News-Archiv 4. - 10. Juli 2005 (27. Kalenderwoche)
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News des 9./10. Juli 2005 |
Bei Ars Technica ist ein Gerücht vom Börsenparkett zu lesen, wonach ATI womöglich vor einer feindlichen Übernahme stehen würde. Begründet wird dies mit einem sprunghaften Kursanstieg am Freitag, Interessenten sollen angeblich AMD, Broadcom, Intel und Texas Instruments sein, wobei AMD als Firma etwa gleicher Größe mit allerdings einem hohen Schuldenberg zumindestens uns eher unwahrscheinlich vorkommt. Viel interessanter als diese sowieso eher zweifelhaften Gerüchte sind jedoch die Analystenaussagen zur aktuellen Lage von ATI: Danach macht die Verspätung des R520-Chips die Analysten mißtrauisch, ob ATi die jüngst eher mauen Geschäftszahlen schnell wird wieder drehen können ...
... Was schon sehr ironisch ist, denn diese Analysten bekommen sehr viel Geld dafür, Firmen wie ATI zu bewerten - und verstehen sicherlich jede Menge von finanztechnischen Dingen, nur zumeist trotz tiefer Einblicke in die jeweiligen Firmen teilweise erstaunlich wenig von der eigentlichen Geschäftsmaterie, mit welcher sich diese Firmen beschäftigen. Daß ATIs jüngste Geschäftszahlen für den Zeitraum des März bis Mai so relativ enttäuschend ausfielen, hängt denn weniger an fehlenden neuen Chips, sondern schlicht an dem Umstand, daß nVidia AGP-Versionen seiner GeForce6-Serie für alle Marktsegmente anbieten konnte, ATI jedoch dies im genannten Zeitraum nur zum Teil bewerkstelligen konnte (was wie bekannt inzwischen gelöst wurde) ...
... Sicherlich mag dieser Punkt für Börsenanalysten nicht ganz einfach zu durchschauen sein, wenn man von den Herstellern ständig mit Präsentationen zu den Vorteilen u.a. auch von PCI Express überschüttet wird (natürlich mit dem Zweck, die eigenen aktuellen PCIe-Produkte besser darzustellen). Nichts desto trotz hatte dies den maßgeblichsten Einfluß auf die relative Delle, welche ATIs Umsätze bzw. Gewinne am Anfang diesen Jahres zu ertragen hatten - und nicht das Ausbleiben des R520, welcher sich wie jeder HighEnd-Chip auf den Gesatzumsatz nur absolut minimal auswirken wird. Interessanter für die Analysten sollten eher die kommenden Mainstream- und LowCost-Grafikchips RV530 und RV515 sein - welche jedoch nicht verschoben wurden und weiterhin für den September geplant sind.
Bei t-break gibt es einen weiteren Artikel zum ULi M1695 Chipsatz, welcher neben ein paar Benchmarks zur allgemeinen Performance des Chipsatzes auch den Vergleich zwischen PCIe- und AGP-Grafikkarte auf dem M1695 antritt: Beide Grafiklösungen unterscheiden sich in der Performance überhaupt nicht, was beweisst, daß es sich bei der AGP-Lösung in der M1567-Southbridge um eine FullSpeed-Lösung handelt. Der M1695-Chipsatz wurde bisher bereits von der Overclockers Workbench untersucht - No.1 sowie No.2 - und zeigte sich dabei als äußerst flexibel bei den möglichen Grafiklösungen sowie den realisierbaren Bustakten beim Übertakten von K8-Prozessoren.
Wie der Planet 3DNow! vermeldet, plant Asus in Form des A8N32-SLI Premium ein SLI-Mainboard mit zwei auch elektrisch als x16 angesteuerten Grafikkarten-Slots. Die bisherigen SLI-Mainboards bieten wie bekannt nur eine elektrische 2x8-Ansteuerung im SLI-Fall, da die insgesamt zur Verfügung stehenden 16 PCI Express Lanes zwischen den beiden Grafikkarten-Slots aufgeteilt werden. Bei Asus´ neuer Lösung wird zuzüglich zur nForce4-Northbridge jedoch noch ein weiterer Chip zum Einsatz kommen, der dann anscheinend die zusätzlich benötigten 16 PCI Express Lanes zur Verfügung stellt und somit insgesamt eine Deluxe-Version von SLI ermöglicht ...
... Natürlich gilt es hier dazuzusagen, daß diese 2x16-Ansteuerung derzeit noch keinerlei Performance-Vorteile gegenüber der bisher unter SLI üblichen 2x8-Ansteuerung bringen wird, da hierfür die Spiele-Entwickler die über die Grafikkarten-Anbindung zur Verfügung stehende Bandbreite mit Rücksicht auf ältere AGPx4-Grafikkarten zu wenig ausnutzen. Im genauen dürfte alles überhalb von AGPx4 (von der für Spiele relevanten Upload-Bandbreite grob mit PCIe x4 vergleichbar) nur noch Vorteile im Bereich von unter einem Prozent haben. Interessant dürfte diese 2x16-Anbindung allerdings für die Nutzer professioneller Render-Programme sein, da diese schon jetzt teils stark von den höheren Bandbreiten von PCI Express x16 profitieren.
Eine hochinteressante Meldung zum Thema Spiele, Patches und Gewährleistungs-Ansprüche kommt von Onlinekosten.de: Danach besteht nach Ansicht von Fachjuristen für die Hersteller von Spielen das Recht, ihre Produkte bis zu zweimal per Patch nachzubessern. Sollte ein Spiel danach aber immer noch fehlerhaft laufen, bestehe in Deutschland sogar ein Rückgaberecht! Genauso müssen Patches dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, ohne das diesem dabei Kosten entstehen - für Offline-User bedeutet das auch, daß man sich die Patches kostenlos zuschicken lassen kann bzw. aus Sicht der Hersteller muß ...
... Sicherlich kann jeder bestätigen, daß diese Rechtsauffassung mitnichten der aktuellen Praxis entspricht, wo Patches fast ausschließlich nur noch per Internet zur Verfügung gestellt werden und wo es bei den meisten Spielen mit dem zweiten Patch nicht getan ist. Wobei allerdings anzumerken ist, daß nicht jeder Patch unbedingt massive Fehler beseitigt: In vielen Fällen geht es um Schönheitsfehler oder Bugs, welche nur bei wenigen Spielern mit bestimmten Hardware-Konstellationen auftreten. Um gerichtlich eine Chance zu haben, müsste der Anwender nämlich schon nachweisen, daß ein Spiel nach dem zweiten Patch auch wirklich "fehlerhaft" ist, was sich sicherlich nicht mit unbedeutenden Bugs belegen läßt ...
... Doch auch insgesamt liegt hier wohl der Knackpunkt: Bevor diese Rechtsauffassung auch Rechtspraxis wird, müsste die Sache zumindestens einmal über die Gerichte laufen, am besten Medien-wirksam. Vorher kann man sich weder sicher sein, daß diese Rechtsauffassung auch vor Gericht Bestand hat, noch wie weit die Richter den Begriff "fehlerhaft" auslegen. Allerdings wäre es für einige völlig verbugte Spiele eventuell schon schön gewesen, den Herstellern mal mit einer (in Deutschland mittlerweile teilweise doch möglichen) Sammelklage entsprechenden Druck machen zu können. Allerdings könnte natürlich die Reaktion der Hersteller auch nur darin bestehen, gar keine Patches mehr zu veröffentlichen bzw. nur sehr große Sammelpatches, welche dann aber Monate brauchen ;).
Shortcuts: Erstmals wurde nun der Codename des R520-Nachfolgechips genannt: Laut Hard Tecs 4U soll sich dieser R580 nennen (was auf einen Refresh und kein Neudesign hindeutet) und für das Frühjahr 2006 anstehen. Bei Bit-Tech hat man hingegen mit nVidia bezüglich der am Freitag berichteten verschiedenen Taktraten des G70-Chips gesprochen und somit die Bestätigung eingeholt, daß der G70 in der Tat unterschiedliche Taktfrequenzen besitzt. Liest man zwischen den Zeilen der nVidia-Antwort, scheinen es dabei sogar mehr zu sein als nur die drei bisher bekannten. Und letztlich kommt aus dem Hard Tecs 4U Forum noch ein schöner Artikel zu den Themen Gewährleistung und Garantie bezüglich des deutschen Fernabsatzgesetzes.
News des 8. Juli 2005 |
Gegenüber Golem bestätigte ATI das, was wir gestern zum Fall des CrossFire-Hacks schon vermuteten: Ohne eine Master-Karte mit Composite-Engine-Baustein sieht man nicht die gerenderten Bilder der beiden Karten, sondern nur das von einer der beiden Karten erzeugte Bild. Je nach Render-Modus ist das dann nur jedes zweite erzeugte Bild oder gar nur ein Teil des insgesamten Bildes. Ohne den Composite-Engine-Baustein können sich die Karten zwar über PCI Express synchronisieren, jedoch nicht die beiden erzeugten Teilbilder zu einem insgesamten Bild zusammenfügen. Eine praktische Anwendbarkeit dieses Hacks ist somit also nicht gegeben.
Der Guru3D berichtet über den seltsamen Effekt, daß GeForce 7800 GTX Grafikkarten unter Last nicht mit den Standard-gemäßen 430 MHz Chiptakt, sondern anscheinend mit 470 MHz takten. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die übliche Unterscheidung von 2D- und 3D-Takt bei nVidia-Grafikkarten, sondern die Karte soll bei einem spezifizierten 3D-Takt von 430 MHz real dennoch mit 470 MHz takten, zumindestens laut Anzeige diverser Takt-auslesender Tools. Dabei hält dieser Effekt auch bei einer Übertaktung an: Bei 500 MHz spezifiziertem 3D-Chiptakt taktet die Karte anscheinend real gleich mit 540 MHz ...
... Die wahrscheinliche Auflösung dieses Phänomens liefert der Guru3D dann in einem weiteren News-Posting: Anscheinend sind im G70-Chip nicht zwei, sondern drei Taktraten aktiv: Chip, ROP-Einheiten und Speicher, wobei der festgestellte um 40 MHz höhere Takt jener der ROP-Einheiten zu sein scheint. Die ROPs (Raster Operation) kümmern sich primär um Anti-Aliasing und Sichtbarkeitsprüfungen, der höhere Takt dieser Einheiten geht wahrscheinlich darauf zurück, daß nVidia deren Anzahl im G70-Chip im Vergleich zum NV40-Chip nicht erhöht hat. Eine reguläre GeForce 7800 GTX taktet dann also unter 3D mit 430/470/550 MHz. Da allerdings der Takt der ROP-Einheiten nicht direkt beinflußbar ist, sondern relativ zum allgemeinen Chiptakt liegt, wäre die Formulierung 430/+40/550 MHz wohl zutreffender.
Wie die Virtual Zone berichtet, wird nVidia die GeForce 6200 Standard (nicht die TurboCache-Modelle) auslaufen lassen und durch eine GeForce 6600 LE ersetzen. Ironischerweise ist dies mehr oder weniger nur ein Wechsel des Grafikkarten-Namens, denn die meisten GeForce-6200-Karten basierten letztlich schon auf dem für die GeForce-6600-Serie benutzten NV43-Chip, nur eben mit 4 aktiven und 4 inaktiven Pipelines. Bei der GeForce 6600 LE wird sich daran jedoch auch nichts ändern: Die Karte wird wiederum 4 aktive und 4 inaktive Pipelines haben und sowohl mit 64bittigem als auch 128bittigem Speicherinterface angeboten werden. Allerdings soll die GeForce 6600 LE günstiger werden und angeblich sogar SLI-fähig sein.
Wie bekannt, zielt die DualCore-Strategie von Intel mit recht moderaten Preisen eher auf dem Mainstream-Markt ab, während AMD mit vergleichsweise schnell getakteten DualCore-Boliden eher den HighEnd-Markt ansteuert, natürlich auch mit HighEnd-Preisen. Gemäß Informationen seitens Hard Tecs 4U wird AMD hier ab August aber auch nach unten hin nachlegen und einen Athlon 64 X2 3800+ herausbringen, dessen Listenpreis von 345 Dollar deutlich humaner klingt als die Preise der anderen X2-Prozessoren. Gemäß dem bisherigen Nummernschema von AMDs DualCore-Prozessoren dürfte sich hinter dem 3800+ ein 2.0 GHz Modell mit 2x 512 kByte Level2 Cache verbergen.
Wie Golem vermeldet, verteidigt die GEMA ihre Sperr-Anordnung gegenüber 42 deutschen Internet-Providern, welche sich gegen diverse P2P-unterstützende Webseiten richten. Die von der GEMA dafür vorgetragene Begründung ist dabei jedoch erstaunlich halbgar, denn die GEMA argumentiert, daß die Provider sich der Urheberrechtsverletzung mitschuldig machen, wenn sie beispielsweise einen eDonkey-Link (auf eine urheberechtlich geschützte Datei) anbieten. Genau diese Argumentation wird jedoch gegenüber Providern von der aktuellen Rechtslage mehr oder weniger strikt ausgeschlossen ...
... Denn danach sind Internet Service Provider nur "Zugangsanbieter" und können ausdrücklich nicht für möglicherweise illegale Angebote belangt werden. Ausnahmen gäbe es hierbei nur bei strafrechtlich relevanten Inhalten und auch dann nur, wenn den Zugangsprovidern im Einzelfall eine aktive Mithilfe nachgewiesen werden kann (da die Leistung von Zugangsprovider jedoch in den allermeisten Fällen rein passiv durch Zuverfügungstellung des kompletten Angebots zustandekommt, dürfte dieser Punkt nicht wirklich relevant sein). "Inhaltsanbieter" im Sinne des Gesetzes wären nur die Betreiber der entsprechenden Webseiten, in weiterem Sinne eventuell noch deren Hoster. Auf dieser Basis jedenfalls sind die Forderungen der GEMA geradezu lächerlich, weil auf einer definitiv falschen Gesetzesauffassung beruhend.
Wie der Heise Newsticker hingegen berichtet, droht nun auch jenen Ungemach, welchen Links auf den in Russland legalen, in Deutschland aber umstrittenen Online-Musikshop AllofMP3 setzen. Die dafür gern engagierte Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf soll hierzu in den letzten Tagen entprechende Abmahnungen verschickt haben, interessanterweise mit einem Streitwert von 75.000 Euro und Anwaltskosten an 3980 Euro ;). Entsprechend Betroffenen kann allerdings nur dazu geraten werden, die Links vorübergehend herunterzunehmen, die Unterlassungserklärung samt Kostennote jedoch nicht zu unterzeichnen, bis zumindestens abschließend gerichtlich geklärt ist, ob das reine Setzen eines Links in einem redaktionellen Beitrag wirklich zur Unterstützung von "rechtswidriger Verbreitung geschützter Tonaufnahmen" beiträgt oder nicht ...
... Der Heise-Verlag hatte sich diesbezüglich bekanntlich mit der Musikindustrie bzw. der vorgenannten Anwaltskanzlei um einen Link auf den DVD-Kopiersoftware-Hersteller Slysoft gestritten und musste nach der ersten Entscheidung den reinen Link wieder herunternehmen. Der Heise-Verlag hat aber gegen dieses Urteil schon Berufung eingelegt, welche am 28. Juli 2005 verhandelt werden wird. Ganz nebenbei ist die Kostennote der Münchner Anwaltskanzlei schon deswegen eine Frechheit bzw. ablehnbar, weil der Heise-Verlag im konkreten Fall nur eine Aufforderung zur Entfernung der Links auf AllofMP3 bekam, jedoch keine Unterlassungserklärung und keine Kostennote. Im Sinne der Gleichheit der Fälle kann somit die Anwaltskanzlei Waldorf nicht wirklich belegen, weshalb die anderen betroffenen Webseiten 3980 Euro für ein Blatt Standardbrief bezahlen sollen.
Shortcuts: Ein Beitrag aus dem Hard Tecs 4U Forum zeigt, wie man das BIOS einer GeForce 6600 GT modifizieren kann, um den bei den meisten GT-Grafikkarten deaktivierten Temperatur-Sensor aktivieren und damit die Vorteile von Lüftersteuerungs-Tools nutzen zu können. Bei AnandTech gibt es eine aktuelle Prozessoren-Roadmap von Intel, welche bis zum Anfang des nächsten Jahres reicht und damit Ausblick auf die ersten 65nm-Prozessoren gibt. TweakPC haben sich mit der Prozessor-Übertaktung des Pentium 4 auf den Sockeln 478 und 775 beschäftigt und geben dabei positiverweise einige Empfehlungen zu guten Übertakter-Mainboards ab. Und letztlich berichten CompressorCooling noch über einen neuen Weltrekord bei AquaMark 3, aufgestellt mit GeForce 7800 GTX SLI und mittels E.C.T. Mach2 GT auf 3.6 GHz übertakteten Athlon 64 FX-57.
News des 7. Juli 2005 |
Wie verschiedene Quellen berichten, wird nVidia nun doch recht schnell eine weitere Grafikkarte basierend auf dem G70-Chip vorstellen: Angeblich noch diese Woche soll die GeForce 7800 GT offiziell gemacht werden. Dabei handelt es sich wie erwartet um eine Pipeline-mäßig unveränderte G70-Version mit schlicht weniger Takt. Letzteren senkt nVidia allerdings zumindestens beim Chip recht erheblich auf 335/550 MHz ab - die GTX-Version taktet bekanntlich mit 430/600 MHz. Preislich soll die GeForce 7800 GT mit 100 Dollar weniger Listenpreis zu Buche schlagen, in unseren Breitengraden dürften das also rund 450 Euro Straßenpreis werden ...
... Mit dem deutlich geringerem Chiptakt (28 Prozent weniger, nur 9 Prozent weniger Speichertakt) dürfte die GT-Version unter 4x Anti-Aliasing nur knapp überhalb einer (günstigeren) GeForce 6800 Ultra liegen, bei der Nutzung von 8x Anti-Aliasing jedoch klar mehr leisten, da der Abstand zwischen NV40- und G70-Chip bei diesem Setting gemäß unserer Benchmark mehr als erheblich ist. Der relativ niedrige Chiptakt lädt im übrigen regelrecht zum Übertaktungsversuch ein - man kann durchaus annehmen, das sich die GT-Version vernünftig übertakten lassen wird. Beim Speicher wird dies allerdings kaum möglich sein, denn hier setzt nVidia bei 550 MHz Speichertakt nur 2.0ns Speicherchips ein, welche eigentlich nur bis 500 MHz spezifiziert sind.
Beim chinesischen HKEPC (maschinelle englische Übersetzung) hat man sich mit ATIs CrossFire beschäftigt und dabei herausgefunden, daß das System prinzipiell auf allen modernen ATI-Grafikkarten funktioniert. So konnten auch Radeon X300 und X700 zur Zusammenarbeit im Dual-Modus mit den entsprechenden Leistungsgewinnen bewegt werden. Allerdings dürften diese Erkenntnisse kaum in die Praxis übertragbar sein, denn zum einen wurde jeweils ein gehacktes BIOS benötigt und zum anderen fehlt in jedem Fall der Composite-Engine-Baustein auf einer der beiden Grafikkarten ...
... Somit sind selbst in diesem Test je nach verwendetem Rendermodus nur eine Hälfte des Bilder oder nur jedes zweite Bild sichtbar, weil die Verbindung der beiden errechneten Bilder fehlt. Um also CrossFire wirklich auch auf anderen Grafikkarten als den von ATI geplanten zuzulassen, müsste ein Grafikkarten-Hersteller eine Radeon X300 oder X700 schon mit Composite-Engine-Baustein ausliefern, was aber ATI sicherlich verhindern wird, solange man diese Möglichkeit nicht offiziell anbieten will. Wie aber auch bei den nVidia-Grafikchips sei angemerkt, daß zumindestens für Neuanschaffungen Paarungen von LowCost- oder Mainstream-Grafikkarten nicht wirklich lohnen, SLI oder CrossFire macht nur wirklich Sinn bei HighEnd-Karten ab GeForce 6800 GT bzw. Radeon X800 XL.
Der Heise Newsticker berichtet in zwei Meldungen - No.1 und No.2 ausführlich über das Scheitern der vom EU-Rat vorangetriebenen EU-Richtlinie zu Software-Patenten im Europäischen Parlament. Jenes Parlament, welches nur die Möglichkeit zu einer Ja/Nein-Abstimmung hatte und keine weiteren Änderungsvorschläge selber einbringen durfte, entschied sich mit überwältigender Mehrheit (95 Prozent relativ, 88 Prozent absolut) gegen die vom EU-Rat favoritisierte Richtlinie. Damit ist diese wohl endgültig vom Tisch, was allerdings auch den generellen Nachteil hat, daß die Chance zu einer klaren EU-weiten Regelung gegen Software-Patente vertan wurde bzw. musste, da wie gesagt das EU-Parlament keine Änderungen direkt einleiten kann ...
... Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Sache nun weiterläuft: Prinzipiell ist es durchaus möglich, daß sich der EU-Rat irgendwann zu einer weiteren Richtlinie mit ähnlichem Inhalt (aber besserer Verpackung) aufrafft, allerdings sind die Erfolgschancen für einen erneuten Anlauf bei einem so eindeutigen Voting dann doch eher gering. Daß der EU-Rat allerdings eine Richtlinie gegen Software-Patente entwirft, ist leider ebenso unwahrscheinlich, dafür steht der EU-Rat den von Software-Patenten profitierenden Großkonzernen wohl zu nahe. Das EU-Parlament selber besitzt jedoch leider (?, eigentlich ein Unding in einer angeblichen Demokratie) kein Initiativrecht, kann also nicht selbstätig eine Richtlinie ins Rollen bringen. Somit bleibt vorerst die jetzige Situation bestehen, wonach jedes EU-Mitgliedsland sein eigenes Ding macht und die EU-Patentbehörde in Mißachtung der geltenden EU-Patentregeln schon eifrig Software-Patente vergibt.
Shortcuts: Wie Hard Tecs 4U berichten, haben sich auf dem Speicherchip-Markt die Preise für DDR2-Chips erstmals denjenigen von DDR1-Chips angeglichen. Laut 3DChips plant ATI auch den Einsatz von CrossFire auf den professionellen Beschleunigern der FireGL-Serie. Bei The Inquirer ist mal wieder etwas vom R520-Chip mit 32 Pipelines und 600 MHz Takt zu lesen - hierzu kann man wohl nur sagen: Abwarten und Tee trinken ;). Deutlicher auf dem Boden bekannter Tatsachen ist dagegen die Meldung der DigiTimes, welche von einer Auslieferung der ATI-Chips R520, RV515 und RV530 zur Mitte des dritten Quartals spricht.
News des 4. Juli 2005 |
Laut einer Meldung seitens Golem scheint nun auch der vormals angepeilte Launch-Termin des ATI R520-Chips am 26. Juli nicht mehr zu passen, gemäß ATI soll der neue Chip erst im Spätsommer vorgestellt werden. Inwiefern sich etwas an dem von uns erwarteten realen Markteintritt für September ändern, ist unsicher, womöglich verschiebt ATI nur den reinen Launch auf den August. Die im übrigen von ATI für die Verzögerung teilweise angeführte Begründung, man warte auf das Ende der gewöhnlich eher umsatzschwachen Ferienzeit, mag zwar technisch stimmen, es ist allerdings eher zu bezweifeln, daß ATI den neuen Chip angesichts der GeForce 7800 GTX wirklich zurückhalten würde, wenn man jenen denn wirklich schon final hätte.
Unsererseits sogar schon etwas früher erwartet, ist es nun laut einer Meldung seitens Hard Tecs 4U soweit: Die ersten "Longhorn ready" PCs und Komponenten erreichen den Handel. Dabei handelt es sich jedoch zumindestens in der Bezeichnung selber (nicht bezogen auf das eigentliche Produkt) um einen ziemlichen Nepp, denn faktisch werden Longhorn-ready-PCs schon seit den ersten DirectX9-Grafikkarten verkauft. Denn eine DirectX9-fähige Grafiklösung - dazu zählen auch integrierte Grafikchips - ist der wesentlichste Anforderungspunkt der Longhorn-Systemanforderungen, alle anderen Punkten wie Prozessor und Speicher kann man eher relativ betrachten (unterschreiten sie die Microsoft-Vorgaben, wird Longhorn langsamer, aber nicht unmöglich) ...
... Einzig allein die Anforderung der DirectX9-Grafiklösung darf nicht unterschritten werden - zumindestens dann nicht, wenn man die neue Oberfläche zu Gesicht bekommen will. Als Fallback unterstützt Longhorn noch eine an Windows 2000 erinnernde Oberfläche, für welche mindestens eine DirectX7-Grafikkarte benötigt wird. Wenn man sich aber einmal auf die neue Oberfläche konzentrieren will, so darf sich jeder PC mit DirectX9-Grafiklösung somit als "Longhorn ready" bezeichnen. Zwar fehlt zur wirklichen Nutzbarkeit von Longhorn noch ein entsprechender Grafikkarten-Treiber, doch den werden die Hersteller bzw. ja auch Microsoft rechtzeitig zum Start von Longhorn noch liefern. Das jetzt verbreitete Prädikat "Longhorn ready" ist also keine Aussage darüber, daß ein solcher PC bzw. solcherart Komponenten etwas mehr können als andere DirectX9-fähige Hardware - es ist in der Tat wirklich nur ein Werbespruch.
Shortcuts: Im Hard Tecs 4U Forum findet man eine Anleitung für einen Clear-CMOS-Schalter am Gehäuse. Mittels des Schalters spart man sich das Umsetzen des Clear-CMOS-Jumpers auf dem Mainboard, was natürlich nur bei häufiger Anwendung, sprich für eingefleischte Übertakter, relevant sein dürfte. Die AMDZone hat einen auf dem San-Diego-Core basierenden Athlon 64 FX-55 mit nominalen 2.6 GHz auf immerhin 3.6 GHz übertaktet - allerdings mit Unterstützung einer Prometia Mach II Kühlung. Golem vermelden dagegen die Reaktion des deutschen Provider-Verbandes auf die Sperr-Anordnungen der GEMA, über welche wir gestern berichteten: Auch dort sieht man es (natürlich auch aus eigenem wirtschaftlichen Interesse) so, daß die Internet-Provider nicht zur Durchsetzung privaten oder wirtschaftlichen Interessen Dritter mißbraucht werden können/sollten.