 110nm, NV40: 130nm), Transistorenanzahl (302 vs. 222 Millionen) und Die-Größe (334 vs. 287 mm²) nur grob ins Verhältnis, passen die Mehrtransistoren des G70-Chips perfekt zur sicher bekannten Die-Größe - und in die Transistorenanzahl passen kaum mehr Pipelines. Doch selbst wenn: Der RivaTuner zeigt beim G70-Chip keine deaktivierten Pipelines an, so daß selbst bei deren Vorhandensein sich diese mit der GeForce 7800 GTX nicht nutzen lassen würden.
Auch wenn derzeit DualCore-Prozessoren in aller Munde sind, hat AMD heute mit dem Athlon 64 FX-57 einen weiteren höher getakteten SingleCore-Prozessor vorgestellt (Liste der Artikel). Mit 2.8 GHz Takt kommt der FX-57 schon fast in Intel-Regionen, mittels seiner hohen Pro/MHz-Power macht er aber gerade in Spielen kurzen Prozeß mit den derzeit schnellsten Intel-CPUs, egal ob Single- oder DualCore. Auch gegenüber AMDs eigenen DualCore-Prozessoren, die derzeit mit maximal 2.4 GHz takten, sieht der FX-57 ziemlich vernünftig aus, wobei sich diese Benchmarks stark danach unterteilen, ob die Software von DualCore profitiert - oder eben nicht. Rein auf Spiele betrachtet ist der FX-57 klar der derzeit beste Prozessor, wenn auch zu einem Listenpreis von 1031 Dollar für die meisten User sicherlich jenseits von Gut und Böse.
Wie unter anderem Golem berichten, hat der Oberste Gerichtshof der USA nun sein lange erwartetes Urteil zum Thema Tauschbörsen gefällt - und unerwarteterweise der Musikindustrie rechtgegeben, daß die Hersteller von Tauschbörsen-Software sehr wohl für die Urheberrechts-Verstöße ihrer Nutzer zur Kasse gebeten werden können. Allerdings sind damit noch nicht alle Messen gelesen, vielmehr hat der Supreme Court nur das (anders lautende) Urteil einer niederen Instanz aufgehoben, an welche der Fall aber nun zurückgeht und dort erneut verhandelt werden wird ...
... Auch ist das Urteil des Supreme Courts durchaus differenziert zu betrachten: Denn gemäß der Urteilsbegründung erging das gefällte Urteil wohl in erster Linie, weil die verklagten Hersteller der Grokster- und Morpheus-Software diese fast unverhohlen mit den damit möglichen Urheberrechtsverletzungen bewerben und dann mit eben dieser Geschäftsmethode Geld verdienen. Aus diesem Blickwinkel gesehen ist das Urteil nachvollziehbar, eröffnet aber gleichzeitig auch einen eventuell gangbaren Weg zu einer gesonderten Betrachtung von unkommerziellen Tauschbörsen, weil bei solchen die beiden vorgenannten Punkte teilweise bzw. vollständig nicht zutreffen ...
... Denn weder gibt es bei unkommerziellen Tauschbörsen explizit Werbung für die Möglichkeit zur Urheberrechtsverletzung durch diese Software, noch wird mit diesen unkommerziellen Tauschbörsen (und damit der den Endkunden zur Verfügung gestellten Möglichkeit zur Urheberrechtsverletzung) Geld verdient. Wie sich die US-Gerichte zu diesen beiden Ansatzpunkte im Fall von unkommerziellen Tauschbörsen entscheiden würden, bleibt allerdings offen, da im vorliegenden Fall wie erwähnt zwei Anbieter von kommerziellen Tauschbörsen vor Gericht standen. Aus diesem Urteil - noch dazu wo der konkrete Fall wie gesagt noch nicht einmal endgültig entschieden ist - ein generelles Verbot jeglicher Tauschbörsen abzuleiten, wäre also sehr vermessen.